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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6292
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Verfasst am: 27.Nov 2007 6:53 Titel: AT: Anmeldung vor Arbeitsantritt |
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Ab 1.1.2008 haben Betriebe ihre Dienstnehmer bereits vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung anzumelden. Die bisherige siebentägige Meldefrist gibt es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.
Der Gesetzgeber möchte durch diese Neuregelung die Bekämpfung der Schwarzarbeit effektiver und wirksamer gestalten.
Damit verbunden sind allerdings Sorgen der Unternehmen, ob und wie sich die verkürzte Meldefrist in die Praxis umsetzen lässt. Besonders in Branchen, in denen die Personalaufnahmen sehr kurzfristig erfolgen oder in denen tageweise Beschäftigte zum Einsatz kommen.
Um den Betrieben die Umstellung auf die neue Meldefrist so weit wie möglich zu erleichtern wurde eine Internet-Seite eingerichtet, in der alle Infos übersichtlich zusammengefasst sind: www.noegkk.at
Quelle: ots |
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