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mibu Newbie
Anmeldungsdatum: 19.09.2003 Beiträge: 30 Wohnort: im schönen Süden...
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Verfasst am: 22.März 2005 8:54 Titel: BGH-Urteil: Göttinger Gruppe muss Einlagen zurückzahlen |
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Aus der FTD vom 22.3.2005:
[Zitat]
Der Bundesgerichtshof hat Anlegern im Streit mit dem Finanzdienstleister "Göttinger Gruppe" den Rücken gestärkt. Betroffene, die seit 1998 ihr Geld in ein Kapitalanlagemodell mit der Aussicht auf eine monatliche Rente gesteckt haben, können ihre Einlagen komplett zurückfordern.
Da mit dem 1. Januar 1998 eine Rentenzahlung wegen einer Änderung des Kreditwesengesetzes jedenfalls nach Einschätzung des zuständigen Bundesaufsichtsamts unzulässig geworden sei, hätte die Gruppe die Anleger darüber aufklären müssen, befand der Bundesgerichtshof (BGH). Auch Anleger mit länger zurück reichenden Verträgen können nach dem Urteil noch auf Rückzahlung ihrer Beteiligungen hoffen.
Dabei ließ das Karlsruher Gericht offen, ob mit der Gesetzesnovellierung das Rentenmodell der Göttinger Gruppe ("SecuRente") tatsächlich unzulässig geworden ist. Jedenfalls hätten die Gesellschaften der Gruppe die Anleger über die unsichere Rechtslage informieren müssen. Dass die Rentenzahlung nach Vertragsablauf als sicher dargestellt worden sei, begründe einen "Aufklärungsmangel", der die Anleger zur Rückabwicklung ihrer Beteiligung berechtige. Nach Einschätzung des Münchner Anlegeranwalts Jan Querfurth profitieren zahlreiche Anleger von dem Urteil, weil bis 1999 noch viele Verträge abgeschlossen worden seien.
Auch Anleger, die vor 1998 in Beteiligungen an Gesellschaften des Finanzunternehmens investiert haben, können ihre Einlagen möglicherweise zurückfordern. Der BGH verwies mehrere Verfahren an das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig zurück, das nun klären muss, ob den Anlegern die Risiken der Beteiligung verschwiegen worden sind. Das OLG müsse zudem prüfen, ob nur ein geringer Teil der Anlagen für die Investitionstätigkeit und der überwiegende Teil in Provisionen und Verwaltungskosten fließen sollte.
Gesellschaften der Göttinger Gruppe hatten in den 90er Jahren mehr als 100.000 Anleger mit der Aussicht auf eine Rente geworben. Die Gruppe geriet in die Schlagzeilen, weil sich viele Anleger sich über die Risiken der vermeintlich sicheren Anteile getäuscht fühlten.
[Zitat Ende]
mibu |
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frank neidzel Insider
Anmeldungsdatum: 17.07.2002 Beiträge: 600 Wohnort: bremerhaven
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Verfasst am: 22.März 2005 10:22 Titel: |
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| Zitat: |
Wir beraten und vertreten geprellte Zeichner atypisch stiller Beteiligungen bei der Securenta AG (Göttinger Gruppe). Wir helfen Ihnen bei der Rückabwicklung Ihrer Beteiligung und fordern für Sie vollen Schadenersatz. Bislang bestand für geprellte Anleger nach herrschender Rechtsprechung nur Aussicht auf Rückerstattung des niedrigeren oder gar negativen Auseinandersetzungsguthabens. Der BGH verlangt nun, den geschädigten Anleger so zu stellen, "wie er stehen würde, wenn er nicht beigetreten wäre". Wir haben für Sie eine spezielle Telefonnummer geschaltet:
Service-Hotline Securenta
030 22 66 74 22
Montag bis Freitag 8:00 - 20:00 Uhr |
http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/schwerpunkte/US76-Securenta.php _________________ die meisten "der großen fische" im haifischbecken sind größenwahsinnige heringe die sich für piranhas halten |
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