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Elterneinkommen zählt bei ALG II bis 25 Jahre

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7225

BeitragVerfasst am: 3.Mai 2006 18:54    Titel: Elterneinkommen zählt bei ALG II bis 25 Jahre Antworten mit Zitat

Eltern mit unverheirateten Kindern zwischen 18 und 25 Jahren sind ab 1. Juli verstärkt unterhaltspflichtig, sollte der erwachsene Nachwuchs länger als ein Jahr arbeitslos sein und staatliche Unterstützung beantragen.
Denn dann werden sie gemeinsam mit ihrem Kind als eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft gesehen und müssen mit ihrem Einkommen voll einstehen.

Diese Neuregelung zum Arbeitslosengeld II (ALG II) tritt zum Juli in Kraft. »Das wird noch für Aufregung sorgen, das haben die meisten Leute noch gar nicht mitgekriegt«, wird Martin Künkler vom »Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit« in Berlin von AP zitiert.

Schon seit 1. April bekommen junge ALG-II-Empfänger unter 25 kein Geld mehr für eine eigene Wohnung, wenn sie bisher noch zu Hause leben. Staatliche Leistungen für Miete, Heizung und Erstausstattung sind nur noch in Ausnahmefällen drin. Zusätzlicher Einschnitt: Langzeitarbeitslose bis 25, die bei den Eltern wohnen, erhalten nur noch 80 Prozent des Regelsatzes von 345 (Ost: 331) Euro, also 276 (Ost: 265) Euro.

Empfindlich treffen wird die Neuregelung ab Juli vor allem Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen, ist die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen überzeugt. Das Einkommen wird ab dem ersten Euro angerechnet – ohne Beschränkung über einen Selbstbehalt im Unterhaltsrecht für die Eltern, wie es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vorsieht.
Das kann zum Beispiel bedeuten: Eltern müssen für den Unterhalt ihres erwachsenen Kindes bis 25 auch dann noch aufkommen, wenn sie ihm bereits eine Ausbildung finanziert haben, es aber nach Abschluß arbeitslos wurde.

Sind Vater oder Mutter bereits ALG-II-Bezieher, bekommt das im Haushalt wohnende Kind voraussichtlich die seit April vorgesehenen 80 Prozent vom Regelsatz ausbezahlt. Sind die Eltern berufstätig, müssen die Beauftragten der Bundesagentur für Arbeit sorgfältig rechnen. Die beantragte Unterstützung kann mangels Bedürftigkeit auch ganz verweigert werden.

»Das soll abschrecken«, ist Tina Hofmann, Referentin für Jugendsozialarbeit in der Zentrale des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in Berlin, überzeugt.

Der Kreis der Leistungsbezieher solle künftig kleiner ausfallen.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg liegt die Zahl der unter 25jährigen ALG-II-Bezieher derzeit bei knapp 1,1 Millionen.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hält es für nahezu ausgeschlossen, daß die Jobcenter die Neuregelung in der Praxis rasch genug umsetzen könnten. »Wir befürchten erst einmal viele fehlerhafte Bescheide«, betonte Tina Hofmann. Ihr Rat: Kritisch auf die Arbeitslosengeld-Berechnungen schauen, sich beraten lassen und unter Umständen Widerspruch einlegen.

(AP/jW)

* Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen:
www.erwerbslos.de

* www.tacheles-sozialhilfe.de
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