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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6271
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Verfasst am: 26.Sep 2007 10:44 Titel: Änderung des Steuerberatungsgesetzes beschlossen |
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Das Bundeskabinett hat am 19.9.2007 das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Berufsrecht der Steuerberater zu liberalisieren und an die berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer anzupassen. Von der ursprünglich geplanten Befugniserweiterung geprüfter Bilanzbuchhalter bei der Vornahme von Umsatzsteuer-Voranmeldungen hat die Bundesregierung allerdings Abstand genommen.
Gesetzentwurf im Überblick:
Syndikus-Steuerberater
Steuerberater sollen künftig als so genannte Syndikus-Steuerberater neben einer selbständigen Tätigkeit als Steuerberater auch nichtselbständig tätig sein dürfen. Die Angestelltentätigkeit soll allerdings auf steuerliche Beratungsleistungen im Sinne des § 33 StBerG (Beratung in Steuerangelegenheiten) beschränkt werden. Außerdem soll die Beratung des Arbeitgebers zur Vermeidung von Interessenkollisionen gesetzlich ausgeschlossen bleiben (§ 58 StBerG-E).
Neue Rechtsform
Künftig sollen auch Steuerberatungsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zugelassen werden (§ 50 StBerG-E).
Neue Kooperationsmöglichkeiten
In Anlehnung an die geplanten Neuregelungen im Berufsrecht der Rechtsanwälte sollen Steuerberater künftig Kooperationen mit allen partnerschaftsfähigen Berufen im Sinn des PartGG und damit mit allen freien Berufen eingehen können (§ 56 StBerG-E).
Gewerbliche Tätigkeiten
Die Steuerberaterkammern sollen künftig vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit Ausnahmen zulassen können, wenn durch die Tätigkeit keine Verletzung von Berufspflichten zu erwarten ist (§ 57 StBerG-E).
Lohnsteuerhilfevereine
Sie sollen künftig eine Bürogemeinschaft mit Steuerberatern bilden können (§§ 26, 56 StBerG-E). Außerdem wird ihnen eine Beratungsbefugnis bei Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich eingeräumt (§ 3 Nr.26a EStG - neu).
Steuerberaterprüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung sollen an die durch den so genannten Bologna-Prozess eingeführten Bachelor- und Masterstudiengänge angepasst werden (§ 36 StBerG-E). Daneben ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, die es den Landesregierungen künftig ermöglichen soll, die Organisation der Steuerberaterprüfung auf die Steuerberaterkammern zu übertragen (§ 158 StBerG-E).
Quelle: PM Bundesfinanzministerium
Gesetzentwurf im Volltext |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6271
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Verfasst am: 30.Jan 2008 12:01 Titel: |
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Der Bundestag hat am 24.01.2008 den Entwurf der Bundesregierung zum Achten Steuerberatungs-Änderungsgesetz beschlossen.
Mit der Neuregelung soll das Berufsrecht der Steuerberater an die berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer angenähert und stärker liberalisiert werden.
Außerdem soll hiermit die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in nationales Recht umgesetzt werden.
Das Gesetz wird voraussichtlich im Frühjahr 2008 in Kraft treten. ... [mehr und download] |
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Peter Wilhelm .

Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 405 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 12.März 2008 20:21 Titel: Hintergründe und Widersprüchlichkeiten... |
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Hallo zusammen,
in Ergänzung des Vorgeschriebenenen wurde heute im aktuellen BVBC-Heft auf folgenden Link verwiesen.
Betreffend der Widersprüchlichkeiten sei - rein exemplarisch! - nur auf folgende zwei Stellungnahmen hingewiesen:
Datei drei = Bundesteuerberaterkammer und
Datei neun = DIHK
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Ich unterstelle nicht, daß diese Materie jeden Leser hier interessiert.
Aber aus vorangegangenen Diskussionen glaube ich dennoch, daß es eine Handvoll Interessierter gibt...
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Meiner Meinung nach geschieht hier nichts anderes (bezogen auf die Datei drei), als die Diskriminierung einer hochqualifizierten Berufsgruppe, bei gleichzeitiger Behinderung des in selbständiger Tätigkeit ausgeübten Berufes...
Die Gründe dafür (Sicherung der eigenen Pfründe) liegen auf der Hand...
Na denn... _________________ Freundliche Grüße
Peter Wilhelm
Weitere Angaben über meine Tätigkeiten finden Sie hier: |
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NOMOCON .

Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 150 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 16.Apr 2008 14:03 Titel: RECHT UND ORDNUNG |
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Die Rechtsberatung- und das Steuerberatungsgesetz wurden 1934 von Herrmann Göring verabschiedet.
Der Hintergrund war, daß jüdische Anwälte ihre Glaubensbrüder gratis vertraten.
Das konnte so nicht bleiben, nicht im Deutschen Reich-.
Die Rechtliche Grundlage war das Ermächtigungsgesetz von 1933, wonach ein jedes Gesetz nach Ableben des Führers die Wirksamkeit verlieren sollte.
Im schweizerischen Kanton Solothurn konnte man bis vor drei Jahren noch ohne ein Jurastudium einen Mandanten vor Gericht vertreten, warum auch nicht?
Einen erlebnisreichen Tag! _________________ NOMOCON Ltd&CoKG
Hopfenstr. 1d
24114 Kiel
Tel.: 0431-97 99 544
E-Mail: info@firma-offshore.com
WebSite: http://www.firma-offshore.com |
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