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ACHTUNG: Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen

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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 64
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 30.Mai 2005 19:46    Titel: ACHTUNG: Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen Antworten mit Zitat

Auszug aus einem Rundschreiben der KPMG vom 24.05.2005

"Ausstellung von Rechnungen auf elektronischem Weg.

In letzter Zeit gehen mehr und mehr Unternehmen dazu über, Rechnungen mit gesondertem Ausweis von Umsatzsteuer nicht mehr per Post, sondern per Fax oder EMail zu senden….Derartige elektronisch übermittelte Rechnungen berechtigen Sie nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn neben den inhaltlichen Anforderungen an die Rechnungen (§§ 14, 14a UStG) die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sind.

Die Gewährleistung der Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts bei elektronischen Übermittlung der Rechnung können auf zwei Arten erfolgen:
Durch qualifizierte elektronische Signatur oder qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz (§14 Abs. 3 Nr. 1 UStG) oder
Im EDI-Verfahren (elektronischer Datenaustausch) mit einer zusätzlichen zusammenfassenden Rechnung in Papierform……
Folglich berechtigen Rechnungen, die Sie nur per Email ohne eine qualifizierte elektronische Signatur erhalten nicht zum Vorsteuerabzug.
…..
Die Finanzverwaltung sieht auch Rechnungen, die per Telefax übermittelt wurden, als auf elektronischem Weg übermittelt an, wenn entweder der Lieferant sie von einem Computerfax aus sendet oder der Empfänger sie auf einem Computerfax empfängt……."

Dies ist nur ein Auszug aus dem Rundschreiben. Den kompletten Text kann auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
--------------------------------------------------------
Die neue Art der Geldbeschaffung von "Papa Staat" ???
Diskussionen bei der nächsten Betriebsprüfung sind vorprogrammiert.

Viel Spaß beim Überprüfen der daraus resultierenden Probleme

Grüße aus dem Rhein-Main-Gebiet
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