Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4948 Wohnort: Osten
Verfasst am: 24.Nov 2005 21:47 Titel: Endgültiges Aus für Steuersparfonds
Zitat:
In einer aktuellen Aussendung zum Beschluss einer Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD durch das Kabinett erklärt das Bundesministerium der Finanzen, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung für Verluste aus Steuerstundungsmodellen, denen ein Steuerpflichtiger nach dem 10. November 2005 beitritt oder für die nach dem 10. November 2005 mit dem Außenvertrieb begonnen wurde gilt.
Betroffen sind insbesondere Verluste aus Medienfonds, Schiffsbeteiligungen (soweit sie noch Verluste vermitteln),
New Energy Fonds,
Leasingfonds,
Wertpapierhandelsfonds und
Videogamefonds.
Nicht betroffen sind Private Equity und Venture Capital Fonds, da diese ihren Anlegern konzeptionell keine Verluste zuweisen.
Von der Verlustverrechnungsbeschränkung werden neben Verlusten aus gewerblichen Steuerstundungsmodellen auch Verluste aus selbständiger Arbeit, aus typisch stillen Gesellschaften, Vermietung und Verpachtung (insbesondere geschlossene Immobilienfonds) und sonstigen Einkünften (insbesondere sog. Renten-/ Lebensversicherungsmodelle gegen fremdfinanzierten Einmalbetrag) erfasst. Dies dient der Vermeidung von Umgehungsgestaltungen und der Gewährleistung der Gleichheit der Besteuerung.
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