GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



Bund: Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Gesetze
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5916

BeitragVerfasst am: 4.Apr 2007 12:06    Titel: Bund: Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen Antworten mit Zitat

Der Bundestag hat am 29.3.2007 das Finanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetz (FRUG) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen einheitliche Regelungen für den Wertpapierhandel geschaffen werden. Die im FRUG vorgesehenen Änderungen betreffen das Wertpapierhandels-, das Börsen- und das Kreditwesengesetz sowie die Gewerbeordnung, das Unterlassungsklagengesetz und das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz.

Das FRUG wird von zwei Verordnungen flankiert, mit denen die geänderten oder neu in das Wertpapierhandelsgesetz eingefügten Vorgaben konkretisiert werden sollen. Es handelt sich hierbei um den Entwurf einer Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV) sowie um den Entwurf einer Finanzanalyseverordnung (FinAnV). Das Bundesfinanzministerium (BMF) teilte am 29.3.2007 mit, das es die Arbeiten an diesen Verordnungen voraussichtlich im Mai 2007 abschließen werde. Die neuen Bestimmungen sollen am 1.11.2007 in Kraft treten.

Das FRUG und die oben genannten Verordnungen sollen nicht nur zu einer Intensivierung des Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Wertpapierdienstleistungsunternehmen und den Handelsplattformen führen, sondern durch die Erweiterung der Beratungs- und Informationspflichten der Banken gegenüber den Kunden auch den Anlegerschutz verbessern. Mit dem FRUG wird die EU-Finanzmarktrichtlinie in nationales Recht umgesetzt.

Auf den Webseiten des BMF finden Sie:

- den Entwurf der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (PDF-Datei)
- sowie den Entwurf der Finanzanalyseverordnung (PDF-Datei)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben

Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5916

BeitragVerfasst am: 16.Mai 2007 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Der Bundesrat hat am 11.5.2007 dem Finanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetz (FRUG – BR.Drs.: 247/07) zugestimmt, das damit nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten kann.

Mit dem FRUG wird die EU-Finanzmarktrichtlinie 2004/39/EG in nationales Recht umgesetzt und sollen einheitliche Regelungen für den Wertpapierhandel geschaffen werden.

Die im FRUG vorgesehenen Änderungen betreffen:

- das Wertpapierhandels-,
- das Börsen-,
- und das Kreditwesengesetz,
- sowie die Gewerbeordnung,
- das Unterlassungsklagengesetz,
- und das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz.

Finanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetz (pdf)



Der Bundesrat hat noch eine begleitende Entschließung zum FRUG gefasst. Hierin weist die Länderkammer darauf hin, dass die zügige Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie zwar sehr zu begrüßen sei, aber nicht zu Lasten der Aufsichtsstandards im deutschen Börsen- und Kapitalmarktrecht gehen dürfe. Der Bundesrat hält es daher für dringend erforderlich, die Meldepflichten im Wertpapierhandelsgesetz auch künftig auf alle mit Finanzinstrumenten handelnden inländischen Handelsteilnehmer zu erweitern, anstatt sie lediglich auf Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu beschränken. Ferner mahnt der Bundesrat die Weiterentwicklung der Aufsichtsstandards für Waren- und Warenderivatebörsen an, insbesondere im Bereich des schnell wachsenden Energiehandels.

Die begleitende Entschließung des Bundesrats (pdf)



Das FRUG wird von zwei Verordnungen flankiert, mit denen die geänderten oder neu in das Wertpapierhandelsgesetz eingefügten Vorgaben konkretisiert werden sollen. Es handelt sich hierbei um den Entwurf einer Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV) sowie um den Entwurf einer Finanzanalyseverordnung (FinAnV). Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierzu im März 2007 mitgeteilt, das es die Arbeiten an diesen Verordnungen voraussichtlich im Mai 2007 abschließen werde. Die neuen Bestimmungen sollen am 1.11.2007 in Kraft treten.

Das FRUG und die oben genannten Verordnungen sollen nicht nur zu einer Intensivierung des Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Wertpapierdienstleistungsunternehmen und den Handelsplattformen führen, sondern durch die Erweiterung der Beratungs- und Informationspflichten der Banken gegenüber den Kunden auch den Anlegerschutz verbessern.
(Eig./wirtschaftsrecht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
GM&P Info
.


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2947

BeitragVerfasst am: 29.Okt 2007 6:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Eilsache: Viele Vermittler bewegen sich ab 1. November auf sehr dünnem Eis

Eigentlich ein Skandal: Da beschließt die Politik in Deutschland eine gravierende Veränderung der gesetzlichen Grundlagen für die Vermittlung von Investmentfonds, sieht sich aber offenbar nicht in der Pflicht, die Marktteilnehmer umfassend darüber zu informieren.

Zum Hintergrund: Wenn am 1. November mit dem Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) die MiFID auch in Deutschland in geltendes Recht umgesetzt sein wird, dann gehen viele Vermittler immer noch davon aus, dass sich für ihr Geschäft nichts verändern wird. Doch das ist weit gefehlt, im Gegenteil, viele werden sich dann auf sehr dünnem Eis bewegen. Nach Informationen von FONDS professionell wird dann nämlich eine bereits bestehende Erlaubnis nach Paragraph 34c der Gewerbeordnung allein nicht mehr ausreichen, um einen Kunden zu beraten.

Dazu muss man wissen, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens viele Dinge kontrovers diskutiert wurden, insbesondere der Alleingang der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf den Ausnahmetatbestand der 34c-Berater. Diese besagt, dass eine ausnahmslose Beratung in Investmentfonds zwar keiner Erlaubnis nach Paragraph 32 KWG bedarf, sehr wohl aber einer Erweiterung der Gewerbeerlaubnis nach Paragraph 34c der Gewerbeordnung. Im Wortlaut heißt es dazu, dass der Vermittler, der seine Kunden in Sachen Fonds berät, gemäß Paragraph 34c Abs. 1 Ziffer 3 der Gewerbeordnung künftig einer „Erlaubnis für die Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des Paragraph 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetz (KWG)“ bedarf.

Schlimm daran ist nur, dass die meisten Makler in Deutschland über eine solche „Beratererlaubnis“ noch gar nicht verfügen dürften, weil sie sie aus Unkenntnis noch nicht bei dem für sie zuständigen Gewerbeamt beantragt haben. Natürlich werden die Politiker argumentieren, der einzelne Vermittler habe selbst dafür zu sorgen, dass er über die notwendigen Zulassungen für sein Geschäft verfüge. Aber nicht einmal die Gewerbeämter wurden von den Berliner Ministerialen darüber in Kenntnis gesetzt, dass die zusätzliche „Beratererlaubnis“ künftig Pflicht ist, wenn man als Makler seinen Kunden im Zusammenhang mit Investmentfonds beraten will. Das Ganze läuft dann unter dem publikumswirksamen Schlagwort „Bürokratieabbau“.

Immerhin gehen einige Gewerbeämter, die eigentlich auch nicht dazu verpflichtet sind, die bei ihnen registrierten 34c-Berater zu informieren, nun hin, und weisen diese auf die neue Rechtslage hin. Das ergab zumindest eine Kurzbefragung, die FONDS professionell bei einigen Gewerbeämtern durchgeführt hat. Und auch einige Pools haben bereits reagiert und ihre Vermittler über die Notwendigkeit der zusätzlichen Beratererlaubnis informiert. Nach Informationen von FONDS professionell haben sowohl BCA als auch Fondsnet entsprechende Informationsschreiben an ihre Vermittler verschickt.

Zwar weiß niemand so genau zu sagen, was eigentlich passiert, wenn ein Makler ohne „Beratererlaubnis“ ab dem kommenden Donnerstag für seinen Kunden beratend tätig wird. Um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, ist es aber angeraten, sich schleunigst das entsprechende Papier beim Gewerbeamt zu besorgen. Die Kosten dafür liegen je nach Gewerbeamt zwischen 200 und 600 Euro. (hh)

Quelle: FONDS professionell
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
galahad1
Newbie


Anmeldungsdatum: 29.08.2003
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 31.Okt 2007 9:24    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen!
Ich bitte zu beachten,daß diese Aussage bereits obsolet ist,da das Ministerium gestern klargestellt hat,das die oben erwähnte "Erweiterung" des §34c NICHT notwendig ist.
Siehe ebenfalls "FONDS professionell"..
Rundmail von gestern,17.11.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
galahad1
Newbie


Anmeldungsdatum: 29.08.2003
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 31.Okt 2007 9:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bitte um Verzeihung,ich vergass den Text einzufügen...
Absurdistan: Ministerium stellt klar, dass „kein ,erweiterter 34c' fürs Fondsgeschäft nötig"!
30.10.2007

In den vergangenen Tagen hat die Erweiterung der Erlaubnis nach Paragraph 34c GewO um den Tatbestand der Anlageberatung für Aufsehen und Verärgerung in der Branche und den betroffenen Gewerbeämtern gesorgt (FONDS professionell berichtete) . So wurden nach Recherchen des Arbeitgeberverbands der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW) erst in der vergangenen Woche die ersten Gewerbeämter über diese Erweiterung des Paragraph 34c GewO informiert. „Bundesweit gibt es gravierend unterschiedliche Arbeitsanweisungen an die Gewerbeämter und somit untragbare Unsicherheit bei allen Investmentfondsvermittlern“, erklärt dazu AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Der AfW habe zahlreiche Gespräche mit den für die Gewerbeaufsicht zuständigen Länderbehörden und dem Bundeswirtschaftsministerium geführt, in denen der Verband sich für die Interessen der freien Finanzdienstleister eingesetzt habe. „Heute wurde uns aus dem Bundeswirtschaftsministerium bestätigt, dass Vermittler, die Beratung zur Vermittlung von Investmentfondsanteilen durchführen, keine Erweiterung ihrer Erlaubnis nach Paragraph 34c GewO benötigen, da sie Bestandsschutz genießen“, so Rottenbacher.

Der durch die Umsetzung der MiFID in nationales Recht (FRUG) neu in den Paragraph 34c GewO eingefügte Tatbestand der Anlageberatung werde wohl ausschließlich für Honorarberater erforderlich. Bei diesem Punkt gebe es aber noch Abstimmungsbedarf mit dem Bundesfinanzministerium. „Ebenso stimmen sich die beiden Ministerien zur Zeit noch ab, wie mit Neubeantragungen des Paragraph 34c verfahren wird“, ergänzt Rottenbachers Vorstandskollege Norman Wirth.

„Die Unruhe der letzten Tage war somit vollkommen überflüssig“, rügt Carsten Brückner, ebenfalls Vorstand beim Berliner Verband. „Wir hätten es sehr begrüßt, wenn die Informationspolitik der Behörden abgestimmter und rechtzeitiger gewesen wäre.“ Der AfW habe bereits in Brüssel für die Interessen der Investmentfondsvermittler eingesetzt. Dies habe dazu geführt, dass die Bundesregierung von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen konnte und die Fondsvermittlung weiterhin auch ohne Haftungsdach möglich sein wird. (hh)

Quelle: FONDS professionell
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Gesetze Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Falsche Verbraucherschutzorganisation... Struckischreck VORSICHT! 31 22.Apr 2008 7:41 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Hilfe, ich muss zum Bund! – Oder nicht? Verbraucheranwalt Urteile & Recht 3 19.Feb 2008 11:24 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeiche... Moderator GM&P Gesetze 0 9.Nov 2007 16:04 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Änderung des Steuerberatungsgesetzes ... Moderator GM&P Gesetze 3 26.Sep 2007 10:44 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Kapitalanlage - Absicherung Österreic... swiss1 Kapitalanlage 16 17.Sep 2007 11:03 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge brain in action - Customer Network - ... MONEYPENNY Wer kennt, was meint Ihr dazu? 9 12.Sep 2007 9:53 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Europäische Finanzmarktrichtlinie tri... Verbraucheranwalt Gesetze 0 3.Jul 2007 8:35 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Deutsche Rentenversicherung Bund unte... axelemil Steuerberatung & Steueroptimierung 4 23.Mai 2007 15:53 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Novelle des Investmentgesetzes beschl... GM&P Info Gesetze 1 2.Mai 2007 17:43 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Bund ermöglicht Infrastrukturfonds Moderator GM&P Versicherungen, Aktien, Fonds 0 18.März 2007 8:03 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Bund der Verbraucher Service AG - Elv... MONEYPENNY Wer kennt, was meint Ihr dazu? 1 18.Jan 2007 11:39 Letzten Beitrag anzeigen
Dieses Thema ist gesperrt, Sie können keine Beiträge editieren oder beantworten. Justizministerien - Bund und Länder -... GoMo&Pa Schwarze Listen-Weisse Listen-Empfehlungslisten 0 7.Jan 2007 9:17 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Die Beutelschneider-Urkunde vom Bund ... GM&P Info Kommentare & Meinungen 0 20.Nov 2006 8:43 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge LI: Reichensteuer beschlossen – Fonds... Spiritus Rector Offshore Living 0 13.Nov 2006 14:37 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Strengere Regeln für Versicherungsmak... Moderator GM&P Gesetze 1 27.Okt 2006 8:39 Letzten Beitrag anzeigen


Powered by phpBB © phpBB Group
 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Investor Relations | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen