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Corax Specialist
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 247 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 8.Jul 2005 14:09 Titel: "Flucht in die Verjährung" künftig ausgeschlossen |
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Berlin, 8. Juli 2005
"Flucht in die Verjährung" künftig ausgeschlossen
Der Bundesrat hat heute ein Gesetz zur Änderung der strafrechtlichen Verjährungsvorschriften passieren lassen. Der Entwurf sieht vor, dass die Verjährung einer Straftat ruht, solange sich der Beschuldigte im Ausland aufhält und die deutschen Strafverfolgungsbehörden seine Auslieferung betreiben. Bislang läuft während eines Auslieferungsverfahrens die Verjährungsfrist grundsätzlich weiter. Das kann insbesondere bei länger andauernden Verfahren dazu führen, dass die Ahndung der Tat nicht mehr möglich ist, auch wenn der Beschuldigte nach Deutschland zurückkehrt.
„Diesen „Fluchtweg in die Verjährung“ möchte ich versperren. Es lässt sich nie völlig ausschließen, dass ein Täter wegen guter Kontakte ins Ausland oder finanzieller Möglichkeiten im Ausland Unterschlupf findet. Das darf aber nicht dazu führen, dass er damit der Strafverfolgung in Deutschland entgehen kann, obwohl sein Aufenthaltsort bekannt ist und die deutschen Strafverfolgungsbehörden seine Auslieferung betreiben. Deshalb will ich die Möglichkeit schaffen, Täter ohne Rücksicht auf die Dauer des Auslieferungsverfahrens verfolgen zu können, wenn sie nach Deutschland zurückkehren“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Die Neuregelung sieht ein Ruhen der Verjährung vor, sobald die deutschen Behörden ein Auslieferungsersuchen an einen ausländischen Staat stellen. Die Verjährungsfrist beginnt erst wieder zu laufen, wenn der Täter den deutschen Behörden übergeben, das Auslieferungsersuchen abgelehnt oder zurückgenommen wird. Die Regelung ist auf alle Verfahren anwendbar, die zur Zeit ihres Inkrafttretens anhängig sind.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-9030
Telefax 01888 580-9046
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tropico * Consulter *

Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1123 Wohnort: Belize City
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Verfasst am: 8.Sep 2005 8:56 Titel: Denksportaufgabe |
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Eine Denksportaufgabe für die Juristen unter uns:
Wie verhält es sich, wenn ein Auslieferungsersuchen an einen Staat gerichtet ist, mit dem die Bundesrepublik keinerlei Rechtshilfeabkommen und sonstige Rechtsbeziehungen unterhält (z.B. Belize) und ein Auslieferungsersuchen überhaupt nicht bearbeitet wird ?!
Beste Grüße
tropico |
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tmichel Newbie
Anmeldungsdatum: 03.12.2005 Beiträge: 26
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Verfasst am: 16.Dez 2005 20:10 Titel: |
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@tropico:
Ich bin zwar k e i n Jurist, aber...
Käme das nicht einer Ablehnung des Auslieferungsersuchens gleich?
Ich meine: Im Ergebnis ist es doch egal, ob das Ersuchen eines deutschen StA im Belizianischen Papierkorb landet oder mit einem mehr oder weniger freundlichen "Kein Entgegenkommen unsererseits" o.ä. zurückgeschickt wird.
Mit Blick auf das Ergebnis wäre es doch nur juristische Haarspalterei, das eigentliche Problem ist dadurch nicht gelöst...
Gruss
tmichel |
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