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werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
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Verfasst am: 27.Jul 2005 8:27 Titel: BVG urteilt über vorbeugende Telefon- Überwachung |
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Berlin/Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am heutigen Vormittag sein Urteil zur vorbeugenden Telefonüberwachung in Niedersachsen.
Ein Oldenburger Richter hatte Verfassungsbeschwerde gegen die Ende 2003 in Kraft getretene Abhörmöglichkeit eingelegt.
Er sieht darin eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, weil auch unbescholtene Bürger überwacht werden dürfen. Nach der Vorschrift darf Niedersachsens Polizei auch ohne konkreten Tatverdacht Telefongespräche abhören sowie Verbindungsdaten, Standortkennungen von Handys, E-Mail- und SMS-Verkehr auswerten.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar schloss sich in einem Interview der Kritik des Klägers an. Die niedersächsische Regelung greife in "unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Fernmeldegeheimnis und in den Datenschutz" ein, sagte Schaar am Mittwoch im Deutschlandradio Kultur.
Der Staatssekretär im niedersächsischen Landesinnenministerium, Roland Koller, verteidigte die Regelung. Die "präventive Telekommunikationsüberwachung" solle Möglichkeiten schaffen, "Straftaten zu verhüten oder gegebenenfalls auch die Vorsorge für die Strafverfolgung zu treffen", sagte Koller im RBB-Inforadio.
Gruß Werner Callies |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 27.Jul 2005 9:38 Titel: |
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| Zitat: |
| Die vorbeugende Telefonüberwachung nach niedersächsischem Polizeirecht ist verfassungswidrig und nichtig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Nach dem Urteil verstößt die Ende 2003 in Kraft getretene Regelung gegen das im Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis. |
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