Anmeldungsdatum: 02.07.2002 Beiträge: 130 Wohnort: Eden
Verfasst am: 30.Okt 2002 19:01 Titel: Aufklärungspflicht der Notare
Aufklärungspflicht der Notare:
Notare müssen geschäftlich unerfahrene Personen beim Grundstückskauf umfassend über Risiken aufklären. Nach § 17 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes soll der Notar den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben. Weil ein Notar dem nicht entsprach, verurteilte ihn das Oberlandesgericht Saarbrücken dazu, einer Klägerin wegen Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten 100.000 DM Schadenersatz zahlen zu müssen. (14.09.2002)
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