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BVG beschränkt Unterhaltspflicht der Kinder

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frank neidzel
Insider


Anmeldungsdatum: 17.07.2002
Beiträge: 600
Wohnort: bremerhaven

BeitragVerfasst am: 7.Jun 2005 17:42    Titel: BVG beschränkt Unterhaltspflicht der Kinder Antworten mit Zitat

Zitat:
Abkömmlinge müssen nicht ein Zwangsdarlehen aufnehmen, um die Sozialhilfeleistungen für Eltern später zurückzuzahlen. Frau gewinnt langjährigen Rechtsstreit gegen die Stadt Bochum

http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?aktuell

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Zahlungspflicht von Kindern für Eltern im Pflegeheim begrenzt. Nach dem Urteil muß ein erwachsenes Kind nur dann für den Unterhalt pflegebedürftiger Eltern aufkommen, wenn es zeitgleich zur elterlichen Bedürftigkeit selbst leistungsfähig ist.

Abkömmlinge müssen aber nicht ein Zwangsdarlehen aufnehmen, um die Sozialhilfeleistungen für einen im Heim untergebrachten Elternteil später zurückzuzahlen. Mit dem Urteil hatte die Verfassungsbeschwerde einer inzwischen 70-jährigen Tochter Erfolg, die an die Stadt Bochum Sozialhilfeleistungen in Höhe von rund 63.000 Euro für ihre Mutter zurückzahlen sollte.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20050607_1bvr150896

In dem bundesweit einzigartigen Fall kämpfte eine Tochter um den Schutz ihres Vermögens durch alle Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Die Forderungen der Stadt Bochum an die Klägerin Elfriede B. sind extrem. Für die vierjährige Unterbringung und Pflege ihrer 1995 verstorbenen Mutter hatte das Sozialamt der Stadt rund 63.000 Euro ausgegeben und das Geld dann von der 1939 geborenen Tochter zurückgefordert. Begründung der Stadt vor dem Landgericht Duisburg: Elfriede B. verdiene zwar netto nur 560 Euro. Sie sei aber zur Hälfte Miteigentümerin an einem Vier-Familien-Haus. Weil ihre Haushälfte einen Wert von rund 125.000 Euro habe, müsse sie zur Begleichung der Sozialhilfekosten die Immobilie beleihen.

Das lehnte die Klägerin ab. Sie hatte ihrem Anwalt Jörg Hauß zufolge jeden gesparten Euro in die Haushälfte gesteckt, um ihren eigenen Lebensabend finanziell abzusichern. Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 15. März hielten selbst Vertreter der Bundesregierung diese Forderung für überzogen und verwiesen darauf, daß Kinder zwar zum Elternunterhalt verpflichtet seien, dabei aber nicht überfordert werden dürften.

Bei ihrer Abwägung zwischen den Belangen finanziell ausgebluteter Kommunen und den Eigentumsrechten von Kindern wandeln die Verfassungshüter auf einem schmalen Grat. Pflegekosten sind von der öffentlichen Hand kaum noch zu finanzieren: 320.000 Pflegebedürftige werden bislang vom Staat finanziell unterstützt. Mit steigender Tendenz, denn die Zahl der heute 14 Millionen Rentner wird bis 2030 auf schätzungsweise 22 Millionen anwachsen.
Zugleich wird sich die Zahl der Arbeitsfähigen je Rentner von vier auf zwei im Jahr 2040 halbieren.

Andererseits muß der jungen Generation eine Perspektive bleiben. Wie sie auf all zu groß empfundene Einschränkungen reagieren wird, glaubte Anwalt Hauß im Vorfeld zu wissen. „In der Natur gibt es keine Spezies, bei der Kinder die Eltern durchfüttern.“ Kinder werden deshalb ihre Einkommen eher verkonsumieren anstatt zu sparen, glaubt der Jurist. „Das ist die wirksamste Methode, den Elternunterhalt zu unterlaufen.“
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