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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5914
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Verfasst am: 17.Okt 2007 19:31 Titel: Anerkennung von Berufsqualifikationen in Heilberufen |
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Der Bundesrat hat am 12.10.2007 dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe zugestimmt. Die Richtlinie betrifft im Zuständigkeitsbereich des Bundes geregelte Heilberufe, wie etwa die Arzt-, Apotheken-, Physiotherapeuten- und Pflegeberufe. Sie regelt das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung dieser Ausbildungen und soll so die Berufsausübung in anderen Mitgliedstaaten erleichtern.
Die Richtlinie gilt sowohl für Selbständige als auch für abhängig Beschäftigte, die in einem anderem Mitgliedstaat einen Heilberuf ausüben wollen. Sie sieht außerdem Erleichterungen für Leistungserbringer vor, die nur vorübergehend und gelegentlich in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten wollen.
Die erleichterte Ausübung von Heilberufen in anderen Mitgliedstaaten soll allerdings nicht auf Kosten des Verbraucherschutzes erfolgen. Diesem soll beispielsweise durch Regelungen über die Weitergabe von Informationen über disziplinarische oder strafrechtliche Maßnahmen vom Aufnahme- an den Herkunftsmitgliedstaat Rechnung getragen werden.
Gesetzentwurf im (Beamten) Volltext:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe |
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