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Durchbruch bei der Rente mit 67 verkündet

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6457

BeitragVerfasst am: 24.Okt 2006 15:04    Titel: Durchbruch bei der Rente mit 67 verkündet Antworten mit Zitat

Kanzlerin und Vizekanzler haben den Durchbruch bei der Rente mit 67 verkündet. Neben der Gesundheitheitsreform kann die Regierung damit ein weiteres wichtiges Projekt auf den Gesetzesweg bringen. Für die Jahrgänge ab 1964 gilt künftig die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Hinzu kommen Initiativen, die Ältere aus der Arbeitslosigkeit holen sollen.

Die große Koalition hat bei der geplanten Reform der Rentenversicherung einen Durchbruch erzielt. Nach neun Verhandlungsrunden verstädnigten sich SPD und Union auf Eckpunkte zur Umsetzung des Koalitionsvertrages, teilten die Bundestagsfraktionen beider Parteien am Dienstag in Berlin mit. Kernpunkt der Reform ist die Einführung der Rente mit 67 Jahren.

Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach von einem entscheidenden Schritt, der die Rente zukunftsfest mache. Angesichts steigender Lebenserwartung und niedriger Geburtenzahlen müsse die Rente auch für kommende Jahrgänge auf eine nachhaltige finanzielle Basis gestellt werden. Merkel wertete die Anhebung des Rentenalters als „zentrale rentenpolitische Maßnahme dieser Legislaturperiode“.

Die Kanzlerin versicherte, die Rentenbeiträge sollten bis 2020 nicht über 20 Prozent steigen, so dass Arbeitnehmer und Betriebe nicht überfordert seien. Sie verwies zugleich auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten Vorsorge.

Die Einigung umfasst folgende Punkte:

* Die Altergrenze für die Regelaltersrente wird ab 2012 beginnend mit dem Jahrgang 1947 schrittweise um zwei auf 67 Jahre angehoben. Das soll in Stufen erfolgen: Zunächst um einen Monat pro Jahr (65 bis 66), später um zwei Monate pro Jahr (66 bis 67). Damit gilt für die Jahrgänge ab 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

* Langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, beziehen weiterhin ohne Abschläge mit 65 Jahren Altersrente.

* Mit einem Abschlag müssen Versicherte rechnen, die ihre Rente vorzeitig in Anspruch nehmen wollen. Das soll frühestens mit 63 Jahren möglich sein. Diese Versicherten müssen mit einem kräftigen Rentenabschlag rechnen.

* Die Maßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung sollen wirkungsgleich auf das Versorgungsrecht der Beamten übertragen werden.

* Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll bis zum Jahr 2020 die Marke von 20 Prozent und bis zum Jahr 2030 insgesamt 22 Prozent des Bruttoverdienstes nicht überschreiten.

* Das Rentenniveau - also das Verhältnis einer durchschnittlichen Rente zum Durchschnittseinkommen - soll bis 2020 nicht unter 46 Prozent sinken. Bis 2030 soll es nicht unter 43 Prozent sinken.

Begleitet wird die Anhebung des Rentenalters von Initiativen, damit mehr arbeitslose Ältere wieder einen Job finden. Das Rentenniveau soll bis 2020 nicht unter 46 Prozent und bis 2030 nicht unter 43 Prozent liegen. Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) sagte, dass Versicherte mit mindestens 45 Jahren an Pflichtbeiträgen auch weiterhin mit 65 Jahre ohne Abschläge in Rente gehen können. Bei Erwerbsgeminderten bleibt es aber beim Renteneintrittsalter von 63 Jahren, wenn sie 35 Versicherungsjahre aufweisen. Die Regelung gilt bis 2023.

Ab dem Jahr 2024 sind 40 Versicherungsjahre dazu erforderlich. Für Schwerbehinderte wird die abschlagsfreie Rente stufenweise von 63 auf 65 Jahre erhöht. Für Bergleute, die mindestens 25 Jahre unter Tage tätig waren, erhöht sich die Altersgrenze von 60 auf 62 Jahre. Die Altersgrenze für Witwenrenten steigt von 45 auf 47 Jahre. Das Pensionsalter für Beamte soll wie für andere Arbeitnehmer wirkungsgleich angehoben werden. Dafür ist das Innenministerium zuständig.

Müntefering erklärte, die „Kontur einer verlässlichen Alterssicherung“ werde deutlich. „Das Gesetz zur Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre einschließlich der Folgeänderungen kann nun entworfen werden. Es soll noch in diesem Jahr im Deutschen Bundestag beraten werden“, sagte der Vize-Kanzler.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6457

BeitragVerfasst am: 25.Okt 2006 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ab 2029 sollen Arbeitnehmer in Deutschland erst mit 67 Jahren in Rente gehen können, ohne dass sie Abschläge bei ihren Altersbezügen hinnehmen müssen.

Doch wie in Deutschland üblich, soll es weit reichende Ausnahmen von dieser Regel geben. Die weiteren bisher bekannt gewordenen Eckpunkte der Reform in Stichworten.


*Schon im Koalitionsvertrag vereinbarten Union und SPD, dass Arbeitnehmer, die mehr als 45 Beitragsjahre vorweisen können, künftig weiter ohne finanzielle Einbußen mit 65 Jahren in Rente gehen können. Weil von der Regelung sonst fast ausschließlich Männer profitieren würden, schlägt die Koalitionsarbeitsgruppe eine großzügigere Definition von „Beitragsjahren“ vor.
Auch Zeiten der Pflege und der Kindererziehung sollen angerechnet werden. Maximal zehn Jahre pro Kind werden berücksichtigt. Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen („Dachdecker“) wird es hingegen nicht geben.

*Langjährig Versicherte, die mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können, dürfen derzeit mit 63 Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden. Dabei müssen sie allerdings einen lebenslangen Abschlag von 7,2 Prozent von ihren Bezügen hinnehmen.
Entgegen den ursprünglichen Plänen will die Koalition die Altersgrenze für den vorzeitigen Ruhestand im Rahmen der Reform nicht anheben. Für die meisten Versicherten ist also weiter der Vorruhestand mit 63 möglich. Doch das hat seinen Preis: Die Abschläge wachsen bis 2029 stufenweise auf 14,4 Prozent.

*Wer vor 1954 geboren wurde und im Vertrauen auf die bisherigen Altersgrenzen bereits verbindlich Altersteilzeit vereinbart hat, für den soll sich nichts ändern. Grundsätzlich kann die Altersrente nach Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit nur noch von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, die vor 1951 geboren wurden.

*Wer auf Grund seiner vom Arzt festgestellten gesundheitlichen Leistungsfähigkeit nur weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, der hat Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente.
Wer drei bis sechs Stunden bewältigt, erhält die halbe Rentenzahlung. An dieser Regelung ändert sich nichts.
Auch werden junge Erwerbsunfähige bei der Rentenhöhe weiter so behandelt, als hätten sie bis zum 60. Lebensjahr eingezahlt. Grundsätzlich steigt die Altersgrenze für die abschlagfreie Rente von 63 auf 65 Jahre. Bis zum Jahr 2023 können aber 63-jährige Versicherte mit 35 Beitragsjahren weiter ohne finanzielle Einbußen ausscheiden. Ab 2024 gilt dies nur noch für 63-Jährige mit 40 Beitragsjahren.
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