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sidney-virginia Newbie
Anmeldungsdatum: 08.03.2006 Beiträge: 5 Wohnort: Zweibrücken
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Verfasst am: 30.März 2006 17:42 Titel: ALG II oder Hartz IV |
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also irgendwie versteh ich gar nix mehr.......
als Bedarfsgemeinschaft bekam ich ( berufstätig mit 950 € Gehalt ) und meine Tochter war 17 Jahre ( hatte nur Kinder geld 154,- € ) 205,- € ALG II im Monat.
Jetzt ist meine Tochter 18 Jahre sie musste einen eigenen Antrag stellen und bekommt jetzt (als Bedarfgemeinschaft, ich 0 € und meine Tochter 24,- €, ) sie geht weiter auf die Schule um ihr Realabschluss nachzu holen in Wirtschaft und Soziales.
Wie versteh ich das??????
Dass ich nix bekomme ist ok, aber sie geht weiter zur Schule und die Jobbörse meint ich wäre ihr Unterhaltspflichtig.... mit dem bischen was ich habe, soll ich sie noch durchschleifen.
Eine Sozialarbeiterin meinte, normal wäre es so, dass meine Tochter
345,-€ ALG II bekäme, dazu würden die Hälfte der Kaltmiete
gerechnet, also
plus 176,61 €
sind 521,61
minus 154,-€ Kindergeld
sind 367,61 €, die sie vom ALG dann bekommen würde........
was stimmt???
wer kennt sich aus und kann mir helfen bei der Rechnung?
bitte bald um antwort, bin jetzt ganz fertig, denn meine tochter meint, sie kann dann auch unter die brücke gehn...... sie ist auch total fertig......
lieben gruss und danke sidney.... |
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Struwwelpeter Newbie
Anmeldungsdatum: 21.05.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 30.März 2006 18:09 Titel: |
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Es ist richtig, daß es für Kinder, die zur Schule gehen und über 18 sind, eine eigene Beadarfsgemeinschaft angenommen wird.
Daher haben die Anspruch auf 345,--EURO sowie die halbe Miete, Kindergeld wird abgezogen, aber nicht voll.
Es gibt dabei einen Freibetrag von 30,--EURO.
Da es überdies einen Einbehalt von 100,--EURO gibt, habe ich dies auch beantragt. Dies ist also noch offen.
Auf jeden Fall sofort Widerspruch einlegen, mit dem Sachbearbeiter sprechen und ggf. mit dem Vorgesetzten.
Struwwelpeter |
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sidney-virginia Newbie
Anmeldungsdatum: 08.03.2006 Beiträge: 5 Wohnort: Zweibrücken
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Verfasst am: 2.Apr 2006 8:21 Titel: ALGII |
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hallo struwwelpeter....
danke für deine nachricht.
habe gestern den bescheid bekommen......
das ist doch lachhaft, die haben meiner tochter pro monat 25,-€ genehmigt.....
die machen, als würds aus ihrem sack bezahlt, so benehmen die sich auch.....die hauptsache, meine tochter ist schnell durchgeschläusst, dass wir mal den mund halten, wenn wir uns nicht mehr melden würden, sind die froh und uns haben die verarscht...mal so ausgedrückt!
vorher bekamen wir 205 € und jetzt viel weniger, das kann doch nicht angehn.
wir haben diese woche einen termin bei der sozialarbeiterin, die wird das hoffentlich regeln, denn egal wo und wen ich frage....normal bekommt meine tochter 345,-€ plus halbe miete, minus +/- kindergeld, das sind immer noch ca. 320,-€ oder?????
oh man ich fass es nicht...
bin stock sauer.......
eure sidney |
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Kerstin1956 Newbie
Anmeldungsdatum: 20.04.2006 Beiträge: 48 Wohnort: Cloppenburg
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Verfasst am: 29.Apr 2006 6:29 Titel: Re: ALGII |
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| sidney-virginia hat folgendes geschrieben:: |
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habe gestern den bescheid bekommen......
das ist doch lachhaft, die haben meiner tochter pro monat 25,-€ genehmigt.....
...
vorher bekamen wir 205 € und jetzt viel weniger, das kann doch nicht angehn.
wir haben diese woche einen termin bei der sozialarbeiterin, die wird das hoffentlich regeln, denn egal wo und wen ich frage....normal bekommt meine tochter 345,-€ plus halbe miete, minus +/- kindergeld, das sind immer noch ca. 320,-€ oder?????
oh man ich fass es nicht...
bin stock sauer.......
eure sidney |
Haben Sie Widerspruch eingelegt? Notfalls Anwalt einschalten. Bei Ihrer Finanzlage bekommen Sie wohl Beratungsbeihilfe und PKH, nehme ich an.
Wenn die Behörde sich nicht meldet, nach 6 Mon. Untätigkeitsklage.
(Ich spreche aus Erfahrung!)
Aber die Fristen müssen Sie selber einhalten bzw. überwachen.
Zu dem Thema Kind über 18 und noch in Ausbildung gab es aber schon eine Fernseh-Doku wo ein Gerichtsurteil für die Familie positiv ausfiel, daher verstehe ich nicht, dass es nun von den ARGEn immer noch so gemacht wird. Die lernen nix dazu.
MfG |
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marpi Newbie
Anmeldungsdatum: 29.04.2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: 29.Apr 2006 11:06 Titel: Schule und ALG II? |
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meine Tochter ( wird am 23. Mai 18 Jahre alt) macht bis 31.07.06 die Handelsschule (Schulbescheinigung)
und ab 1.08.06 eine Lehre als Einzelhandelskauffrau.(Lehrvertrag)
Heute bekam ich vom Amt einen Antrag auf ALG II für meine Tochter den sie ausfüllen sollte.
Ist meine Tochter dazu verpflichtet einen ALG II Antrag auszufüllen, wegen dieser 3 Monate? das Kindergeld was sie eventuell bekommt zahle ich ihr aufs Konto.
ich selbst habe ALG II beantragt aber noch keinen Bescheid.
Meine Tochter möchte eventuell im Juli zu ihrem Freund ziehen, geht das so einfach? Die Wohnung ist eben erst bezugsfertig geworden aber der Entschluss zusammenzuziehen besteht schon lange ehe diese neue Verordnung in Btracht kam.
wie verhalte ich mich dabei? |
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Kerstin1956 Newbie
Anmeldungsdatum: 20.04.2006 Beiträge: 48 Wohnort: Cloppenburg
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Verfasst am: 29.Apr 2006 11:33 Titel: |
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Dies ist meiner Meinung nach das falsche Forum für solche Fragen.
Es gibt Foren für Arbeitslose ALG II Empfänger, wo wirklich Menschen Ahnung haben zu den Hartz IV-Gesetzen. Dort sollten Sie Ihre Frage stellen.
z B
http://www.elo-forum.org/forum/forums.html
http://www.ahfd.org/
Viel Glück |
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