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Lord of Doom Newbie
Anmeldungsdatum: 27.10.2003 Beiträge: 3
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Verfasst am: 19.Apr 2005 16:15 Titel: Drittstaateneinlagengesetz ?! Wo und wie gültig ? |
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Hallo,
wir möchten unseren Kunden gerne die Möglichkeit anbieten Konten im Ausland zu eröffnen (speziell Schweiz und EU). Es geht hierbei nicht um Kreditkarten, Schufafrei... sondern vielmehr um Geschäftskonten um z.B. den Zahlungsverkehr im Ausland besser abwickeln zu können.
Meine Fragen sind nun:
In wie fern würden wir mit diesem Unterfangen mit dem "Drittstaateneinlagengesetz" kollidieren ?
Wir möchten diese Dienste auch im Ausland (speziell Frankreich) anbieten - Ist das Drittstaateneinlagengesetz ausschließlich für den deutschen Markt verankert ?
Würde sich, falls wir dies Aufgrund dieses Gesetztes eben diese Dienstleistung nicht erbringen könnten, diese Situation durch z.B. eine Ltd. umgehen lassen ?
Vielen Dank im vorraus |
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