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Anlegeranwalt .

Anmeldungsdatum: 08.11.2004 Beiträge: 59 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 7.Nov 2006 8:00 Titel: Elektronisches Unternehmensregister |
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Der Deutsche Bundestag hat am 28.9.2006 das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister beschlossen. Nachfolgend soll in Kurzform auf die Änderungen im Einzelnen eingegangen werden.
Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister: Spätestens bis zum 1.1.2007 werden Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Zuständig für die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte. Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, können Unterlagen in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden. Die Bundesländer werden befugt, Übergangsfristen einzuräumen, nach denen die Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit bleibt für die Anmeldungen zur Eintragung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich. Zur Beschleunigung der Eintragung ist unter anderem vorgesehen, dass über den Antrag grundsätzlich "unverzüglich" zu entscheiden ist.
Weil die Register elektronisch geführt werden, werden Handelsregistereintragungen künftig auch elektronisch bekannt gemacht. Für einen Übergangszeitraum bis Ende 2008 wird die Bekanntmachung zusätzlich noch in einer Tageszeitung erfolgen.
Beispiel: Der Unternehmer U möchte eine GmbH gründen. Um die erforderliche Handelsregisteranmeldung zu veranlassen, geht er zum Notar N. Liegen die Anmeldung und die notwendigen Unterlagen nur in Papierform vor, überträgt N die Dokumente zunächst in ein elektronisches Format. Anschließend nimmt er die erforderlichen Beglaubigungen vor und übermittelt die Dokumente über das Gerichtspostfach elektronisch an das zuständige Registergericht R, wo sie direkt nach Eingang bearbeitet werden können.
Nach Prüfung der Anmeldung trägt R die GmbH in das elektronische Handelsregister ein. Mit der Eintragung wird zugleich die elektronische Bekanntmachung ausgelöst. Die Daten sind für jedermann online etwa über www.unternehmensregister.de.
Offenlegung der Jahresabschlüsse: Um die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse zu erleichtern, werden für ihre zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein. Damit werden die Gerichte von justizfernem Verwaltungsaufwand entlastet und der elektronische Bundesanzeiger zu einem zentralen Veröffentlichungsorgan für wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen ausgebaut.
Elektronisches Unternehmensregister: Ab dem 1.1.2007 können publikationspflichtige Daten eines Unternehmens unter www.unternehmensregister.de online abgerufen werden. Damit gibt es eine zentrale Internetadresse, über die alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist, online bereitstehen.
RA H. Meyer
www.rechtkurz.de |
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Maxim Newbie
Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 40
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Verfasst am: 6.Jan 2007 11:29 Titel: |
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Na, jetzt ist es ja gestartet! unternehmensregister.de
Sehe ich das eigentlich verkehrt, oder ist es jetzt so, dass ich für Daten die ich vorher gratis in der Tageszeitung nachlesen konnte, jetzt zahlen muss? |
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Anlegeranwalt .

Anmeldungsdatum: 08.11.2004 Beiträge: 59 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 7.Jan 2007 10:23 Titel: |
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Hallo Maxim,
unentgeldlich ist nur die Recherche nach Datensätzen. Das Downloaden von Orgiginaldatensätzen ist nach wie vor kostenpflichtigt, weil dies der Erteilung von unbglaubigten Registerauszügen gleichkommt, die nach dem Gerichtskostengesetz gebührenpflichtig ist - sorry aber die Justiz wollte trotz des allg. Fortschritts nicht auf ihre angestammten Einnahmequellen verzichten.
MfG Anlegeranwalt |
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Maxim Newbie
Anmeldungsdatum: 28.02.2005 Beiträge: 40
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Verfasst am: 7.Jan 2007 10:34 Titel: |
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Danke Anlegeranwalt!
Für mich ergibt sich die Frage: "Warum zahlt man in diesem Land steuern, wenn man für jeden kleinsten Service nochmals zur Kasse gebeten wird."? |
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