Verfasst am: 13.Dez 2004 9:39 Titel: Bewirtung von freien MA zu 70 % oder 100 % abziehbar
Hallo!
Wenn der Chef seine Mitarbeiter zum Essen einlädt, sind die Aufwendungen zu 100 % als Betriebsausgaben abziehbar. Bewirtungen von Geschäftspartnern (dazu gehören auch freie Mitarbeiter) dagegen dürfen nur zu 70 % geltend gemacht werden.
Bei gleichzeitiger Bewirtung von angestellten und freien Mitarbeitern im eigenen Betrieb dürfen Sie jedoch insgesamt 100 % ansetzen. Der Grund: die betriebliche Veranlassung ist dieselbe, nämlich Information und Motivation der betreffenden Personen. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, jedoch will die Oberfinanzdirektion Koblenz diese Regelung nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anwenden. Sie sollten sich im Streitfall jedoch auf das günstigere Urteil aus Düsseldorf berufen.
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil Az. 2 K 8431/97 F vom 29. 9. 1999; Oberfinanzdirektion Koblenz, Kurzinformation Nr.015/04, Az. S 2145 A vom 19. 5. 2004.
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
Verfasst am: 13.Dez 2004 22:26 Titel: dann bereit dich aber auch gleich gut vor
für die argumentation mit deinem finanzamt: denn den tipp mit den bewirtungskosten gibt es bereits 67 mal, d.h. auch dein finanzamt wird sich mit dieser meinung des fg düsseldorf auseinandersetzen.
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