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Das neue Stalking-Gesetz : Schnellere Hilfe

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Verbraucheranwalt
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Anmeldungsdatum: 22.06.2004
Beiträge: 220
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.März 2007 16:34    Titel: Das neue Stalking-Gesetz : Schnellere Hilfe Antworten mit Zitat

Das neue Stalking-Gesetz:
Schnellere Hilfe für Opfer und hohe Strafen für Täter


Stalking. Ein Begriff den in der heutigen Zeit jeder kennt. Er kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „anpirschen“ oder „heranschleichen“. Diese zwei scheinbar harmlosen Wörter können für die Opfer zum Alptraum werden. Stalker stellen einem Menschen wiederholt nach, belästigen ihn und bedrohen dessen psychische oder auch physische Unversehrtheit.

Nach langwierigen Diskussionen stimmte nach dem Bundestag am 16.2.2007 endlich auch der Bundesrat einem Anti-Stalking-Gesetz zu. Mit dem neuen Straftatbestand Nachstellung, der in § 238 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist, kann Stalkingopfern von nun an schneller und besser geholfen werden: wer einem anderen Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich seine Nähe sucht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Darunter fällt der Versuch einer Kontaktaufnahme über Telekommunikations- oder sonstige Mittel und über Dritte, die Bestellung von Waren oder Dienstleistungen für das Opfer, Bedrohung des Opfers oder ihm nahe stehender Personen und jede Handlung die die Lebensgestaltung eines Anderen schwerwiegend beeinträchtigt. Führt eine Tat des Stalkers zu Körperverletzung oder Tod, kann die Haftstrafe sogar bis zu zehn Jahre betragen.

Bisher war das Strafrecht nur anwendbar, wenn es bereits zu einer Straftat, wie Beleidigung oder Körperverletzung, gekommen war. Es gibt zwar bereits seit 2002 ein Gewaltschutzgesetz, durch das der Täter veranlasst werden kann, sich von seinem Opfer fernzuhalten, doch durch den § 238 StGB können die Behörden jetzt einschreiten, wenn es noch nicht zu einer Körperverletzung oder schlimmeren Schäden gekommen ist. Außerdem kann der Täter schon vor der Hauptverhandlung verhaftet werden, wenn die Annahme besteht, dass er sein Opfer erheblich gefährdet.

Stimmen, die sich gegen das neue Gesetz aussprachen, argumentierten damit, dass sich nicht objektiv feststellen ließe, ob eine Person ernsthaft gefährdet sei. Man müsse vielmehr dem subjektiven Empfinden des Geschädigten trauen. Ohne eine gesetzliche Grundlage waren Anwälte und Gerichte machtlos. Die Bedenken, dass die Pressefreiheit durch das neue Gesetz gefährdet werden könne, wies das Bundesministerium der Justiz zurück. Bei der Einhaltung der Regeln bestünde keine Gefahr, dass Mitarbeiter der Presse als Stalker verurteilt werden würden. Die Ernsthaftigkeit und die Tragweite des Problems gelangten erst nach und nach in das Bewusstsein der Menschen. Dass die Nachstellungen nicht nur zu psychischen Schäden, sondern zum Tod der Opfer führen können, ist sicher Beweis genug für die Notwendigkeit eines Gesetzes.

Die Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer „Der Weiße Ring“ setzt sich dafür ein, dass Stalkingopfern auch nach der Verurteilung der Täter geholfen wird. Sie führten von 2002-2005 gemeinsam mit der Technischen Universität Darmstadt eine Studie zum Thema Stalking durch. Etwa jeder zehnte wird in seinem Leben einmal Opfer dieser Art von Nachstellung. Um Betroffenen zu helfen, will „Der Weiße Ring“ das Betreuungsangebot weiter ausbauen. Die Organisation bietet persönliche und psychologische Betreuung nach der Straftat und vermittelt Hilfe von anderen Organisationen.
_________________
RAe Dr. Thomas Schulte & Kollegen
Kurfürstendamm 42

10719 Berlin (Charlottenburg)

E-Mail: Dr.Schulte@dr-schulte.de
Webseite: http://www.dr-schulte.de
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2940

BeitragVerfasst am: 7.Mai 2007 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Seit 31.03.2007 ist das - Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Stalking-Opfern - in Kraft.
Bundesgesetzblatt
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s0354.pdf

Nachstellung gemäß § 238 StGB
- strafbar, wenn dadurch die Lebensgestaltung des Stalking-Opfers schwerwiegend beeinträchtigt wird.
= Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Die Tat wird grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt.

Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
(§ 238 Abs. 2 StGB)
Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2940

BeitragVerfasst am: 3.Mai 2008 7:44    Titel: Antworten mit Zitat

Leitfaden für die polizeiliche Praxis

Den Straftatbestand der Nachstellung (§238 StGB) gibt es jetzt seit gut einem Jahr. Grund genug, Polizeibeamten einen Leitfaden an die Hand zu geben, der ihnen hilft, den Opfern gerecht zu werden und die Täter im Rahmen der gesetzlichen Eingriffsbefugnis zu verfolgen. Dieser Aufgabe stellt sich die Diplom-Psychologin Isabel Wondrak mit ihrem Buch „Stalking“. Sie hat bereits mehr als hundert Stalking-Opfer beraten und individuelle Management-Strategien für diese Fälle entwickelt. Neben ihrer Forschungstätigkeit an der TU Darmstadt zu den Themen Stalking und Häusliche Gewalt leitet sie gemeinsam mit dem Diplom-Psychologen und Dr. Jens Hoffmann das Institut Psychologie und Sicherheit. Erschienen ist ihr Buch soeben im Verlag Deutsche Polizeiliteratur.

Jeder kann das Opfer obsessiver Nachstellungen werden. So schildert Bert Simon, der durch den Mordanschlag einer Stalkerin mit einem Hammer im August 2006 fast ums Leben gekommen wäre, auf seiner Homepage (bertsimon.com) den Beginn und Verlauf der Tortur: „Tanja S. sieht Christine bei deren Auftritt bei Beckmann im Fernsehen. In diesem Moment beginnt ohne unser Zutun eine dreijährige Leidenszeit - davon aber ahnen wir zu dem Zeitpunkt nichts. Tanja S. zieht schließlich von Bayern nach Hannover und unser Leben wird zum Albtraum... Dem Mordversuch an mir gingen insgesamt rund 2500 E-Mails, sowie bis zu 60 Anrufe und rund 20 SMS täglich voraus.“ Beim Opfer hat dieser Angriff dauerhafte schwerste körperliche und seelische Schäden hinterlassen. Juristisch ist der Fall auch noch nicht abgeschlossen.

Dieses Beispiel zeigt den möglichen dramatischen Verlauf eines Stalking-Falls – und damit auch die hohen Anforderungen an Polizeibeamte. Egal, ob man es mit Tätern oder Opfern zu tun hat, ein umfassendes Wissen ist hier unerlässlich. Nach Isabel Wondrak sind Antworten auf folgende zentrale Fragen notwendig: „Welche Motive verbergen sich hinter dem Verhalten? Was hält das Stalking aufrecht oder führt sogar zu einer gewaltsamen Eskalation? Wie gehen die Betroffenen mit ihrer Situation um, welche lebensverändernden Auswirkungen kann es haben? Wie können falsche Reaktionen von Helfern vermieden werden? Und natürlich, was kann man tun?“

Das Buch stellt den derzeitigen Wissensstandes zum Thema dar und unterbreitet Handlungsempfehlungen für die (polizeiliche) Arbeit.
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