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RA Slowik Specialist
Anmeldungsdatum: 27.10.2004 Beiträge: 192 Wohnort: Krefeld
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Verfasst am: 21.Jul 2005 12:37 Titel: Fälligkeitstermin für SV-Beiträge ab 1.1. 2006 geändert! |
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Vom 1.1.2006 an müssen Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge schon spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats entrichten. Der seit Wochen heftig diskutierte Gesetzentwurf des "Gesetzes zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch" nahm am 8. Juli 2005 seine letzte Hürde beim Bundesrat.
Die für den Monat Januar 2006 fällige Beitragsschuld kann auf die Folgemonate zu sechs gleichen Teilen gestreckt werden. Sofern ein Arbeitgeber nicht von dieser "Übergangsregelung" Gebrauch machen will, muss er im Januar 2006 zwei mal Beiträge zur Sozialversicherung abrechnen und an die Krankenkassen abführen.
Für die Sozialversicherungsträger bedeutet das zusätzliche Liquidität, da sie in 2006 somit 13 statt der üblichen 12 Monatsbeiträge erhalten. Für die Arbeitgeber bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand, denn diese müssen Ihre komplette Abrechnungs-Systematik abändern. |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4948 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 29.Sep 2005 8:16 Titel: |
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| Zitat: |
Fälligkeit für SV-Beiträge ab 2006 vorverlegt
Was sich eigentlich harmlos anhört, führt in vielen – insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen – zu einer Umstellung der betrieblichen Abläufe und vor allem zu einer gewaltigen Herausforderung für die Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Die bisherige Fälligkeitsregel zum 15. des Folgemonats wird vorverlegt auf den drittletzten Bankarbeitstag – erstmalig also die Januarbeiträge zum 27. Januar. Um die Doppelbelastung mit SV-Beiträgen im Januar abzufedern, ist eine Zahlung der Januarbeiträge jeweils zu einem Sechstel in der Beitragsabführung im Februar bis Juli 2006 möglich. Dazu muss „nur“ im Januar fristgerecht ein „Null-Beitragsnachweis“ erstellt werden und in den Folgemonaten ist der jeweilige Betragsanteil entsprechend bei der Beitragsnachweisung hinzuzurechnen.
Soweit noch einfach?!?
Arbeitgeber, die bisher erst nach dem Monatsende die Lohn- und Gehaltsabrechnungen inklusive aller variablen Lohnbestandteile erstellt haben, müssen trotzdem ab Januar 2006 die Beiträge bis zum drittletzten Banktag abführen. Das bedeutet, dass eine möglichst realitätsnahe Schätzung der variablen Lohn- und Gehaltsbestandteile frühzeitig erfolgen muss. Auf Basis dieser Schätzung werden dann Beiträge abgeführt. Differenzen zwischen dieser Hochrechnung und den tatsächlichen Beiträgen sind dann im Folgemonat mit abzuführen bzw. zu verrechnen.
Zeitgleich mit dem neuen Beitragsabführungstermin ab Januar 2006 ist eine manuelle Beitragsnachweisung ebenfalls ab Januar 2006 nicht mehr zulässig.
Die Lösung:
Für Unternehmer, die interne Ressourcen nicht für die Bewältigung zusätzlicher Bürokratie und Budgets nicht mit Ausgaben für Hard- und Software belasten wollen, bietet es sich jetzt mehr denn je an mit einem externen Partner für die Personalarbeit zusammen zu arbeiten.
| Zitat: |
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Mit Personalabrechnung, Personalverwaltung und Beratung in personalrelevanten Themen bietet der ADP Personal Partner Personalarbeit aus einer Hand speziell für kleine und mittelständische Unternehmen.
Harri Schultze ist der ADP Personal Partner am „Mittleren Niederrhein“
Mehr Informationen finden Sie unter www.hs-personal.de
HS-Personal
Harri Schultze Personaldienstleistungen
Johannisbeerweg 26
47877 Willich
Tel: +49 (0) 2154 215117 |
http://openpr.de/news/62153.html |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 30.Sep 2005 20:15 Titel: Herausforderung... |
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| A. Henneberg hat folgendes geschrieben:: |
Fälligkeit für SV-Beiträge ab 2006 vorverlegt
Was sich eigentlich harmlos anhört, führt in vielen – insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen – zu einer Umstellung der betrieblichen Abläufe und vor allem zu einer gewaltigen Herausforderung für die Lohn- und Gehaltsabrechnung. |
Bei mir nicht...!
Ich bin ausgestattet mit den lizenzierten Programmen der Hamburger Software (die allerdings pro Monat richtiges Geld kosten)...
http://www.hamburger-software.de/
und erledige Ihre Lohnabrechnungen preiswert und pünktlich!
Anfragen bitte an: http://www.wilhelm-data.de
Die ab Januar 2006 geltende Meldepflicht ausschließlich per elektronischer Meldung ist bereits heute gewährleistet; das Zertifizierungsprocedere läuft...
Bei Bedarf können entsprechende Fax-Unterlagen bei mir angefordert werden; selbstverständlich nicht mit dem Absender '4712@hastenichtgesehen.blabla'...
Die Lohnabrechnungsprogramme der 'Hamburger Software' besitzen das Prädikat von http://www.gkv-ag.de/ ...
Dagegen kann selbst die DATEV - mit lediglich dem Zertifikat versehen - nicht anstinken...
Hinzu kommt das Preisgefüge...
Der StB berechnet Ihnen pro Lohnabrechung Euro 12,-- bis 14,--. Bei mir erhalten Sie diese Leistung für Euro 7,-- - 10,-- (je nach Anforderung!). Der StB berechntet Ihnen pro Lohnkontoeröffnung ca. Euro 15,-- - bei mir inbegriffen...
In diesem Sinne...
Peter Wilhelm |
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