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Ronald Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 781
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Verfasst am: 1.Apr 2006 16:03 Titel: Automatisches Melden von Beschäftigungsverhältnissen |
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Beginn und Ende eines Beschäftigungsverhältnisses dürfen Arbeitgeber nur noch über das vollautomatisierte Beitrags- und Meldeverfahren mit gesicherter und verschlüsselter Datenübertragung an die Einzugsstellen weitergeben.
Zudem wurden die Meldefristen vereinheitlicht.
So müssen Meldungen nun mehr immer mit der nächsten Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgen.
Bis Ende Mai 2006 gilt aber noch eine Übergangsregelung, nach der Meldungen auch noch nach dem bisherigen maschinellen Verfahren eingereicht werden dürfen, wenn sie den Zeitraum bis 31. Dezember 2005 betreffen.
Ausnahmen gelten für Privathaushalte, die weiterhin das Haushaltsscheckverfahren in Papierform nutzen dürfen, sowie bei Kleinstarbeitgebern, die eine automatisierte Ausfüllhilfe unterstützen soll. |
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