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The Saint Specialist
Anmeldungsdatum: 02.07.2002 Beiträge: 130 Wohnort: Eden
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Verfasst am: 30.Okt 2002 19:17 Titel: Bankkonto-Vorpfändung |
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Unterbrechung beim Online-Banking:
"Aus technischen und betrieblichen Gründen sind zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechnungen des Zugangs zum . . . Onlineservice . . . möglich." Solche Klauseln unterliegen der Inhaltskontrolle nach §§ 9 - 11 AGBG. Sie verstoßen gegen § 11 Nr. 7 AGBG und sind daher unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen XI ZR 138/00). (03.09.2002)
Bankkonto-Vorpfändung:
Oft führen Ehepaare ein "und-Konto" (Herbert und Anneliese P.) Haben sie stattdessen ein "oder-Konto" eingerichtet (Herbert oder Anneliese P.), sind sie bei Zahlungsschwierigkeiten rechtlich besser gestellt. Der Gläubiger von Herbert bewirkte gegen "seine" Bank als Drittschuldner eine Vorpfändung seines Kontos (Gerichtsvollzieher-Zustellung einer Benachrichtigung dass die Pfändung bevorstehe), um seine Ansprüche so schnell wie möglich zu sichern (§ 845 Zivilprozessordnung).. Da Herbert und Anneliese ein "oder-Konto" hatten, und der Gläubiger Herberts Frau nicht in die Vorpfändung mit einbezogen hatte, durfte Anneliese das ganze Geld noch unmittelbar nach der Zustellung des Vorpfändungsbescheides an ihren Mann vom Konto abheben denn es ". . . darf erst zwei Wochen nach der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner aus dem Guthaben an den Gläubiger geleistet oder der Betrag hinterlegt werden." (§ 835, Absatz 3, Satz 2 der Zivilprozessordnung). Dieses Urteil fällte das Oberlandesgericht Dresden am 21.02.2001 (18 U 1948/00).
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