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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 8.Nov 2002 14:11 Titel: Fortentrichtung der Leasingraten nach Vollamotistion |
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Verpflichtung zur Fortentrichtung der Leasingraten nach Vollamortisation
Urteil des OLG Hamm vom 11.01.1999, abgedruckt in DB 1999 S. 892 ff.
Selbst wenn ein Leasinggeber ein Computersystem auf sechzig Monate kalkuliert und die Leasingraten demzufolge so berechnet sind, dass danach sich die Computeranlage voll finanziert hat, so befreit es nicht den Leasingnehmer davon, die Leasingraten weiter zu bezahlen, wenn das Vertragsverhältnis sich automatisch verlängert.
Es gibt keinen Rechtssatz, dass derjenige, der eine Sache entgeltlich zum Gebrauch auf Zeit überlässt höchstens so viel beanspruchen kann, wie die Sache tatsächlich wert ist.
Auch wenn der Marktwert der Computeranlage aufgrund des extremen Preisverfalls nahezu Null ist, so sind trotzdem die Leasingraten in voller Höhe weiterzubezahlen.
Es ist daher besonders wichtig, dass der Leasingnehmer den Leasingvertrag fristgerecht kündigt, sofern nicht ohnehin nur eine feste Laufzeit vereinbart ist.
TIPP:
Sollte die fristgerechte Kündigung nicht mehr möglich sein und nur noch zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden können, hat die Erfahrung gezeigt, dass die leasinggebenden Firmen zumindest dann kompromissbereit sind, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird. Es besteht nämlich immer die Möglichkeit, die allgemeinen Vertragsbedingungen, die dem Leasingvertrag zugrunde liegen, in Frage zu stellen und damit eine Verunsicherung zu schaffen. |
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