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Das Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7645

BeitragVerfasst am: 6.Jun 2006 11:56    Titel: Das Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz Antworten mit Zitat

Kaum hatte der Bundestag das Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz beschlossen, schon wurde es wieder in Frage gestellt. Die einen sehen darin das Ende des Sozialstaats, den anderen gehen die Verschärfungen nicht weit genug.
Ein Überblick über die Änderungen, die das Gesetz bringt.

Bedarfsgemeinschaften:

Das Arbeitslosengeld II wird an Antragsteller nur gezahlt, wenn auch der Lebenspartner nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügt.
Beide werden in einer Bedarfsgemeinschaft gemeinsam veranschlagt. In dem Gesetz wird die Regelung dazu verschärft. Künftig wird die Beweislast bei eheähnlichen Gemeinschaften umgekehrt: Musste früher der Staat nachweisen, dass eine solche Gemeinschaft vorliegt, so muss nun der Antragsteller im Zweifelsfall nachweisen, dass dies nicht der Fall ist.
Als Kriterien dafür gelten unter anderem die Dauer der Beziehung oder ein gemeinsames Konto. Die Regelungen gelten auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.

Vermögen:

Bislang lag der Freibetrag für Erspartes in der Regel bei 200 Euro pro Lebensjahr, aber maximal 13.000 Euro pro Antragsteller (Ehepaare: 26.000 Euro).
Dazu kamen 200 Euro je Arbeitsloser und Partner für Anlagen, die eindeutig für die Altersvorsorge gedacht sind. Dies bis zu einer Höchstgrenze von ebenfalls 13.000 Euro.
Für Ältere ab etwa 59 Jahre aufwärts gelten höhere Freibeträge. Das neue Gesetz sieht nun vor, die Freibeträge zugunsten der Alterssicherung zu verschieben.
Demnach soll der Freibetrag für Erspartes auf 150 Euro pro Lebensjahr (maximal 9.750 Euro) abgesenkt und gleichzeitig der Freibetrag für Altersvermögen auf 250 Euro pro Lebensjahr (maximal 16.250 Euro) aufgestockt werden.

Anspruchsberechtigte:

Gefangene, Pflegefälle und andere Patienten in stationären Einrichtungen werden vom Bezug des Arbeitslosengeldes II ausgeschlossen.
Damit soll eine langwierige Prüfung, ob womöglich doch eine Erwerbsfähigkeit vorliegen könnte, künftig entfallen. Bei Bedürftigkeit wird in diesen Fällen Sozialgeld gezahlt.
Dies gilt aber unter anderen nicht für diejenigen, die voraussichtlich für weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus sind.

Kontrollen:

Arbeitslosen, die neu Arbeitslosengeld II beantragen, soll künftig möglichst sofort ein Jobangebot oder eine Angebot für eine Fortbildung gemacht werden.
Dadurch soll auch überprüft werden, ob der Antragssteller überhaupt bereit ist zu arbeiten. Zudem sieht das neue Gesetz die flächendeckende Einführung eines Außendienstes der Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsverwaltung und Kommunen vor.
Sie sollen durch mehr Kontrollen möglichen Missbrauch beim Arbeitslosengeld II aufdecken.

Kosten:

Die Maßnahmen sollen schrittweise im Laufe des Jahres umgesetzt werden.
Für 2006 wird eine Einsparung von rund 400 Millionen Euro für den Bund und von rund 100 Millionen Euro für die Gemeinden erwartet.
Ab 2007 rechnet die Koalition für den Bund mit Einsparungen von insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro und für die Gemeinden von rund 300 Millionen Euro jährlich.
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