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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4926 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 20.Mai 2003 19:50 Titel: Entscheidungen BFH - Finanzamt ignoriert |
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Viele Entscheidungen des Bundesfinanzhofes werden von den Finanzämtern einfach ignoriert - was sich fast immer zum Nachteil des Steuerzahlers auswirkt und dazu führt, dass manche Fälle doppelt beim BFH landen.
Wenn eine Hausfrau den Schmutz unter den Teppich kehrt, gilt sie als unordentlich. Wie ist das eigentlich beim Fiskus? Auch hier bedient man sich immer häufiger eines Tricks, um beispielsweise unliebsame Entscheidungen des Bundesfinanzhofes (BFH) nicht umzusetzen.
Die Entscheidungen werden nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht - was bedeutet, dass die Finanzverwaltung offiziell nicht von der Entscheidung weiß. Dadurch werden viele Entscheidungen nicht angewandt - was sich fast immer zum Nachteil des Steuerzahlers auswirkt und dazu führt, dass manche Fälle doppelt beim BFH landen.
Um sich über die Bedeutung dieses Handelns klar zu werden, muss man vielleicht erst einmal auf die Funktion des Bundesfinanzhofes eingehen. Grundsätzlich verhandelt dieser zwar nur für die Verfahrensbeteiligten, für die die Entscheidungen dann auch bindend sind. Darüber hinaus ist es aber auch Aufgabe des BFH aus den getroffenen Entscheidungen alle die heraus zu filtern, die von allgemeinem Interesse für das Steuerrecht sind.
"Schleichweg" für Finanzverwaltung
Damit sind alle Entscheidungen gemeint, die für die Einheitlichkeit der Anwendung des Steuerrechts von Bedeutung sind. Viele Entscheidungen des Bundesfinanzhofes werden deshalb im täglichen Umgang wie Gesetze behandelt und angewandt.
Wohlgemerkt, der BFH kann keine Gesetze verabschieden. Indem er aber das Steuerrecht in einer bestimmten Weise auslegt, diese Auslegung für richtig erklärt und sich die Behörden (grundsätzlich) danach richten, wirken sie wie Recht.
Darum hat die Finanzverwaltung auch durchaus die Möglichkeit, die Anwendung der vom BFH aufgestellten Rechtsgrundsätze zu unterbinden. Mit einem so genannten Nichtanwendungserlass werden dann die Behörden angewiesen, die vom BFH getroffene Entscheidung als Einzelentscheidung anzusehen und nicht auf andere Fälle anzuwenden.
Natürlich würde die Verfolgung dieser Strategie dazu führen, dass häufig Begründungen gefordert werden, warum bestimmte Entscheidungen nicht allgemein gültig angewandt werden. Darum hat man einen "Schleichweg" entdeckt, um die Anwendung von grundsätzlichen Entscheidungen des Bundesfinanzhofes zu umgehen, ohne dafür Rede und Antwort stehen zu müssen. Die BFH-Entscheidungen werden einfach nicht im Bundessteuerblatt bekannt gegeben. Hierzu besteht auch keine juristische Verpflichtung.
BFH-Vize Spindler rügt die Praktiken des Fiskus
Allerdings gilt der Entscheid erst dann den Behörden als offiziell zugänglich, wenn dieser im Bundessteuerblatt veröffentlicht ist. Vorher besteht auch keinerlei Verpflichtung von Seiten der Behörden, entsprechend der Entscheidung des BFH zu verfahren.
BFH-Vizepräsident Wolfgang Spindler beklagte nun öffentlich, dass diese Methode von Seiten des Finanzministeriums immer mehr Fuß fasse. Gerade im Umsatzsteuerbereich bestehe eine zunehmende Tendenz, Entscheidungen zurück zu halten. Über 50 Prozent der vom BFH zur Veröffentlichung freigegebenen Grundsätze seien nicht veröffentlicht worden.
Man ist versucht, von Machtmissbrauch zu sprechen
Dabei würden diese Entscheidungen sowohl die Behörden entlasten, als auch zur Rechtssicherheit der Betroffenen beitragen. Jürgen Pinne - Präsident des Steuerberaterverbandes - weist auch darauf hin, dass die BFH-Urteile nicht selten die Arbeit des Gesetzgebers übernehmen, in dem sie Gesetzeslücken durch eine eindeutige Auslegung schließen.
Darum ist es ein Unding, dass man zunächst prüft, ob die Entscheidung genehm ist und dann über die Veröffentlichung entscheidet. Dies ist nicht nur eine Brüskierung des höchsten deutschen Finanzgerichtes. Es kann auch nicht sein, dass der Bürger hier benachteiligt wird. Man ist versucht, hier von Machtmissbrauch zu sprechen.
Urteile aus dem Jahr 2001 werden ignoriert
Diese alles andere als vornehme Zurückhaltung wird sogar noch weiter auf die Spitze getrieben. So hat der BFH bereits im September 2001 Urteile gefällt, nach denen Vermieter die Kosten für Schönheitsreparaturen und sonstige Instandhaltungsarbeiten nach dem Kauf einer Immobilie sofort absetzen können.
Zuvor galt bei den Finanzämtern die Regel, dass diese Kosten innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Erwerb - wenn sie im Verhältnis zum Kaufpreis sehr hoch waren - zu den Herstellungskosten gerechnet wurden - wobei sich der Immobilienbesitzer steuerlich schlechter stand.
Strittige Fälle bleiben einfach liegen
Anstatt nun die Neuregelung des BFH anzuwenden, lässt man strittige Fälle beim Finanzamt einfach liegen - und wartet auf ein neues Gesetz, das die alte Regelung wieder in Kraft setzt (zuletzt im Rahmen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes versucht worden). Dadurch kann die Entscheidung des BFH sogar rückwirkend ausgehebelt werden.
Wir haben einen Rechtsstaat und sind stolz darauf. Doch diese Methoden sind einem Rechtsstaat im höchsten Maße unwürdig. Bestimmungen des BFH müssen auch im Sinne der Rechtssicherheit umgehend veröffentlicht werden. Genau wie der Steuerzahler kann auch ein Ministerium nicht einfach hergehen und den bequemsten Weg heraussuchen.
Quelle: http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,242921,00.html |
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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 21.Mai 2003 6:08 Titel: |
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'Denk ich an Deutschland in der Nacht...' |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 25.Jul 2003 17:25 Titel: schadenersatzpflicht des finanzamts: |
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| Zitat: |
Ist einem entscheidungsbefugten Sachbearbeiter eine grundlegende Entscheidung des BFH, die der bisherigen Verwaltungspraxis widerspricht nicht zeitnah zur Kenntnis gebracht worden, liegt regelmäßig ein Organisationsverschulden der Finanzverwaltung vor.
Legt der Steuerschuldner gegen einen Steuerbescheid, der die aktuelle Rechtsprechung nicht berücksichtigt, Einspruch ein, sind die Kosten des Steuerberaters für dieses unnötige Einspruchsverfahren ein im Rahmen der Amtshaftung erstattungsfähiger Schaden (OLG Koblenz, Urt. v. 17. 7. 2002 ‑ 1 U 1588/01, EWiR 2003, 157).
Entscheidungsbefugten Sachbearbeitern der Finanzverwaltung müssen grundlegende Entscheidungen des BFH, gerade wenn sie der bisherigen Verwaltungspraxis widersprechen, zeitnah zur Kenntnis gebracht werden (u.a. durch Zeitschriften‑Umlauf, Besprechungen, elektronische Information). Erfolgt dies nicht, liegt im Regelfall ein Organisationsverschulden vor und nach Amtshaftungsgrundsätzen kann Ersatz für die Steuerberaterkosten im – unnötigen – Einspruchsverfahren verlangt werden. |
http://www.ra-karlbrenner.de/amtshaftungrechtsunkenntnis.htm
da heutzutage selbst die finanzämter mit internetanschluss ausgestattet sind, ist es für die finanzbehörde doch ein leichtes, sich auf der seite http://www.bundesfinanzhof.de/www/index1.html über die aktuellen entscheidungen des bundesfinanzhofs zu informieren. wenige tage später jedenfalls schützt unkenntnis nicht vor schadenersatz! und erst recht nicht, wenn das bundesfinanzministerium einen sogenannten nichtanwendungserlass herausgibt. |
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Naval Trade Newbie
Anmeldungsdatum: 07.10.2003 Beiträge: 38
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Verfasst am: 10.Okt 2003 16:40 Titel: |
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Anfrage an Condor:
ich habe hier in einem anderen Forum bereits gestern nachgefragt, ob etwas bekannt darüber ist, über den berüchtigten Paragraphen des "Welteinkommens". Laut einer Info, die mir ein guter Freund, ehemaliger leitende3r Beamter der Steuerfahndung Bremen schon vor langer Zeit gegeben hat, war auch dieser Paragraph vom BHF als verfassungswidrig eingestuft worden, weil das FA damit zwar an allen "positiven" Einkünften dabei sein wollte, im Gegenzug aber "negative" Einkünfte (Verluste) aus dem Ausland dagegen nicht aufrechnet und anerkennt. Laut meinem Freund hat es daraufhin einen Geheimerlaß des Finanzministeriums und der jeweiligen OFD's gegeben, dieses Urteil zu ignorieren und munter mit diesem Paragraphen weiterzumachen, was ja bis heute auch gemacht wird. Gibt es in dieser Hinsicht eine neue Rechtsprechnung, die dieses Urteil aus der Zeit Ende der 80-erJahre aufhebt? Kann jemand dieses alte Urteil ausfindig machen? Über die Suchmaschinen gibt es zu diesem Thema einen Haufen BlaBla... aber niemand scheint jemals was von diesem alten Urteil gehört zu haben. |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2947
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Verfasst am: 2.Okt 2007 8:17 Titel: Re: Entscheidungen BFH - Finanzamt ignoriert |
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| Zitat: |
| Viele Entscheidungen des Bundesfinanzhofes werden von den Finanzämtern einfach ignoriert |
| Zitat: |
Bürgerfreundliche Urteile ignoriert
FOCUS-Informationen zufolge ignoriert das Bundesfinanzministerium verstärkt Richtersprüche zu Gunsten des Steuerzahlers.
Die Richter des Bundesfinanzhofs (BFH) in München verfolgen mit Ärger, dass dieses Jahr bereits elf ihrer Judikate mit einem Nichtanwendungserlass belegt wurden. Das sind etwa doppelt so viele wie früher in einem ganzen Jahr. Zehn der Entscheidungen wären laut BFH von Vorteil für die Bürger gewesen. Finanzämter dürfen diese nicht umsetzen, sie gelten nur für die Kläger. Andere Betroffene müssen von neuem vor Gericht.
BFH-Präsident Wolfgang Spindler nannte diese Praxis „bedenklich“. Er sagte FOCUS: „In letzter Zeit gewinnt man zunehmend den Eindruck, dass die Finanzverwaltung Rechtsprechungsergebnisse in Einzelfällen nicht akzeptiert.“ Der Konflikt gewinnt an Schärfe: So klar wie noch nie hatte kürzlich der vierte BFH-Senat (IV R 4/06) das letzte Wort für sich gegenüber dem Ministerium beansprucht. |
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