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Wir sind günstiger als das Finanzamt!

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graugeldmacher
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Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.Mai 2005 16:49    Titel: Wir sind günstiger als das Finanzamt! Antworten mit Zitat

Durch feine Transaktionen "versteuern" wir Ihr Geld für 10-14%, wir sind somit günstiger als Ihr Finanzamt. Diesen Service bieten wir für KMUs aus jeder Branche in den Ländern Deutschland uns Österreich an.

- Sie brauchen kein ausländisches Bankkonto
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eine ausländische Filiale und stehen so 100% im Hintergrund
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Wir wollen hier keine Werbung machen und auch niemanden motivieren mit uns Geld zu sparen - wir möchten nur mal die allgemeine Resonanz anhören und die Nachfrage prüfen.
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Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 163
Wohnort: Miami Beach

BeitragVerfasst am: 12.Mai 2005 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wollen Sie das denn anstellen?

Sicherlich nehmen Sie die 10-14% für sich selber... meinen Sie durch fingierten Auslansrechnungen kann man so einfach das Finanzamt täuschen?
Ich nehme mal an, dass Sie dies über diesen Weg versuchen, gerne lasse Ich mich vom Gegenteil überzeugen.

Und was ist dann mit dem Geld, wenn Sie das ernsthaft mit Kunden durchziehen wollen? Diese müssen den "Rechnungsbetrag" auf Ihr Konto überweisen, wer sagt uns, dass Sie mit dem Geld nicht über alle Berge verschwinden?
Wie kommt ihr Kunde wieder an sein Geld ran, falls Sie nicht über alle Berge sind und an ein seriöses Geschäft denken?


Fragen über Fragen....

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graugeldmacher
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Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.Mai 2005 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Variante 1:
Der Kunde bekommt keine fingierte Rechnung - der Kunde bekommt
eine ordentliche Rechnung über eine brauchbare Dienstleistung wie Beratung, Werbung, Grafik oder Web - jedoch ist die Rechnung etwas höher als die Leistung - aber das ist ja meistens so.

Variante 2:
Für Dienstleistungsbetriebe in den Branchen Werbung, Marktkommunikation etc. kann die Rechnungslegung diverser
Großkunden direkt fallweise von uns übernommen.

Auszahlung 2-3 Tage nach Zahlungseingang in Bar durch Zustellung,
Sicherheiten war bisher noch kein Thema da alles im kleinen Kreis abbläuft - es wird auch keine Expansion abgestrebt.

Die Firma in FL ist real und beschäftigt sich mit genannten Branchen
und gilt somit als seriös. Die Fa. in FL schreibt eine Provisionsauszahlung
abzgl. des Prozentsatzes aus an die Fa. in Ö oder D aus, da es kein Steuerabkommen gibt ist alles Wasserdicht, und der 14%-Gewinn wird in FL versteuert ordentlich versteuert - kümmert dann keine Sau mehr.

Was sollte bei einer Steuerprüfung rauskommen?
Wie sollen die Behörden in FL - denen es übrigens egal ist - mit nur
27 Mitarbeitern 100.000 Firmen überprüfen können?
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Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 163
Wohnort: Miami Beach

BeitragVerfasst am: 12.Mai 2005 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

graugeldmacher hat folgendes geschrieben::
Variante 1:
Der Kunde bekommt keine fingierte Rechnung - der Kunde bekommt
eine ordentliche Rechnung über eine brauchbare Dienstleistung wie Beratung, Werbung, Grafik oder Web - jedoch ist die Rechnung etwas höher als die Leistung - aber das ist ja meistens so.


Naja..wie nennen Sie sowas dann sonst? ist ja fast so schlimm wie für das neue Arbeitsagentur Logo von 100.000 Euro....



Zitat:

Auszahlung 2-3 Tage nach Zahlungseingang in Bar durch Zustellung,
Sicherheiten war bisher noch kein Thema da alles im kleinen Kreis abbläuft - es wird auch keine Expansion abgestrebt.


Naja...gehört der Weihnachtsmann auch zum kleinen Kreis? Oder wer soll mal so einfach jemanden zehntausende von Euros überweisen, den man
nur vom Internet kennt?

Zitat:

Die Firma in FL ist real und beschäftigt sich mit genannten Branchen
und gilt somit als seriös. Die Fa. in FL schreibt eine Provisionsauszahlung
abzgl. des Prozentsatzes aus an die Fa. in Ö oder D aus, da es kein Steuerabkommen gibt ist alles Wasserdicht, und der 14%-Gewinn wird in FL versteuert ordentlich versteuert - kümmert dann keine Sau mehr.

Was sollte bei einer Steuerprüfung rauskommen?
Wie sollen die Behörden in FL - denen es übrigens egal ist - mit nur
27 Mitarbeitern 100.000 Firmen überprüfen können?


Wo ist FL? Finland? Florida? Furtzland?

Naja...fragen Sie mal Hans Eichel, wieviel Mitarbeiter dieser hat....
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ffbkdavid
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Beiträge: 1467
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BeitragVerfasst am: 13.Mai 2005 6:57    Titel: anerkennung von rechnungen Antworten mit Zitat

sie posten den folgenden unsinn:


"..... Provisionsauszahlung abzgl. des Prozentsatzes aus an die Fa. in Ö oder D aus, da es kein Steuerabkommen gibt ist alles Wasserdicht ....."


die ausstellung von SCHEINRECHNUNGEN hat mit steuerabkommen überhaupt nichts zu tun


jüngste entwicklung: finanzämter kontrollieren betrieb a, jedoch nicht auf steuerliches fehlverhalten, sondern, um durch kopieren von AUFWANDBELEGEN in den besitz von unterlagen und dokumenten zu kommen...


... die dann als grundlage für ebensolche kontrollen in den lieferbetrieben verwendet werden können (dort wird natürlich gecheckt, ob der entsprechende betrag als ERTRAG verbucht wurde)... innovatives system und angeblich äusserst erfolgreich


und nun kommen sie mit ihrem system und wollen uns weismachen, dass eine firma im fürstentum liechtenstein (ja, lieber friend from miami... gibt's immer noch... die fürstliche familie erfreut sich bester gesundheit... und ihre lgt-bank gedeiht blendend!!!) einer gesellschaft in der brd eine rechnung für "werbe-dienstleistungen" oder "unternehmensberatungsleistungen" in sechsstelliger höhe ausstellen kann, die dann von den zuständigen finanzämtern auch noch zum abzug zugelassen werden soll


fragen sie 'mal den netten herrn aus düsseldorf, der auf diesen trick reinfiel... bis er das "unternehmenskonzept", das ihm für 475,000.- dm von einer bahamas-klitsche angedient wurde, nur schon hätte VORWEISEN sollen... war natürlich nix da... die namen UND WOHNORTE der berater, die da für teures geld ein- und ausgegangen hätten sein müssen... ebenfalls "nicht zugänglich" - da komen sie echt und rasch und intensiv in die bredouille und haben bald intensiven besuch freundlicher herren, die sich intensiv mit ihrer akten- und belegablage befassen


ihr konzept mit vaduz als drehscheibe funktioniert nie und nimmer (die problematik der mehrwertsteuer-hinterziehung-/abrechnung habe ich wohlweislich nicht einmal angetönt... da wird's dann schlicht und einfach kriminell!!!)


schade, nix mit schneller kohle


take care


ffbkdavid
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graugeldmacher
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Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 13.Mai 2005 7:37    Titel: Und es funktioniert doch Antworten mit Zitat

Die Summen sind allesamt glaubhaft und dem Betrieb angemessen - und bei "EXPORT" gibt es keine MwST. - falls Sie das nicht wissen.
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BeitragVerfasst am: 13.Mai 2005 9:00    Titel: Antworten mit Zitat

mein bester schweizer Freund,
nun, wenn Ich FL lese, denke Ich natürlich an meine schöne Heimat FLorida...nicht dass Sie aber sagen, dass Amerikaner kurzsichtig sind und kein anderes Land ausserhalb den USA kennen

so..Herr graugeldmacher...
was meinen Sie, wieviel Leute vor Ihnen sowas abgezogen haben und dafür mal ab in den Bau gelandet sind... Fragen Sie mal unsere netten Freunde Haffa...
Sie haben das Rad nicht neu erfunden, und wie mein lieber Freund ffbkdavid gesagt hat, das ist dann nur noch kriminell.... Und ich würde bestimmt nicht mein Geld "Kriminellen" anvertrauen, und dann meinem Geld ein nachsehen haben.
Verstehen Sie mich nicht falsch, das mit dem Kriminellen ist nicht auf Sie bezogen, solange Sie dies nicht machen, nur es gibt kriminelle Steuerhinterziehung und legale nachvollziehbare "tricks", um Steuern zu sparen.

Und bevor Ich 5-6 Stellige Beträge an eine fremde Firma in Lichtenstein überweise, dann suche Ich mir lieber ordentliche Berater wie ffbkdavid,tropico, mich und sicherlich noch viele andere, die für etwas Geld einem was ordentliches aufsetzt. Und lieber etwas mehr bei der Firmengründung zahlen, damit man noch totale Kontrolle über seine Firma hat und geschick und LEGAL Steuern sparen kann, als mit jemand fremden sowas abzuziehen.


Sie sollten sich mal den Film "Scarface" anschauen, da gibts eine Szene,
in der ein US-Bankberater den Hauptdarsteller "Tony Montana" klarmacht, wieso er der Bank (eine Us-Bank in Miami) soviel Gebühren bezahlt.
Wissen Sie warum? Weil denen kann er Vertrauen, Er könnte genauso sein ganzes Geld irgendeiner Klitschenbank in der Karibik überweisen, aber denen vertraut er nicht....heute so..morgen so...

super Film, sollte man gesehen haben...
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ffbkdavid
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BeitragVerfasst am: 13.Mai 2005 9:09    Titel: mehrwertsteuerbelastung! Antworten mit Zitat

der unsinn geht weiter:


"..... bei "EXPORT" gibt es keine MwST. - falls Sie das nicht wissen ....."


selbstverständlich bezahlen sie beim EXPORT aus dem fürstentum keine mehrwertsteuer.... davon war auch nicht die rede


aber IHR KUNDE muss IN DER BRD mehrwertsteuer abliefern... wenn sie ihre "dokumente/leistungen" PHYSISCH über die grenze senden würden, wäre schon beim zuständigen zollamt schluss mit lustig... ihrer "ware" müsste eine korrekt erstellte rechnung beiliegen, aus der produkt, leistung und entgelt eindeutig hervorgehen... und auf dem rechnungsbetrag ist selbstredend mwst fällig


machen sie sich auch mal kundig über die eu-richtlinien zum thema... dürfte ihnen recht eindrücklich die augen aufmachen dafür, auf welch glitschigem terrain sie sich da bewegen


hände weg!


ffbkdavid
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graugeldmacher
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BeitragVerfasst am: 13.Mai 2005 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich versteh die ganze Aufregung nicht - denn
lediglich eine einzige offizielle Rechnung über ZOLLFREIE Dienstleitung
wird in FL ausgestellt - und diese hat keine MwSt. und deshalb muss die Empfängerfirma auch keine MwSt. abführen!!!

Von der Auszahlung der sogenannten "Provision" gibt es nur einen einzigen Beleg - welcher sich aus dem Aktenordner in FL nicht bewegt.

Somit gibt es für Finanzämter in BRD und Österreich keine Angriffsflächen für Probleme und was glauben Sie was die Liechtensteiner auf dem Finanzamt lachen wenn ein "Kollege" aus dem Ausland was willen möchte....*ggg*...seidenn es geht um wirkliche Verbrechen - aber dann hat man es auch nicht besser verdient.

Mr. USA hat leichte Probleme mit "vertrauen" und "kriminellen"...?Vertrauensprobleme gibt es bei uns nicht - wie gesagt - ein kleiner Kreis von "man kennt sich doch" Partnern - welche wissen wie man mit solchen Geschäften umgeht. Vielleicht liegts auch an Ihrem Geschäftsfeld - das Sie nur was verdienen wenn der Kunde seine eigene Dependance in USA eröffnet - dabei finde ich es besser kein zusätzliches Unternehmen unterhalten zu müssen und nochmals meinen Namen zu opfern um dem Finanzamt Angriffsfläche zu bieten

Im übrigen handelt es sich um Kleinbeträge von 5.000 bis 30.000 Euro.

Finde es aber toll das Ihr an der Diskusion teilnehmt - man lernt ja immer was dazu. Hab Ihr eine nach eurer Meinung nach funktionierendere Idee?
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Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 163
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BeitragVerfasst am: 13.Mai 2005 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Mr. USA hat leichte Probleme mit "vertrauen" und "kriminellen"...?Vertrauensprobleme gibt es bei uns nicht - wie gesagt - ein kleiner Kreis von "man kennt sich doch" Partnern - welche wissen wie man mit solchen Geschäften umgeht. Vielleicht liegts auch an Ihrem Geschäftsfeld - das Sie nur was verdienen wenn der Kunde seine eigene Dependance in USA eröffnet - dabei finde ich es besser kein zusätzliches Unternehmen unterhalten zu müssen und nochmals meinen Namen zu opfern um dem Finanzamt Angriffsfläche zu bieten


Nana.. Herr "IchversteuereIhrGeldfür10Prozent"...

Was meinen Sie, wieso dieses Forum hier existiert? Weil alle Menschen auf der Welt lieb und nett sind und keiner Kriminell ist und keiner das Vertrauen missbraucht? Ich bitte Sie, das glauben Sie doch nicht selber...

Sie haben anscheinend die vorigen Beiträge nicht richtig verstanden oder gelesen, auch von ffbkdavid... es geht hier nicht, ob 27 Mitarbeiter im Finanzamt FL was zu tun haben oder nicht..
Vielmehr geht es um Ihren "Kunden"...der rechtfertigen muss, was mit dieser "Dienstleistung" und dem Geld passiert ist.

Was interessiert ihren "Kunden", was mit Ihnen ist und Ihrem Finanzamt, vielmehr gehts Ihm drum, dass das deutsche Finanzamt z.b. diese Rechnungen auch anerkennt.

Aber vielleicht waren Sie ja hier bei der Logoerstellung der Arbeitsagentur behilflich, die 100.000 Euro "bezahlt" hat... Ob sich da jemand die Taschen vollgemacht hat?

http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!200013,200050,895813/index.html
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Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
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BeitragVerfasst am: 13.Mai 2005 16:05    Titel: kommentar überflüssig... Antworten mit Zitat

... angesichts der vorhanden lücken im know-how-bestand des initianten dieser tollen "geschäftsidee" kann man nur jeden potentiellen kunden warnen, sich auf dieses konstrukt einzulassen


details habe ich gepostet... wer's nicht begriffen hat, soll's versuchen - das "angebot" steht ja


mein gott... gibt's kein gesetz gegen derartige service-akrobaten?


ffbkdavid
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P.Wilhelm
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Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
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BeitragVerfasst am: 13.Mai 2005 16:08    Titel: Re: mehrwertsteuerbelastung! Antworten mit Zitat

Um zumindest das Thema Umsatzsteuer zu komplettieren...

ffbkdavid hat folgendes geschrieben::
der unsinn geht weiter:


"..... bei "EXPORT" gibt es keine MwST. - falls Sie das nicht wissen ....."


selbstverständlich bezahlen sie beim EXPORT aus dem fürstentum keine mehrwertsteuer.... davon war auch nicht die rede


aber IHR KUNDE muss IN DER BRD mehrwertsteuer abliefern... wenn sie ihre "dokumente/leistungen" PHYSISCH über die grenze senden würden, wäre schon beim zuständigen zollamt schluss mit lustig... ihrer "ware" müsste eine korrekt erstellte rechnung beiliegen, aus der produkt, leistung und entgelt eindeutig hervorgehen... und auf dem rechnungsbetrag ist selbstredend mwst fällig


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hände weg!


ffbkdavid


Zitat:
... und auf dem rechnungsbetrag ist selbstredend mwst fällig

Die vom Rechnungsempfänger als Vorsteuer gleichzeitig wieder abgezogen werden kann - insoweit ein Nullsummenspiel und sollte jedem Unternehmer bekannt sein... Kein Grund also, das hier extra zu betonen...

Freundliche Grüße

Peter Wilhelm
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ffbkdavid
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Anmeldungsdatum: 31.08.2003
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BeitragVerfasst am: 13.Mai 2005 16:24    Titel: natürlich MUSS dieses hier extra betont werden! Antworten mit Zitat

... selbstredend kann die vorsteuer abzug gebracht werden... aber die ganze transaktion hinterlässt PAPER-TRAILS (spuren!!!)... und um solche geht's hier


also ICH möchte nicht einem beamten der mehrwertsteuerabrechnungskontrollbehörde (oder wie immer die entsprechende instanz in der brd heisst erklären müssen, was für einen "artikel" ich jetzt aus dem ausland "importiert" habe und mit mehrwertsteuerabzug "willkommengeheissen" haben will


ich habe persönlich die erfahrung gemacht - und zwar WELTWEIT - dass diskussionen mit mwst-beamten um einiges harziger (d.h. der dortige ausbildungs- und know-how-stand erheblich höher ist als beim "ordinären" steuerbeamten!) verlaufen... und mit grossen überraschungen enden können


schliess für mich die diskussion hier ab... ist mir zu lusch (nicht der beitrag von p.w., sondern die "geschäftsidee" als solche!)


frohe pfingsten


ffbkdavid
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Anmeldungsdatum: 28.10.2003
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BeitragVerfasst am: 13.Mai 2005 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Also die "Geschäftsidee" ist so schlecht nicht.... einziges Problemchen: sie wurde bereits in den 80ern (wenn's mir recht ist) endgültig begraben. Und zwar gerade deshalb weil die Jungs von der MWSt in Deutschland zwar unbeliebt aber alles andere als doof sind.

Also bitte: Geschäftsidee weiterentwickeln....

In diesem Sinne

Grüsse
Trader
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P.Wilhelm
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Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 13.Mai 2005 18:40    Titel: Problem liegt eher woanders... Antworten mit Zitat

Hallo Trader...

Trader hat folgendes geschrieben::
Also die "Geschäftsidee" ist so schlecht nicht.... einziges Problemchen: sie wurde bereits in den 80ern (wenn's mir recht ist) endgültig begraben. Und zwar gerade deshalb weil die Jungs von der MWSt in Deutschland zwar unbeliebt aber alles andere als doof sind.

Also bitte: Geschäftsidee weiterentwickeln....

In diesem Sinne

Grüsse
Trader

vielleicht zunächst mal zur allgemeinen Erheiterung...

Die Jung's von der 'MWSt' nennen sich in harmloseren Fällen Umsatzsteueraußenprüfer und tun nichts anderes, als sich in den Fällen, wo bei den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen atypische Sachverhalte sichtbar werden, äußerst kurzfristig zur Umsatzsteueraußenprüfung anzumelden...

In den weniger harmloseren Fällen kann auch schon mal die SteuFa (Steuerfahndung) auftauchen...

Das Problem ist aber hier eher anders gelagert - und darauf hat der User ffbkdavid bereits deutlich hingewiesen:

Es geht vorrangig darum, daß das involvierte Unternehmen auf jeden Fall versuchen wird, die 'Rechnung' als Betriebsausgaben zu deklarieren. Genau das ist der springende Punkt...

Sie wissen genausogut wie ich, daß die Finanzverwaltung nicht ohne weiteres 'exotische' Rechnungen als Betriebsausgabe anerkennen wird; auch wenn diese sich zahlenmäßig an die üblichen Größenordnungen des Unternehmens anlehnt...

Hier kann durchaus der Sachverhalt der Beweislastumkehr eintreffen!

Das FA wird möglicherweise folgendes unterstellen:

Aufgrund 'getürkter' Rechnungslegung (ohne effektive Gegenleistung) wurde eine Steuerverkürzung (ESt bzw. KöSt) herbeigeführt...

Mögliche steuerrechtliche Folgen (von strafrechtlcihen Folgen rede ich garnicht...):

Nichtanerkennung der Betriebsausgabe und damit Wiederhinzurechnung zum Ergebnis. Die Folge wäre eine höhere Steuerlast oder ein geringerer Verlustvortrag; jenachdem...

Rückgriff auf den 'exotischen' Geschäftspartner... in der Regel: njet!

Freundliche Grüße

Peter Wilhelm
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graugeldmacher
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Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.Mai 2005 6:40    Titel: mwst Antworten mit Zitat

da scheint es wohl Differenzen zwischen Deutschland und Österreich zu geben - ich wiederhole mich jetzt nochmals und gehe dabei mal von Österreich aus.

Firma Ö in Österreich
Firma FL im Fürstlichen Liechtenstein (oder sonstwo)

Die Firma Ö erhält von der Firma FL eine Rechnung über eine Dienstleistung - die Rechnung enthält keine MwSt. - da Export/Import.

Die Firma Ö kann jetzt auch keine Vorsteuer abziehen - da in der
Rechnung keine MwSt. enthalten ist - und da die Dienstleistung auch nicht weiterverkauft wird gibt es hier das Thema MwSt. gar nicht.

Die Rechnung wandert einfach als Absetzposten in die Buchhaltung - ähnlich wie bei Innergemeinschaftlichen Rechnungen - nur das hier das Thema UID-Nr. wegfällt.

Kann jemand bis hier einen Fehler entdecken?
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P.Wilhelm
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Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 14.Mai 2005 10:40    Titel: Re: Österreich / Deutschland... Antworten mit Zitat

Hallo graugeldmacher...

graugeldmacher hat folgendes geschrieben::
da scheint es wohl Differenzen zwischen Deutschland und Österreich zu geben - ich wiederhole mich jetzt nochmals und gehe dabei mal von Österreich aus.

Firma Ö in Österreich
Firma FL im Fürstlichen Liechtenstein (oder sonstwo)

Die Firma Ö erhält von der Firma FL eine Rechnung über eine Dienstleistung - die Rechnung enthält keine MwSt. - da Export/Import.

Die Firma Ö kann jetzt auch keine Vorsteuer abziehen - da in der
Rechnung keine MwSt. enthalten ist - und da die Dienstleistung auch nicht weiterverkauft wird gibt es hier das Thema MwSt. gar nicht.

Die Rechnung wandert einfach als Absetzposten in die Buchhaltung - ähnlich wie bei Innergemeinschaftlichen Rechnungen - nur das hier das Thema UID-Nr. wegfällt.

Kann jemand bis hier einen Fehler entdecken?

Zur Gesetzeslage in Österreich kann ich mich nicht detailliert äußern. Allerdings weiß ich aus dem Kollegenkreis ( http://www.boeb.at/ ), daß sich die österreichische Steuergesetzgebung nicht so gravierend von der deutschen unterscheidet...

Aber lassen Sie uns mal einen Blick in den relevanten § 15 des deutschen UStG werfen...

Zitat:
Umsatzsteuergesetz 1999

§ 15

Vorsteuerabzug

(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:

1. die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;

2. die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für sein Unternehmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 eingeführt worden sind;

3. die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für sein Unternehmen;

4. die Steuer für Leistungen im Sinne des § 13b Abs. 1, die für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Soweit die Steuer auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Leistungen entfällt, ist sie abziehbar, wenn die Zahlung geleistet worden ist;

5. die nach § 13a Abs. 1 Nr. 6 geschuldete Steuer für Umsätze, die für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gilt die Lieferung, die Einfuhr oder der innergemeinschaftliche Erwerb eines Gegenstandes, den der Unternehmer zu weniger als 10 vom Hundert für sein Unternehmen nutzt.

Die Nr. 1 besagt grundsätzlich, daß es sich um eine Lieferung oder Leistung handeln muß, die für mein Unternehmen erbracht wird.

Dazu gehört z. B. auch die Erstellung einer Web-Site oder eine sonstige Beratungsleistung!
Es steht nirgendwo geschrieben, daß diese Dinge weiterveräußert werden müssen...
Damit ist diese, von Ihnen geäußerte, Aussage...

Zitat:
und da die Dienstleistung auch nicht weiterverkauft wird gibt es hier das Thema MwSt. gar nicht

...falsch!

Die Nr. 2 behandelt gegenständliche Importe aus dem nicht EU-Ausland...

Bei der gegenständlichen Einfuhr von Importen wird die Rechnung des Versenders ohne USt ausgestellt. Bei der einführenden Zollabwicklung jedoch fällt Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 16 % an und ist auch mit der U-St-VA anzumelden und abzuführen. Gleichzeitig darf dieser Betrag als VSt wieder abgezogen werden...

Die Nr. 3 behandelt gegenständliche Importe aus dem EU-Ausland...

a) Der Empfänger in Deutschland ist Unternehmer und hat dem Lieferanten zuvor seine USt-ID mitgeteilt...
Die Rechnung wird ebenfalls ohne USt erstellt. Der Empfänger in Deutschland hat in seiner Buchhaltung und in seiner U-St-VA die 16 %-ige Erwerbsteuer anzumelden und diese auch abzuführen. Gleichzeitig darf dieser Betrag als VSt wieder abgezogen werden...

b) Der Empfänger in Deutschland ist Unternehmer und hat dem Lieferanten seine USt-ID nicht mitgeteilt...
Die Rechnung ist mit der USt des exportierenden Landes zu erstellen.
Der Exporteur hat diese in seinem Land abzuführen, der Importeuer kann die ausländische VSt im Rahmen seiner U-St-Va nicht abziehen. Diese VSt stellt somit zunächst zusätzlichen Aufwand dar und könnte nur aufwendig im VSt-Erstattungsverfahren im Exportland zurückgeholt werden...

Die Nr. 4 behandelt Leistungen - und damit kommen wir der Sache schon näher...
Lassen Sie uns dazu kurz einen Blick in den § 13b Abs. 1 des UStG werfen...

Zitat:
Umsatzsteuergesetz 1999

§ 13 b

Leistungsempfänger als Steuerschuldner

(1) Für folgende steuerpflichtige Umsätze entsteht die Steuer mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des der Ausführung der Leistung folgenden Kalendermonats:

1. Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers;

2. Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens;

3. Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren durch den Vollstreckungsschuldner an den Ersteher.

Dies trifft sicher den Kern der Sache, denn bei einer Erstellung einer Web-Site oder einer Beraterleistung handelt es sich selbstverständlich nicht um eine Lieferung...

Auch hier entsteht für das deutsche Unternehmen also zunächst im Rahmen der U-St-VA die Pflicht, die 16 %-ige USt anzumelden und abzuführen. Gleichzeitig darf dieser Betrag als VSt wieder abgezogen werden...

Und um den Begriff der Leistungen noch um den Begriff 'elektronisch' zu ergänzen, sei zusätzlich noch auf dieses hier verwiesen:

http://www.bff-online.de/ust/Sonderregelung_elektronische_Leistungen.html

Ich denke, daß damit Ihr Pfingstwochenende gerettet ist...

Die Nr. 5 ist hier nicht relevant, da einen anderen Sachverhalt betreffend...

Konsequenzen:

Ihre weiter oben getätigte Aussage:

Zitat:
Die Rechnung wandert einfach als Absetzposten in die Buchhaltung - ähnlich wie bei Innergemeinschaftlichen Rechnungen - nur das hier das Thema UID-Nr. wegfällt.

ist also in der Gesamtheit falsch!

Wenn das deutsche Unternehmen - wie von Ihnen soeben vorgeschlagen - handeln würde, machte es sich der Umsatzsteuerhinterziehung schuldig!!!

Auch wenn dem Staat letztlich nichts verlorenginge, da sich USt und VSt ständig aufheben würden, bliebe der Sachverhalt, daß falsche U-St-VA'n abgegeben wurden...

Und das wollen wir doch nicht - oder...?

Dies war nur ein ganz kurzer Abriss der relevanten Bereiche und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit in jeder einzelnen Nuance. Das würde den Rahmen dieses Forums sprengen...

Freundliche Grüße

Peter Wilhelm
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ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 14.Mai 2005 12:49    Titel: na, sag ich's doch Antworten mit Zitat

das war 'mal wieder ein grosser wurf von p.w. - herzlichen dank für dein engagement in dieser sache


mit der PFLICHT zur abrechnung der mwst - o.k., unter gleichzeitiger BERECHTIGUNG zum vorsteuerabzug... kein problem damit! - wird eine nachvollziehbare "fussspur" gelegt, die von kontrollbeamten aufgenommen und zum mindesten zu ergänzenden fragen führen könnte/würde/sollte


heisses geschäft, darum nochmals... überlassen wir dieses den ewig-besserwissern und "mir kann nix passieren"-akrobaten - professionell beratene unternehmer finden andere wege, ihre steuerliche situation zu optimieren


frohes fest


ffbkdavid
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 14.Mai 2005 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Immer wieder schön:
Zitat:
steuerliche situation zu optimieren
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graugeldmacher
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 15.Mai 2005 9:00    Titel: danke Antworten mit Zitat

Erstmal vielen Dank an Peter Wilhelm der sich sehr viel Mühe gemacht hat das Thema UST.- was auch Österreich betrifft zu erklären.

Ja - die Einfuhrumsatzsteuer fällt an und fällt natürlich auch gleich wieder weg. Wenn diese Ordentlich angemeldet wird - muss natürlich auch eine "fussspur" entstehen - was aber weiter keine Sorgen machen sollte - denn die Rechnung wandert ja auch in die Buchhaltung - und soll ja auch Spuren im Ausgabebereich verursachen.

Hat denn jemand eine bessere Idee Geld abzuzweigen ohne das er falsche Spesenrechnungen ausstellt und lächerliche "Steueroptimierungen" durchführt - welche ja so so der so gemacht werden?

Wer ist eigentlich hier vom Finanzamt online?
Werden unsere IPs ans Finanzamt verkauft?
Gehört dieses Forum vielleicht dem Finanzamt?

Schönen Sonntag

*grau ist der Tag* - so soll auch mein Geld sein
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