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dls-24 Insider

Anmeldungsdatum: 27.02.2006 Beiträge: 566 Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen
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Verfasst am: 7.Mai 2007 13:54 Titel: E-Mail-Marketing: Eine Anfrage ist erlaubt |
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E-Mail-Marketing: Eine Anfrage ist erlaubt
Viele Online-User nervt die zunehmende Spam-Flut. Dagegen sehen viele Unternehmen im E-Mail-Marketing ein preiswertes und effizientes PR-Instrument. Wo die Grenze zwischen legaler Werbung und illegaler Belästigung verläuft, hat das Amtsgericht München jetzt entschieden.Im konkreten Fall hatte ein Online-User auf Unterlassung geklagt. Auf seine vier Email-Adressen hatte er von einer Firma jeweils dieselbe Anfrage erhalten. Die Firma wollte wissen, ob der User in den Firmen-Verteiler aufgenommen werden möchte.
Das Münchener Amtsgericht wies die Unterlassungsklage zurück (Az. 161C 29330/06). Begründung: Die Emails seien alle mit einem Link versehen gewesen. Nur bei Klicken dieses Links wären weitere Mails versendet worden. Reagiere der User nicht auf die Anfrage, bekomme er auch keine weiteren Mails zugesandt.
Diese so genannte Double-Opt-In-Methode ließen die Richter explizit zu, weil nur eine positive Reaktion des Kunden zu weiteren Mail-Kontakten führen würde. Wenn die bloße Nichtbeachtung des Kunden den Verzicht auf weitere Anfragen zur Folge hätte, wie hier der Fall, wäre diese Mailing-Praxis gesetzlich nicht zu verbieten. _________________ Achtung:KEINE GEWÄHR, dieser Beitrag GIBT NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG WIEDER UND DARF NICHT ALS RECHTSBERATUNG MISSVERSTANDEN WERDEN.
ggf. konsultieren sie einen Rechtsanwalt.
Keine Dienstleistung ist kostenlos- Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenfrei
freundlichst - Johann Zöchling - DLS-24
www.dls-24.de -- dls-24@freenet.de
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