| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 654
|
Verfasst am: 17.Mai 2006 5:39 Titel: Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) |
|
|
| Zitat: |
Neue Kostenfalle für kleine und mittlere Unternehmen
Pressemitteilung von: ADP Personal Partner K.-H.Heuer
Zum 1.August 2006 soll das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ in Kraft treten.
Schon im Gesetzentwurf wird auf die Gefahren insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen hingewiesen:
„Für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, können aus der Anwendung der Vorschriften zusätzliche Kosten nur* entstehen, wenn sie im Geschäftsverkehr unzulässige Unterscheidungen wegen der vom Gesetz genannten Merkmale vornehmen. Sowohl Unternehmen als auch öffentliche Dienststellen können schadensersatzpflichtig werden, wenn sie Beschäftigte oder Bewerberinnen und Bewerber diskriminieren. Welche Kosten in solchen Fällen entstehen können, lässt sich nicht quantifizieren.“
Was sind „unzulässige Unterscheidungen“ insbesondere im Personalbereich und welche Kosten können entstehen? Welcher Aufwand insbesondere welcher Dokumentationsaufwand entsteht bei Einstellungen und Schulung der Mitarbeiter. Was habe ich als Unternehmer zu veranlassen?
Große Betriebe und Konzerne leisten sich eigene Stabsabteilungen und teure Spezialisten – aber Sie und Ihr Unternehmen sollen den Gürtel ständig enger schnallen!
Und jetzt die gute Nachricht:
Als Unternehmer oder Führungskraft haben Sie jedoch einige Möglichkeiten, die Wahrscheinlichkeit einer Klage bzw. eines verlorenen Prozesses deutlich zu senken.
Wichtig ist, dass Sie sich in Vorbereitung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz selbst und die notwendigen Anpassungen in der Organisation Ihres Unternehmens informieren.
Sie können sich das Wissen und die Werkzeuge der besten Fachleute im Personalbereich sofort sichern – ohne deren hohe Löhne und Gehälter zu bezahlen.
Individuell erarbeiten wir mit Ihnen je nach Wissensstand und Unternehmensgröße verschiedene Möglichkeiten Ihr Unternehmen so auszurichten, dass unzulässige Unterscheidungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vermieden werden können.
Bei uns erhalten Sie umfassende Informationen zur entstehenden Gesetzeslage sowie fundierte Empfehlungen zur Klagevermeidung, Klageabwehr und Umsetzung der Organisationspflichten aus dem AGG. Eine ausschließlich juristische Betrachtungsweise scheidet aus, da die praktische und ökonomisch sinnvolle Umsetzung in den betrieblichen Alltag unser zentrales Anliegen ist.
Wenn Sie überprüfen wollen, ob und inwieweit Ihr Unternehmen auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorbereitet ist, führt einer unserer Berater mit Ihnen den Unternehmens-Audit in Ihrem Hause durch. Wie bei der TÜV-Prüfung für einen PKW werden die bekannten Schwachstellen untersucht und konkrete Vorschläge zur Optimierung unterbreitet. Das dauert bei den meisten kleineren und mittleren Unternehmen etwa 2 bis 3 Stunden. Sie erhalten einen Bericht, der den aktuellen Status und eine Zusammenstellung möglicher Verbesserungen enthält. Diese Leistung bieten wir zum günstigen Festpreis an.
| Zitat: |
Weitere Informationen unter: www.heuer-personal.de
Karl-Heinz Heuer Personaldienstleistungen ist der ADP Personal Partner für den Bereich Harz-Heide (PLZ-Gebiet 38).
ADP gehört zu den führenden Dienstleistern für Lohn- und Gehaltsabrechnung und ist weltweit die Nummer 1 für Services und HR-Lösungen im Personalwesen. In Deutschland wird bereits jede 5. Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Produkten und Services von ADP erstellt.
| Zitat: |
Das ADP Personal Partner Programm ist die Plattform für Outsourcing von HR Dienstleistungen für den Mittelstand. Maßgeschneiderte HR-Dienstleistungslösungen und Kundennähe sind Programm.
ADP Personal Partner
Karl-Heinz Heuer
Personaldienstleistungen
Gartenweg 3
D-38459 Bahrdorf
Tel. / FAX Service-Nr. 0700 78 34 38 37
Vanity Call: 0700 rufHeuer
E-Mail-Adresse: [E-Mail anzeigen] |
|
|
|
|
| Nach oben |
|

|
Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5852
|
Verfasst am: 6.Jul 2006 20:20 Titel: |
|
|
| Zitat: |
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Verbot von Diskriminierung im Arbeitsleben: Niemand darf wegen Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexueller Identität benachteiligt werden. Wer andere diskriminiert, muss den materiellen und immateriellen Schaden ersetzen. Ein Betroffener hat innerhalb von zwei Monaten seine Ansprüche geltend zu machen. Er muss eine Diskriminierung nachweisen und nicht nur glaubhaft machen. Das Gesetz tritt am 1. August 2006 in Kraft. Es geht zum Teil über die EU-Richtlinien gegen Diskriminierung hinaus. |
Firmen verschlafen Gleichbehandlungs-Gesetz
Die meisten Unternehmen in Deutschland haben sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht vorbereitet – obwohl es bereits am 1. August in Kraft tritt und schon im Vorfeld viel zu tun ist. Viele ärgert und verunsichert jedoch das neue Gesetz.
„Gerade mal 20 Minuten dauert die Sitzung am PC. Sind die Multiple-Choice-Fragen beantwortet, kann sich jeder ein Zertifikat ausdrucken. Wer zu wenige Punkte hat, muss so lange üben, bis auch er fit ist in Sachen Antidiskriminierung“, erzählt Gerd Zinssius, Leiter des Personalstabs der Dresdner Bank.
Spielerisch – und diskret – übers Intranet will der Finanzriese seine Mitarbeiter sensibilisieren, damit sie bei der Arbeit niemanden diskriminieren. Zinssius: „Für alle Mitarbeiter ist die interaktive Schulung Pflicht. Führungskräfte trainieren wir mit praktischen Fällen ganz intensiv.“ Die wenigsten Unternehmen aber bereiten ihre Belegschaft so flächendeckend auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor. Obwohl es – nach langem Hin und Her – im August schon in Kraft tritt.
61 Prozent der Firmen geben offen zu: Wir haben noch keinerlei Vorbereitungen für das neue Gesetz getroffen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Zeitarbeitsfirma Randstad mit dem Handelsblatt und Innofact (Stand Ende Juni). Beteiligt haben sich 252 Personalentscheider aus einem Querschnitt von Unternehmen. Nur 13,5 Prozent der Befragten meinen, ausreichend vorbereitet zu sein. Ein Viertel begnügt sich mit den hauseigenen Statuten in Sachen Gleichbehandlung.
„Die meisten Firmen – mal abgesehen von den Großunternehmen und US-Töchtern – verschlafen gerade das Gesetz. Der Mittelstand ist quasi unvorbereitet“, konstatiert Stefan Tomicic, Arbeitsrechtler bei der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz. Heide Franken, Geschäftsführerin von Randstad Deutschland, meint: „Nach dem jahrelangen Gezerre blicken die meisten Firmen bei den vielen Details jetzt nicht mehr richtig durch.“ Fast 70 Prozent der Personaler geben zu, die Einzelheiten des Gesetzes nicht zu kennen. Tomicic warnt: „Unternehmen unterschätzen, welche Folgen es hat und wie teuer sie Verstöße dagegen zu stehen kommen können.“
(...) Das Gesetz öffnet Tür und Tor für Missbrauch durch vorgebliche Diskriminierungsopfer. Davon sind 45 Prozent der Personaler überzeugt. Rübling: „Es wird sicher einige geben, die das Gesetz ausnutzen, um sich zu rächen.“ Franken: „Klagen kann kein Unternehmen ganz verhindern – egal wie gut es sich vorbereitet und seine Mitarbeiter schult.“ Aber wenigstens das Risiko kann es minimieren.
Mehr: Handelsblatt |
|
| Nach oben |
|
|
Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5852
|
Verfasst am: 18.Sep 2006 13:09 Titel: |
|
|
Seit gut drei Wochen ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Danach darf niemand wegen seiner Rasse, Geschlechts, ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, seines Alters oder der sexuellen Identität benachteilgigt werden. Was gut gemeint war, entpuppt sich bereits nach kurzer Zeit als bürokratisches Ungetüm.
Die Arbeitgeber fühlen sich in ihren Befürchtungen bestätigt. Nicht nur einmal hatten sie darauf hingewiesen, dass sich durch das AGG die Standortbedingungen in Deutschland verschlechtert würden. Immer wieder machten sie darauf aufmerksam, das Risiko bei der Auswahl von Kandidaten Fehler zu machen, sei ihnen zu hoch. Schadensersatz und Entschädigungsansprüche seien die Folge.
All dies bewahrheite sich. Wer im Internet bei der Suchmaschine google die Abkürzung AGG eingibt, stößt auf eine Heerschar von Anwälten die in den Startlöchern hocken, um die ersten Klagen einzureichen. Doch damit nicht genug. Es liegen bereits die ersten Schriftsätze von Mandanten bei diesen Kanzleien vor, die sich ausdrücklich auf einen Verstoß gegen das AGG berufen und unter Angabe der Kontonummer Beträge im vierstelligen Bereich fordern. Nur dann würden sie von den Klagen absehen, heißt es lapidar.
Die Arbeitgeber wehren sich so gut es geht. Gegen diese „professionellen“ Bewerber, die sich auf das AGG „spezialisiert“ haben, wurde im Internet ein Archiv eingerichtet, um derartige Fälle zu sammeln. Ziel ist es, die „AGG-Profis“ leichter zu erkennen. In einer Unzahl von Seminaren lassen die Unternehmer mittlerweile ihre Personalchefs schulen, um nicht in die juristischen Fallstricke des AGG zu laufen.
Schon jetzt lässt sich feststellen, dass die Experten Recht behalten haben, als vor diesen Konsequenzen warnten. Das Gesetz weitet sich schon jetzt zu einem riesigen Beschäftigungsprogramm für die Justiz und Anwälte aus. Ob das aber den wirklich Diskriminierten hilft ? Zweifel sind angebracht.
Quelle:Handelsblatt |
|
| Nach oben |
|
|
GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2940
|
Verfasst am: 14.Nov 2006 19:32 Titel: |
|
|
| Zitat: |
...das neue AGG lässt Spielraum für so manche unliebsame Überraschung!
Ein einziger übersehener Diskriminierungsaspekt kann erhebliche finanzielle Konsequenzen für Ihr Unternehmen nach sich ziehen.
Dabei ist die Sachlage in vielen Fällen unklar. Bei der Auslegung des AGG herrscht noch große Unsicherheit. Das Gesetz verbietet grundsätzlich die Benachteiligung aufgrund der definierten Diskriminierungsmerkmale, es sei denn, es greifen Ausnahmen bzw. Rechtfertigungsgründe.
Beispiel einer Stellenausschreibung aus der Praxis / (Ouelle: sekretaerin.de )
"Wir suchen eine belastbare Sekretärin bis 30 Jahre. Vorausgesetzt wird mehrjährige Berufserfahrung. Sie sollten deutsche Staatsangehörige sein.
Zunächst registriert man Ihren eleganten Auftritt. Dann beeindruckt der ungemein souveräne Umgang mit Menschen. Und schliesslich überzeugt die seltene Begabung, sprichwörtlich weiblichen Charme mit gesundem Geschäftssinn zu verbinden.
Bewerbungen bitte nur mit Foto und Lebenslauf."
Bis vor kurzem hätte einer solchen Stellenausschreibung kaum jemand ein Diskriminierungsmerkmal entnommen, zumal die angesprochene Klientel dieses Berufsbildes sich in der Praxis ohnehin zu 99 Prozent aus weiblichen Bewerberinnen rekrutiert. Doch seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Mitte August birgt eine solche Ausschreibung erhebliche Risiken.
Enthält sie doch jede Menge möglicher Benachteiligungen, die das AGG verbietet und Arbeitgeber möglicherweise schadensersatzpflichtig macht.
Diskriminierungsmerkmale sind Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, sexuelle Identität; im Arbeitsrecht: Weltanschauung.
So kann der Fall eintreten, Sie stellen z. B. einen Bewerber ein, den Sie unter voller Beachtung des AGG nicht diskriminiert haben, aber gerade dadurch können Sie einen anderen Bewerber diskriminieren.
Angenommen Sie versenden an die abgelehnten Bewerber Absagen mit dem Wortlaut:
"Wir haben Ihre Bewerbung sorgfältig geprüft, leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Sie für die Position nicht berücksichtigen konnten. Ihre ausgezeichneten Qualifikationen, Erfahrungen sind zweifellos eindrucksvoll und für viele Arbeitgeber sehr interessant, decken sich jedoch leider nicht mit den spezifischen Anforderungen der aktuell zu besetzenden Position"
Viele Unternehmen gehen dazu über, abgelehnten Bewerbern überhaupt keine Gründe mehr für die Absage zu benennen, um sich nicht angreifbar zu machen. Denn mit einer Formulierung, die wie eine Lobeshymne auf den Bewerber klingt, "Sie sind für unser Unternehmen zu qualifiziert" bewegt man sich auf sehr dünnem Eis.
Alles klar?
Nein?
Nicht nur dieses Beispiel zeigt, dass das AGG gut gemeint sein mag, in der Praxis aber zu absurden Ergebnissen führen kann.
Ein Gesetz ist eben auch nur so gut, wie es gemacht wurde... unabhängig davon, wie gut Sie sich auch vorbereitet haben, wie gewissenhaft Sie auch immer arbeiten. Alle Fragen zum Thema sollten immer mit einem Anwalt abgesichert werden.
Pressemitteilung von: OfficeManagement GmbH Personalmarketing |
|
|
| Nach oben |
|
|
GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2940
|
Verfasst am: 16.Nov 2006 4:43 Titel: |
|
|
Leserzuschrift:
| Zitat: |
Ein unmögliches Gesetz, ein Albtraum für jeden Arbeitgeber und
Hausbesitzer, aber ein Geschenk für Gutmenschen, Neider, Hasser und
Denunzianten. Der mit durchschnittlichem Verstand Begabte muß sich fragen,
wie blauäugig die Mitglieder der
Koalitionsfraktionen sind. Wie abgehoben von der Realität im Alltagsleben
müssen die Leute sein, denen wir unsere Stimme gegebn, d.h. uns anvertraut
haben, in der Annahme, sie hätten schon den Durchblick und sie hätten das
Rückgrat, Unsinn zu verhindern.
Dabei kann ich mir nicht vorstellen, daß man sich mit so einem Unsinn die
Wählergunst erkaufen kann - was zwar auch verantwortungslos, aber immerhin
noch nachvollziehbar wäre. |
|
|
| Nach oben |
|
|
GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 654
|
Verfasst am: 7.Mai 2007 4:41 Titel: |
|
|
| Zitat: |
Gleichbehandlungsgesetz verstößt gegen Europarecht
In der Kritik war das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schon bevor es in Kraft getreten war. Das Arbeitsgericht Osnabrück hat der Kritik nun Recht gegeben: Es verstößt gegen Europarecht.
Wie AnwaltOnline mitteilt, hat die Bundesregierung mit Ihrer engagierten Umsetzung der europäischen Richtlinie auf Bundesebene und dem resultierenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz dennoch die Vorgaben der Richtlinie nicht eingehalten. Das Arbeitsgericht befand in einem aktuellen Beschluß (Az.: 3 Ca 725/06), daß das neue Gesetz gegen Benachteiligungen im Geschäftsleben und am Arbeitsplatz entgegen der ausdrücklichen Bestimmung in Paragraph 2 Absatz 4 auch auf Kündigungen anwendbar ist. In ihrem Wortlaut verstößt die Ausnahmevorschrift gegen Europarecht, da sich die entsprechende europäische Richtlinie sich zweifellos auch auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beziehe, so das Gericht.
Quelle: Pressemeldung open-pr |
|
|
| Nach oben |
|
|
GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2940
|
Verfasst am: 5.Feb 2008 8:29 Titel: |
|
|
| Zitat: |
Das so genannte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat nicht zu der befürchteten Klagewelle gegen Arbeitgeber geführt. Bei den Arbeitsgerichten spiele das Gesetz "kaum eine Rolle", sagte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, bei der Jahrespressekonferenz ihres Gerichts am Mittwoch in Erfurt. Mit dem AGG wurden verschiedene Diskriminierungsverbote der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt, etwa wegen des Geschlechts, des Alters oder der Rasse.
Vor Verabschiedung des Gesetzes im August 2006 hatten zahlreiche Anwälte vor gezielten Scheinbewerbungen und anschließenden Schadenersatzklagen gewarnt. Die Arbeitsgerichte hätten solche Versuche schnell und offenbar auch abschreckend beendet, sagte Schmidt. Demnach verweigern die Arbeitsgerichte die Prüfung möglicher Diskriminierungen, wenn es sich offenkundig um eine Scheinbewerbung handelt. Das befürchtete "AGG-Hopping" finde nicht statt, sagte Schmidt. |
hier wurde entschieden ....
| Zitat: |
Diakonisches Werk muss abgelehnter Bewerberin Entschädigung zahlen
Die Diakonie muss drei Monatsgehälter als Entschädigung zahlen (Aktenzeichen: 20 Ca 105/07).
Im Rechtsstreit um eine abgelehnte Bewerbung hat eine Deutsche türkischer Herkunft einen Sieg gegen das Diakonische Werk errungen. Der Landesverband der Diakonie der Nordelbisch Evangelisch-lutherischen Kirche muss der Frau eine Entschädigung in Höhe von drei Monatsverdiensten zahlen, weil er sie im Einstellungsverfahren wegen ihrer Religion benachteiligt hatte, wie das Arbeitsgericht Hamburg am Montag erklärte. Das Selbstverständnis einer Religionsgemeinschaft sei kein absoluter Maßstab für eine unterschiedliche Behandlung.
Die Frau hatte sich laut Gericht auf eine Stelle als Sozialpädagogin in einem von der EU und dem Bund finanzierten Integrationsprojekt der Diakonie beworben und im Gespräch angegeben, keiner christlichen Religion anzugehören. Die Diakonie lehnte die Bewerberin ab. Diese fühlte sich wegen ihrer Religion und ihrer ethnischen Herkunft benachteiligt und forderte Entschädigung. Der Arbeitgeber lehnte dies mit Hinweis auf das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirche ab.
Das Gericht erklärte in der Begründung des bereits im vergangenen Dezember gefällten Urteils, dass die Selbstbestimmung der Kirche im Lichte einer europarechtlichen Richtlinie auszulegen sei und damit nicht uneingeschränkt gelte. Das Selbstverständnis der Kirche dürfe nur dann eine entscheidende Rolle spielen, wenn die Aufgabe im sogenannten verkündungsnahen Bereich liege. Die ausgeschriebene Stelle sei jedoch «verkündungsfern».
Außerdem betonte das Gericht, dass die Stelle mit Fremdmitteln finanziert werde. Die Geldgeber hätten ausdrücklich empfohlen, keine den Bewerberkreis einschränkenden Vorgaben zu machen und die Auswahl neutral durchzuführen. Gerade weil sich das Urteil auf diese spezielle Situation bezieht, ist es nach Angaben der Gerichtssprecherin fraglich, ob es Präzedenzcharakter hat.
Die Diakonie kann gegen das Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen. Sie erklärte, dies noch zu prüfen und dann über ihr weiteres Vorgehen entscheiden zu wollen.
Quelle: AP / AG HH |
|
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|