Hintergrund ist nach einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 30.04.2008 das Inkrafttreten des Londoner Protokolls am 01.05.2008, mit dem die bisherigen hohen Übersetzungskosten bei der Anmeldung eines europäischen Patents entfallen. Nach diesem Zusatzabkommen zu den europäischen Patentvorschriften verzichten die Mitgliedstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) weitgehend auf die Einreichung von Übersetzungen in ihrer Landessprache. Bisher musste die gesamte Patentschrift in sämtliche Sprachen derjenigen Länder übersetzt werden, in denen das Patent später gelten sollte.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.