| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
|
Verfasst am: 18.Nov 2003 9:15 Titel: Bankgeheimnis gefährdet? Spekulationssteuer überprüft |
|
|
Das Bundesverfassungsgericht nimmt sich ab Dienstag die Spekulationssteuer vor. Führende deutsche Steuerrechtler gehen nach einem Bericht der "Financial Times Deutschland" davon aus, dass Karlsruhe die derzeit geltende Besteuerung von Spekulationsgewinnen für grundgesetzwidrig erklären wird. Das würde aber auch das Bankgeheimnis kippen.
Die Richter in Karlsruhe werden sich vor allem mit der Frage auseinandersetzen, welche Möglichkeiten die Finanzverwaltung hat, die Angaben der Steuerzahler über ihre Spekulationsgewinne zu überprüfen. Liegt zwischen Kauf und Verkauf von Wertpapieren höchstens ein Jahr spricht man von Spekulationsgewinnen. Bis 1998 lag die Spekulationsfrist bei einem halben Jahr.
Um die Kontrollmöglichkeiten zu überprüfen hatten die Verfassungsrichter an Finanzministerien von Bund und Ländern einen Fragenkatalog geschickt. Wie die "Financial Times Deutschland" berichtet, erhielten sie aber nur Antwort auf die Deklaration von Spekulationsgewinnen, nicht aber über ihre Kontrollmöglichkeiten. Steuerexperten schätzen, dass lediglich zwischen drei und fünf Prozent aller Anleger ihre Spekulationsgewinne angeben.
Derartige strukturelle Mängel bei der Steuererhebung und die daraus folgende Ungleichbehandlung der Steuerzahler könnten dazu führen, dass der zu Grunde liegende Paragraf des Gesetzes verfassungswidrig ist, befanden die höchsten deutschen Finanzrichter und verwiesen den Fall nach Karlsruhe.
Experten rechnen nun damit, dass das Bundesverfassungsgericht dies auch so sieht, und die geltende Besteuerung für grundgesetzwidrig erklärt. Damit werde jedoch der Weg frei für die Kontrollmitteilungen der Banken an den Fiskus, heißt es. Und dies könnte eine Selbstanzeigewelle von Steuersündern auslösen. Möglich sei auch, dass das Urteil auf alle Fälle bezogen wird, die noch nicht verjährt sind. Die Frist beträgt zehn Jahre. Da der Fiskus alleine aber nicht alle Steuersünder aufspüren könne, sei die geplante Steueramnestie der Regierung keine schlechte Idee.
http://www.n-tv.de/5194770.html
gruß werner |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|