Danach empfangen Arbeitslose ab 58 Jahren einfacher Arbeitslosengeld, wenn sie sich aus der Arbeitslosenstatistik austragen lassen.
Wer die Regelung in Anspruch nimmt, ist allerdings dazu verpflichtet, so früh wie möglich in Rente zu gehen.
Wer nicht von der 58er-Regelung Gebrauch macht, dem wird der Weg zur Rente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit erschwert.
Um dies zu erreichen wird das Eintrittsalter schrittweise von 60 auf 63 Jahre angehoben.
Die Anhebung erfolgt von 2006 bis 2008 in Monatsschritten. Wer im Januar 1946 geboren wurde, kann mit 60 Jahren und einem Monat in Frührente gehen, im Februar 1946 Geborene mit 60 Jahren und zwei Monaten und so weiter.
Ab dem Geburtsmonat Dezember 1948 ist die Frühverrentung erst mit 63 möglich.
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