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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6452
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Verfasst am: 14.Apr 2006 5:37 Titel: Angeblich 300 Euro für alle Eltern |
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Familienministerin Ursula von der Leyen ist bei ihren umstrittenen Plänen für ein Elterngeld nach einem Bericht des "Spiegel" zu Zugeständnissen bereit.
So plane das Ministerium ein Mindestelterngeld von 300 Euro pro Monat, das unabhängig vom Engagement des Vaters und vom vorherigen Einkommen gewährt wird.
Ein Sprecher des Familienministeriums wollte den Bericht weder bestätigen noch dementieren. Der Referentenentwurf für das Elterngeld sei noch in Arbeit und werde nach Ostern vorgelegt, sagte er.
Entgegenkommen für Union und SP
Dem "Spiegel"-Bericht zufolge soll der 300-Euro-Sockelbetrag als Entgegenkommen an die SPD-Linken und im Gegensatz zum regulären Elterngeld ohne Verrechnung mit anderen Sozialleistungen wie dem Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezahlt werden.
Den konservativen Flügel der Union wolle von der Leyen besänftigen, indem der Sockelbetrag unabhängig davon gewährt werden soll, ob auch die Väter sich für die Erziehung vom Beruf freistellen lassen. Auch sei eine Regelung für mehrfache Mütter im Gespräch.
Diese sollen auch dann Elterngeld bekommen, wenn sie längere Zeit nicht mehr gearbeitet haben.
Zwölf Monate 67 Prozent des Nettoeinkommens
Mit dem Elterngeld will von der Leyen eine grundlegende Korrektur in der Familienpolitik einleiten. Es bemisst sich nach den bisherigen Plänen am Familieneinkommen und soll nur dann für ein volles Jahr gewährt werden, wenn auch die Väter nach der Geburt des Kindes mindestens zwei Monate zu Hause bleiben.
Konkret ist bislang vorgesehen, dass das Elterngeld 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens jenes Elternteils, der zuhause bleibt, betragen soll, höchstens jedoch 1800 Euro.
Der Gesetzentwurf soll Medienberichten spätestens Mitte Juni im Bundeskabinett abschließend behandelt werden. Kanzlerin Angela Merkel habe sich vorbehalten, in wichtigen Punkten selbst zu entscheiden. |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6452
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Verfasst am: 4.Mai 2006 5:50 Titel: |
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Finanzamt kappt neues Elterngeld
Das von der Bundesregierung geplante Elterngeld wird für viele Familien spürbar geringer ausfallen als bislang erwartet. Grund ist, dass die Finanzämter die neue Lohnersatzleistung bei der Berechnung des Gesamteinkommens beider Ehepartner in Rechnung stellen und teilweise zur Steuer heranziehen sollen.
Das Elterngeld soll bis zu 14 Monate lang zwei Drittel des Einkommens ersetzen und maximal 1800 Euro betragen. Dafür wird das Erziehungsgeld als reine Sozialleistung abgeschafft.
Das Elterngeld wird jedoch bei der Steuererklärung dem Verdienst des Ehepartners zugeschlagen. Zwar muss es nicht wie ein normales Gehalt versteuert werden, es sorgt jedoch dafür, dass das Einkommen des Partners mit einem höheren Durchschnittssteuersatz belastet wird.
Dadurch reduziert sich etwa das Elterngeld einer Frau, die zuvor 3000 Euro im Monat verdient hatte und deren Mann 100.000 Euro Gehalt im Jahr bezieht, rechnerisch auf 1525 Euro. Verdient der Partner 60.000 Euro, bleibt ein Elterngeld von 1568 Euro, bei 30.000 Euro sind es 1562 Euro. Besser sind Spitzenverdiener dran: Weil der Durchschnittssteuersatz in höheren Gehaltsregionen immer langsamer ansteigt, liegt das maximale Elterngeld eines Elternteils, bei dem der Partner 250.000 Euro verdient, bei 1662 Euro.
Aus der FTD vom 04.05.2006 |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6452
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Verfasst am: 14.Jun 2006 13:17 Titel: |
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Regierung verabschiedet Gesetzentwurf
Das Bundeskabinett hat die Einführung des Elterngeldes beschlossen. Der von Familienministerin Ursula von der Leyen vorgelegte Entwurf wurde kurz vor der Abstimmung noch geändert. Nun soll das Elterngeld nicht mehr auf Basis des Einkommens der vergangenen drei, sondern der vergangenen zwölf Monate berechnet werden. Die Anmeldefrist für Väter, die zu zwei Monaten Babybetreuung bereit sind, wurde um eine auf sieben Wochen verkürzt.
Von der Leyen sagte, das Elterngeld gebe jungen Müttern und Vätern einen "Schonraum, sich ohne finanziellen Druck Zeit für ihr Neugeborenes zu nehmen". Die meisten jungen Familien brauchten und wollten heutzutage dauerhaft zwei Einkommen, sagte die Ministerin.
Wer erhält wie viel Elterngeld?
Das neue Elterngeld soll es ab dem 1. Januar 2007 geben. Bis zu 14 Monate lang werden Mütter oder Väter, die für die Kinderbetreuung im Beruf aussetzen, 67 Prozent des Nettoeinkommens erhalten. Gezahlt werden maximal 1800 Euro monatlich netto.
Liegt das bisherige - gemeinsame - Nettogehalt bis zu gut 2600 Euro, sollten jungen Familien damit keine Einkommensverluste haben sollten. Denn der Ausfall eines Gehalts oder Lohns wird durch die geringere Steuerlast für das zweite Einkommen und das Elterngeld weitgehend wettgemacht.
Allerdings wird das Elterngeld als Lohnersatzleistung bei der Berechnung der Steuer für das Einkommen des arbeitenden Elternteils angerechnet. Der Steuersatz sinkt also nicht auf den eines "Alleinverdieners". Hier kommt der so genannte Progessionsvorbehalt zur Anwendung. Jedoch kommt das Elterngeld steuerlich nicht voll zum Tragen.
Eine zeitliche Einschränkung gibt es: Mütter und Väter, die die vollen 14 Monate nutzen wollen, müssen sich abwechseln. Kümmert sich nur ein Elternteil um das Kind, gibt es das Elterngeld nur 12 Monate.
Der Streit zwischen SPD, CDU und CSU über die so genannten "Vätermonate" beschert den Eltern damit gegenüber den ursprünglichen Plänen der rot-schwarzen Koalition sogar zwei Monate mehr Elterngeld.
"Sockelbetrag" von 300 Euro
Mütter oder Väter, die nicht berufstätig sind, erhalten auch Elterngeld. Für sie gibt es einen so genannten Sockelbetrag von 300 Euro monatlich. Dieser Betrag wird auch nicht auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Diesen Sockelbetrag erhalten auch Familien für die Monate 13 und 14, die die beiden "Vätermonate" nicht nutzen. Alleinerziehende erhalten das Elterngeld in jedem Fall 14 Monate lang. Die Zahlung des Elterngelds kann über zwei Jahre hinweg verteilt werden.
Das Elterngeld soll das bisher gezahlte Erziehungsgeld ersetzen. Das Erziehungsgeld betrug maximal 300 Euro im Monat für zwei Jahre oder 450 Euro im Monat für ein Jahr. Gutverdiener hatten auf diese Leistung jedoch keinen Anspruch.
Kindergeld wird weiterhin zusätzlich bezahlt. Es beträgt für das erste bis dritte Kind jeweils 154 Euro und für jedes weitere Kind 179 Euro monatlich.
Quelle: tagesschau.de |
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