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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6710
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Verfasst am: 13.Apr 2007 16:41 Titel: Bundesrat will den Zugang zum Anwaltsnotariat neu regeln |
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Der Bundesrat hat am 12.4.2007 einen Gesetzentwurf vorgelegt (BT.-Drs.: 16/4972), mit dem der Zugang zum Anwaltsnotariat neu geregelt werden soll. Kernstück der Neuregelung ist die Einführung einer notariellen Zugangsprüfung. Die Prüfung soll vor einem bei der Bundesnotarkammer einzurichtenden Amt abgelegt werden und alle Gebiete abdecken, die für die notarielle Tätigkeit relevant sind.
Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Änderung der Bundesnotarordnung vor. Hiernach sollen die Bewerber künftig eine dreijährige hauptberufliche Tätigkeit im Landgerichtsbezirk (statt bisher im Amtsgerichtsbezirk), die jährliche Teilnahme an einer 15 Stunden dauernden notarspezifischen Fortbildungsveranstaltung sowie 160 Stunden Praxisausbildung als Notar nachweisen.
Mit dem Gesetzentwurf reagiert der Bundesrat auf das Urteil des BVerfG vom 20.4.2004 (Az.: 1 BvR 838/01 u.a.), wonach für die Vergabe von Anwaltsnotariaten eine individuelle Prüfung erforderlich sei und nicht allein auf die Noten der Bewerber im zweiten Staatsexamen abgestellt werden dürfe.
Für den veröffentlichten Gesetzentwurf klicken Sie bitte hier
Quelle: zivilverfahrensrecht-news |
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