Verfasst am: 11.Sep 2008 8:24 Titel: BaFin: Entwurf einer Investment-Prüfungsberichtsverordnung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27.08.2008 den Entwurf einer Investment-Prüfungsberichtsverordnung (InvPrüfbV) veröffentlicht und zu Konsultationszwecken versandt.
Die Verordnung regelt insbesondere den Gegenstand der Prüfung von Kapitalanlagegesellschaften, Investmentaktiengesellschaften und Sondervermögen, den Inhalt der Prüfungsberichte sowie Art und Umfang der Berichterstattung.
Mit Wegfall der Kreditinstitutseigenschaft der Kapitalanlagegesellschaften durch das Investmentänderungsgesetz ist die bisherige Anwendbarkeit der aufgrund des § 29 Abs.4 KWG erlassenen Prüfberichtsverordnung entfallen. Außerdem bestand bislang für die durch § 44 Abs.5 S.6, Abs.6 S.1 InvG angeordnete Prüfung der Jahres-, Zwischen- und Auflösungsberichte von Sondervermögen durch einen Abschlussprüfer keine Konkretisierung durch eine Verordnung. Gleiches gilt für die nach § 110a Abs.2 S.1 InvG angeordnete Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Investmentaktiengesellschaften.
An diesen Punkten setzt die neue Verordnung an. Hiermit werden
* Gegenstand und Zeitpunkt der Prüfung von Kapitalanlagegesellschaften, Investmentaktiengesellschaften und Sondervermögen,
* der Inhalt der Prüfungsberichte
* sowie Art und Umfang der Berichterstattung
auf den Stand des InvÄndG gebracht sowie die neuen europäischen Vorgaben im Zusammenhang mit der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung berücksichtigt.
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