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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6457
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Verfasst am: 4.Apr 2007 11:18 Titel: Bundesregierung: Versicherungsschutz im Straßenverkehr |
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Bundesregierung will Versicherungsschutz im Straßenverkehr verbessern
Die Bundesregierung hat am 28.3.2007 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Das Gesetz soll den Versicherungsschutz im Straßenverkehr verbessern und für mehr Transparenz bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sorgen. Es dient der Umsetzung der 5. EU-Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrichtlinie in deutsches Recht und bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.
Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs im Überblick:
- Besserer Schutz für Unfallopfer:
Die Mindestversicherungssumme von siebeneinhalb Millionen Euro pro Unfall soll künftig auch von einem einzelnen Unfallopfer ausgeschöpft werden können, während bislang die Entschädigung pro Opfer auf 2,5 Millionen Euro beschränkt war. Außerdem soll die Mindestversicherungssumme für Sachschäden von 500.000 Euro auf eine Millionen Euro je Schadensfall angehoben werden.
- Höhere Haftungshöchstgrenzen bei der Gefährdungshaftung:
Im Rahmen der (verschuldensunabhängigen) Gefährdungshaftung sollen die Haftungshöchstbeträge für Personenschäden künftig maximal fünf Millionen Euro je Schadensfall betragen (bisher: drei Millionen Euro je Schadensfall und maximal 600.000 Euro pro Person). Für Sachschäden soll der Haftungshöchstbetrag von 300.000 Euro auf eine Millionen Euro pro Schadensfall angehoben werden. Bei Gefahrguttransporten sollen sich die Haftungshöchstbeträge für Personenschäden und für Schäden an unbeweglichen Sachen auf jeweils zehn Millionen Euro belaufen.
- Besserer Schutz von Opfern alkoholbedingter Unfälle:
Fahrzeuginsassen sollen nicht mehr ihren Versicherungsschutz verlieren, wenn sie wussten oder hätten wissen müssen, dass der Fahrer zum Unfallzeitpunkt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand.
- Besserer Schutz bei nicht ermittelbaren Unfallverursachern:
Kann der Unfallverursacher (zum Beispiel bei Fahrerflucht) nicht ermittelt werden, soll der für diese Fälle gegründete Entschädigungsfonds künftig auch für Schäden an einem Fahrzeug haften, wenn bei dem Unfall neben dem Sachschaden auch ein beträchtlicher Personenschaden entstanden ist. Der Selbstbehalt soll 500 Euro betragen.
- Leichterer Wechsel zwischen verschiedenen Haftpflichtversicherern:
Haftpflichtversicherungen sollen den Versicherten künftig auf Anfrage während des Versicherungsverhältnisses eine Bescheinigung über die Schadensfreiheit oder Art und Umfang von gegen den Versicherten geltend gemachter Schadensersatzansprüche ausstellen müssen. Damit soll die Vergleichbarkeit der Angebote für eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung verbessert und so der Wechsel zu einer günstigeren Versicherung erleichtert werden.
Regierungsentwurf des neuen Pflichtversicherungsgesetzes: PDF-Datei |
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