| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Antoni & Partner Newbie
Anmeldungsdatum: 16.09.2006 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 23.Nov 2006 12:16 Titel: Ultimative Alternative zum EU Führerschein! |
|
|
Guten Tag!
My Power Ltd. ist Alleinvertriebspartnerin der T. Simon Consulting S.R.L., geschäftsansässig in der Republik Moldawien und hat sich auf die Vergabe von Moldawischen- und Internationalen Führerscheinen spezialisiert.
Völlig unkompliziert können wir in zirka 3 Wochen einen moldawischen und internationalen Führerschein vermitteln. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Sie auch in Deutschland ein Fahrzeug führen! Voraussetzung: Sie waren bereits in Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis.
Sollten Sie von einer Sperrfrist betroffen sein, können Sie bereits jetzt den Führerscheine erhalten, wobei zu beachten ist, dass Sie erst nach Ablauf derselben wieder ein Fahrzeug in Deutschland führen dürfen.
Selbstverständlich müssen Sie nicht nach Moldawien reisen, keine Prüfungen absolvieren, sich keiner Untersuchung unterziehen oder sich um irgendwelche Formalitäten kümmern! Das machen wir für Sie.
Weitere Informationen auf unserer Page: www.2terFuehrerschein.de
Vermittleranfragen sind erwünscht!
ANTONI & PARTNER
Mobil +49 (0) 163 / 4278008
Phone +49 (0) 3433 209942
Fax +49 (0) 3433 209942 |
|
| Nach oben |
|
|
|
dls-24 Insider

Anmeldungsdatum: 27.02.2006 Beiträge: 566 Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen
|
Verfasst am: 23.Nov 2006 13:09 Titel: |
|
|
Autofahrer-Witz
Mayer ist bei der Führerscheinprüfung durchgefallen und klagt jetzt seinem Freund:
„Kein Wunder, der Prüfer konnte mich nicht leiden!“ –
„Ach, das bildest du dir doch bloß ein“, meint sein Freund ungläubig.
„Doch, doch, du hättest mal seinen Blick sehen sollen, als man ihn auf der Trage wegbrachte!“ |
|
| Nach oben |
|
|
Bierschlucker Pathfinder
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 346
|
Verfasst am: 24.Nov 2006 13:23 Titel: |
|
|
Hi Leutz,
bevor man sein sauer verdientes Geld für nix aus dem Fenster schmeisst sollten man das Dokument des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung genau durchlesen:
http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.1843/Artikel/dokument.htm
unter Punkt IV steht da:
| Zitat: |
IV. Ein ausländischer Führerschein berechtigt nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland und kann auch nicht in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden, wenn:
Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten, es sei denn es handelt sich um eine Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union;
...
Wohnsitz
Ihren ordentlichen Wohnsitz hat vereinfacht gesagt eine Person dort, wo sie wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - bei fehlenden beruflichen Bindungen - wegen persönlicher Bindung, die enge Beziehungen zwischen der Person und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, wohnt. |
Da hilft eine Meldeadresse in Moldawien gar nix, ist also rausgeschmissenes Geld...
Und wer glaubt das da keine Wohnsitzüberprüfung stattfindet der täuscht gewaltig! Für Moldawien ist das nicht mal schwer, denn man benötigt ein gültiges VISA (min. 1 Jahr) und die Ein- und Ausreisestempel im Reisepass aus dem hervorgeht das du dich mindestens 183 Tage pro Jahr in Moldawien aufhältst...
Prost Bierschlucker |
|
| Nach oben |
|
|
deppi Specialist
Anmeldungsdatum: 01.04.2006 Beiträge: 221
|
Verfasst am: 24.Nov 2006 13:28 Titel: |
|
|
Wer braucht eigentlich überhaupt diesen moldawischen Wisch, wenn er ihn doch sowieso erst nach Ablauf der deutschen Sperrfrist benutzen darf?
Sollten Sie von einer Sperrfrist betroffen sein, können Sie bereits jetzt den Führerscheine erhalten, wobei zu beachten ist, dass Sie erst nach Ablauf derselben wieder ein Fahrzeug in Deutschland führen dürfen.
Ist die Sperrfrist vorbei, bekomme ich sowieso meine deutschen Führerschein wieder  |
|
| Nach oben |
|
|
Bierschlucker Pathfinder
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 346
|
Verfasst am: 24.Nov 2006 13:54 Titel: |
|
|
Hi deppi,
dies wäre nur dann interessant wenn jemand nicht in der Lage ist den PMU-Test zu überstehen. Nur hilft da ein ausländischer Führerschain auch nix denn wenn Du dazu aufgefordert wurdest, ein MPU Gutachten vorzulegen, dann heisst das, dass Du hierzulande erst wieder ein Kfz fahren darfst, wenn Du Deine Fahreignung unter Beweis gestellt hast, ganz gleich, welchen Führerschein Du hast.
Es ist also wie mans dreht und wendet wirklich nur rausgeschmissenes Geld,
2600 Euro inkl. MwSt. und 1500 Euro Vorkasse ...
Meine Sekretärin ist Australierin und musste in Deutschland erneut eine Führerscheinprüfung ablegen um in Deutschland weiter ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen (trotz internationalem Führerschein)! Auf den Nachweis von Fahrstunden wurde zwar verzichtet, dennoch musste sie die theoretische als auch praktische Fahrprüfung "nachholen"! Sie bestand übrigens auf Anhieb...
Prost Bierschlucker |
|
| Nach oben |
|
|
bronco Newbie
Anmeldungsdatum: 30.11.2005 Beiträge: 18 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 29.Nov 2006 11:03 Titel: |
|
|
ich sehe mal das viele die rechtslage nicht kennen.
natürlich darf ich mit meinem eu führerschein in d fahren ich tue es schon sehr lange. es gibt bereits sehr viele urteile vom bgh und eu gericht. |
|
| Nach oben |
|
|
Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Hamburg
|
Verfasst am: 29.Nov 2006 12:30 Titel: |
|
|
Schreiben können wir jetzt bis Übermorgen. Überlassen wir es doch Gomi's Werbepartner, hier etwas Licht ind Dunkel zu bringen. SR _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.
(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
 |
|
| Nach oben |
|
|
dls-24 Insider

Anmeldungsdatum: 27.02.2006 Beiträge: 566 Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen
|
Verfasst am: 29.Nov 2006 13:00 Titel: |
|
|
| bronco hat folgendes geschrieben:: |
natürlich darf ich mit meinem eu führerschein in d fahren ich tue es schon sehr lange. es gibt bereits sehr viele urteile vom bgh und eu gericht. |
bronco, sie dürfen mit ihrem eu-FS natürlich in D fahren.
Allerdings: nur: wenn gegen sie KEIN Fahrverbot besteht!
Ist ein Beschluss der Verkehrsbehörde ergangen: dass sie eine MPU machen müssen, steht unter anderm: ... zum Lenken von Fahrzeugen ungeeignet....
Da nutzt ihnen auch kein eu FS! Sie fahren damit trotzdem, OHNE Fahrerlaubnis.
Dass ganze Theater hab ich hinter mir, wegen Punkteüberschreitung!
(51P) dass übertraf bisher nur eine Frau aus Celle (61P)
Und glauben sie mir, ich habe alles juristisch versucht, es ging nur wieder: nach bestandener MPU. War 'n teurer Spass! _________________ Achtung:KEINE GEWÄHR, dieser Beitrag GIBT NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG WIEDER UND DARF NICHT ALS RECHTSBERATUNG MISSVERSTANDEN WERDEN.
ggf. konsultieren sie einen Rechtsanwalt.
Keine Dienstleistung ist kostenlos- Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenfrei
freundlichst - Johann Zöchling - DLS-24
www.dls-24.de -- dls-24@freenet.de
Ich helfe ihnen individuell – schnell – kompetent – und preiswert |
|
| Nach oben |
|
|
bronco Newbie
Anmeldungsdatum: 30.11.2005 Beiträge: 18 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 29.Nov 2006 14:27 Titel: |
|
|
hehe ich war so schlau das ich den führerschein bevor ich den in deutschland habe versucht zu machen gemacht und dann habe ich einen antrag auf die neuerteilung gestellt damit ist die mpu anweisung erst nach dem ergangen als ich den führerschein erhalten habe also ?
nicht wirksam.
übrigens habe mehrere anzeigen erhalten wegen fahren ohne fü von beamten die noch nicht richtig informiert sind.
ist alles eingestellt worden nach § 170 Abs. 2 strafprozessordnung.
kurz bei google eingeben hehe
mfg bronco |
|
| Nach oben |
|
|
Antoni & Partner Newbie
Anmeldungsdatum: 16.09.2006 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 29.Nov 2006 18:00 Titel: Information zur Rechtslage unseres Anwalts |
|
|
Hallo „bronco“, „dls-24“, „deppi“ und insbesondere von “Bierschlucker“.
Wir haben mit unserer Antwort etwas Zeit benötigt, aber mit der Nachfolgenden Ausarbeitung unseres Anwaltes sollten sich alle Zweifel in Luft auflösen.
Im Auftrag der Antoni & Partner sowie T. Simon Consulting S.R.L. habe ich als zugelassener Rechtsanwalt die Rechtslage geprüft und kann insofern bestätigen, dass Bürger von Mitgliedsländern der EU mit einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Kraftfahrzeuge führen dürfen (vgl. § 4 Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugsverkehr).
Dbzgl. abweichende deutsche Gesetzesnormen sind zwischenzeitlich, wie richtigerweise von “bronco“ genannt, durch z.B. Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Az.:7 B 11021/05. OVG vom 15.08.05 und Urteil Kapper des EuGH vom 29.04.04, Az.: C-476/01 für europarechtswidrig befunden worden, so dass bei derzeitiger Rechtslage einem Bürger der EU nicht mehr ohne weiteres untersagt werden kann, am Straßenverkehr teilzunehmen wenn er eine ausländische Fahrerlaubnis in Besitz hat. Dabei ist aber davon auszugehen, dass für die Dauer einer rechtskräftigen Sperrfrist auch mit einer ausländischen Fahrerlaubnis nicht am Straßenverkehr teilgenommen werden kann, jedoch in diesem Zeitraum schon die ausländische FE erteilt werden kann.Auch der teilweise als Ermächtigungsgrundlage dienende § 28 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wurde in einigen Absätzen als nicht europarechtskonform angesehen, da diese Regelung gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung (Art. 1 II der Führerscheinrichtlinie des Rates vom 29.07.91) verstößt.
Das Oberwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat dazu ausgeführt: “Im Hinblick auf die Entziehung einer Fahrerlaubnis durch Strafbefehl mit einer Sperrfrist von 9 Monaten hat der Europäische Gerichtshof insoweit entschieden, dass zum einen der Anerkennungsstaat keine Überprüfungsbefugnis im Hinblick auf die durch das Wohnsitzprinzip begründete Zuständigkeit des Ausstellungsstaates hat.
Zum Anderen stellt der Europäische Gerichtshof dar, dass die Ausnahme vom Anerkennungsgrundsatz Art. 8 IV 5. 1 der Richtlinie grundsätzlich eng ausgelegt werden müsse, insbesondere die Anerkennung trotz der zuvor erfolgten Entziehung nicht versagt werden kann, wenn die Sperrfrist abgelaufen war.
Unter dieser Voraussetzung sei eine Regelung, die auf dann unbestimmte Zeit die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis verhindere, wie vorliegend § 28 IV Nr. 3 Fahrerlaubnisverordnung - mit dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung (Art. 1 II der Richtlinie) unvereinbar.“
Damit steht höchstrichterlich fest, dass die deutschen Fahrerlaubnisbehörden grundsätzlich verpflichtet sind, ausländische Führerscheine anzuerkennen, soweit diese Führerscheine in anderen EU-Staaten oder Staaten des europäischen Wirtschaftraumes erteilt worden sind.
Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 29.04.05 wiederum auch entschieden, dass das Wohnsitzerfordernis nach § 28 IV Nr. 2 FeV ebenfalls nicht mit dem EU Recht vereinbar ist, weil auch eine solche Regelung gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Fahrerlaubnissen der Mitgliedsstaaten verstößt (Art. 111 der 2.EG-FS-Richtlinie). Mithin ist auch die Erteilung einer ausländischen Fahrerlaubnis schon bei Begründung des Wohnsitzes im Ausland zulässig und die Einhaltung der 185 Tage-Regelung nicht erforderlich (vgl. Rn 5 zu § 28 Fahrerlaubnisverordnung im Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage, Verlag C.H. Beck).
Das Oberwaltungsgericht Rheinland-Pfalz führt dazu in dem o.g. Beschluß aus:
“Eine Missbrauchsprüfung im Hinblick auf den so genannten EU-Führerscheintourismus wird schon im Hinblick auf die Untersagung der Wohnsitzprüfung - dabei offenkundig nicht anerkannt, weil die damit einhergehende Rechtsunsicherheit das Anerkennungsprinzip ebenfalls unterlaufen könnte (vgl. dazu Otto-Kühner NZV 2004, 321, 327)“.
Da die Wohnsitzwahl nach deutschem und europäischem Recht grundsätzlich keiner Beschränkung unterliegen darf, ist auch unproblematisch, dass ein Zweitwohnsitz in Moldawien angemeldet wird, da zugunsten des Führerscheinerwerbers nicht automatisch davon ausgegangen werden kann, dass eine Wohnsitzverlegung nach Moldawien völlig ausgeschlossen ist.
Insbesondere im Hinblick auf den deutschen Arbeitsmarkt und der Einbindung Moldawiens in den Europäischen Wirtschaftsraum ist zumindest für einen begrenzten Zeitraum eine Wohnsitzbegründung aus meiner Sicht unproblematisch. Einer sofortigen Führerscheinerteilung steht die gültige EU-Richtlinie nicht entgegen (siehe oben).
Hervorheben möchte ich hierdurch nochmals, dass über die Möglichkeit des Erwerbes eines Führerscheins in Moldawien kein “Freibrief“ für Verkehrsrowdies geschaffen wird.
Die moldawische Gesetzeslage gestattet es aber, dass Ausländer, ohne erneute Prüfung, einen Führerschein erhalten können, wenn sie schon einmal einen Führerschein hatten und dies auch nachweisen können. Das ist die entscheidende Differenz zu dem Führerschein aus Polen und Tschechien, wo die Erwerber teilweise wahrheitswidrig angegeben haben, dass sie Fahrschulprüfungen dort abgelegt wurde. Dementsprechend konnten die Führerscheine auch ihre Gültigkeit verlieren.
Weitere Gerichtsentscheidungen dazu sind zu erwarten. Diese sind trotz allem Einzelfall bezogen und können insofern nicht automatisch auf vergleichbare Sachverhalte übertragen werden.
Ich gehe deshalb davon aus, dass sich langfristig die Unterschiede der Rechts in den verschiedenen EU-Mitgliedsländern anpassen werden und auf längere Sicht eine einheitliche Rechtslage geschaffen wird. Insofern empfehle ich, bei Aufforderungen von Fahrerlaubnisbehörden zur Abgabe der ausländischen Fahrerlaubnis im Zweifelsfall einen Rechtsanwaltskollegen mit der Oberprüfung der Rechtslage zu beauftragen".
Einer kritischen Diskussion stehe ich offen gegenüber und bin gern bereit, weitere Gegenargumente zu prüfen. Im übrigen ist die von mir zitierte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15.8.2005, sowie der Beschluss des Europäischen Gerichtshofes vom 6.4.2006 ab dem 4.12.2006 nachzulesen unter www.2terfuehrerschein.de.
Wenn Sie die Gerichtsbeschlüsse schon vorab von bekommen möchten, so senden Sie uns einfach eine Email über unsere Webseite.
Mit freundlichen Grüßen
Antoni & Partner |
|
| Nach oben |
|
|
maleh Specialist
Anmeldungsdatum: 03.09.2003 Beiträge: 228
|
Verfasst am: 1.Dez 2006 10:18 Titel: |
|
|
Warum so kompliziert? Die Rechtslage ist doch eindeutig.
Wenn ich durch ein Fehlverhalten ein Fahrverbot erhalte, hat das doch nix mit dem Besitz eines Führerscheins zu tun.
Ich, als Person - erhalte ein Fahrverbot für Deutschland, unabhängig davon, ob ich noch drei Führerscheine aus CSR, Moldawien etc. habe. Ich kann natürlich im Ausland fahren, weil das Fahrverbot (bisher) nur in Deutschland gilt. Denn D kann ja den Tschechen nicht vorschreiben, welche Genehmigungen zum Führen eines Kfz. dort notwendig sind. Hier wird der Gesetzgeber sicher bald eine EU-Regelung im Sinne des Gesetzes finden. |
|
| Nach oben |
|
|
speedyno35 Newbie
Anmeldungsdatum: 15.10.2005 Beiträge: 17
|
Verfasst am: 28.Dez 2006 14:16 Titel: WER kann Rat geben |
|
|
So, dümmer gehts nimmer -
jetzt muss ich was sagen; meine EX- Putze hat in den Neunzigern das Fahrverbot wg. Alc am Steuer strikt eingehalten.
Mit ach und krach hat sie MPU und auch Wiederholung der MPU geschafft.
Nun fehlte das Geld für die erneute Prüfung.
Das hat sie aber nicht abhalten können, mit der Kiste ihrs damaligen
Freundes herumzufahren.
Angeblich (das hat sie mir nicht erzählt) wieder mit fast 2 °/oo erwischt.
Nun sollte ich ihr zu einem EU-Führerschein verhelfen, weil die MPU erfolgreich war und ich im Internet suchen soll.
Irgendwie hat das aber überhaupt nicht funktioniert, mein Rat, das
Geld zurückzufordern wurde überhört. Sie will den FS.
Frage, wie kommt sie wieder zu ihrem Geld, war doch eine Menge.
Nur auf meinen Rat hat sie die Papiere per EB (an einen Vermittler in D)
abgeschickt.
Nun ist der Gute aber verschwunden, es handelt sich um
Peter Boll
Wer kennt ihn ? |
|
| Nach oben |
|
|
Antoni & Partner Newbie
Anmeldungsdatum: 16.09.2006 Beiträge: 8
|
Verfasst am: 4.Feb 2007 10:55 Titel: Danke für ihr Vertrauen |
|
|
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten uns heute an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit bei all denen bedanken, welche unsere Dienstleistung so hervorragend vermittelt haben.
Wir hätten es nie für möglich gehalten, dass wir eine so große positive Resonanz durch diese Forenwerbung erzielen würden.
Vielen dank für ihr Vertrauen in uns und unser Geschäft.
An dieser Stelle können wir ihnen jetzt schon versprechen, dass es nicht nur bei der Vermittlung des moldawischen und internationalen Führerscheins bleiben wird.
In den nächsten Tagen wird es eine weitere exklusive Dienstleistung von uns angeboten geben. Dabei ist das Kundenklientel noch um ein vielfaches GRÖSSER als bei der Führerscheinvermittlung.
Sie können also gespannt sein!
Mit freundlichen Grüßen |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|