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The Saint Specialist
Anmeldungsdatum: 02.07.2002 Beiträge: 130 Wohnort: Eden
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Verfasst am: 30.Okt 2002 19:15 Titel: Bank haftet für Säumigkeit |
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Fehler am Geldautomat:
Gibt ein Geldautomat weniger Geld als angefordert aus, ist der Nachweis der tatsächlichen Auszahlung durch das Institut zu führen. So jedenfalls entschied das Amtsgericht Essen (Aktenzeichen 21 C 518/99). Die Bank könne sich nicht darauf berufen, dass die Überprüfung des Automaten keine Beanstandung ergeben hätte. Die Geldautomaten würden von Mitarbeitern aufgefüllt, denen Fehler bei der Sortierung der Geldscheine unterlaufen könnten.
Aufklärungspflicht der Banken:
Banken müssen Kunden, die sich mit riskanten Wertpapieren nicht auskennen, erst aufklären, bevor sie ihnen spekulative Kapitalanlagen verkaufen. Das entschied das Landgericht Regensburg (Aktenzeichen 4 O 2636/00).
Bank haftet für Säumigkeit:
Einen als "tagesgültig" begrenzten Verkaufsauftrag über ein Aktienpaket darf die Bank nicht erst am nächsten Tag erfüllen. Tut sie es dennoch, muss sie dem Kunden die verkauften Aktien gutschreiben (Urteil des Bundesgerichtshofes, Aktenzeichen XI ZR 164/00). Quelle: "Handelsblatt"
The Saint |
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