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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6271
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Verfasst am: 28.Feb 2007 13:41 Titel: |
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ARD und ZDF treiben von Langzeitarbeitslosen hunderte Millionen Euro Rundfunkgebühren ein, obwohl diese nicht zahlen müssten. Kritiker sprechen von Abzocke.
Nach Berechnungen der Frankfurter Rundschau kassieren die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten etwa 560 Millionen Euro jährlich von Hartz-IV-Empfängern, die eigentlich gar nicht bezahlen müssten. Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, beziffert die Gesamtsumme sogar auf rund 700 Millionen Euro.
Von einem "Skandal" spricht der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Hessen und Thüringen, Stefan Körzell. Ähnlich sieht das der Paritätische Wohlfahrtsverband. Dessen Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider nennt den Vorgang "ungeheuerlich". Es sei erschreckend, "wie hier geltendes Recht administrativ unterlaufen wird und sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dadurch bereichern".
Hintergrund ist ein Streit zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Gebühreneinzugszentrale der Rundfunkanstalten (GEZ). Sie verhandeln seit Monaten vergeblich über ein Verfahren, durch das Hartz-IV-Empfänger automatisch von den Gebühren befreit würden, wenn sie einen Anspruch darauf haben.
Das war bis 2005 für Sozialhilfeempfänger üblich. Derzeit müssen sich Langzeit-Arbeitslose mehrmals im Jahr befreien lassen, was Millionen von ihnen versäumen. Gewerkschafter Körzell sagte: "Zwei öffentliche Behörden streiten zu Lasten der Menschen, die eh schon am untersten Ende der Gesellschaft stehen."
Nach Ansicht der GEZ trägt die Bundesagentur die Schuld. Die GEZ besteht darauf, dass ihr die Daten elektronisch übermittelt werden. Dazu sieht sich die BA aber vor Ende 2008 nicht in der Lage.
Die Arbeitsagentur weist darauf hin, dass sie das Problem im August 2006 hätte lösen können. Sie hatte ein Verfahren mit Papier-Bescheinigungen vorgeschlagen. Doch die GEZ lehnte das ab.
Die BA warb daraufhin beim rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) für ihr Modell. Beck leitet die Rundfunkkommission der Länder. Die GEZ blieb jedoch weiter bei ihrer Auffassung.
Nach Angaben der GEZ waren Ende 2006 rund 2,84 Millionen Menschen von Gebühren befreit. Sechzig Prozent davon seien Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, sagte GEZ-Sprecherin Nicole Hurst der FR. Das sind 1,7 Millionen Menschen.
Insgesamt aber gibt es 5,1 Millionen Hartz-IV-Empfänger. Selbst wenn man jene 560 000 abzieht, die Zuschläge nach dem Sozialgesetzbuch erhalten, bleiben 2,8 Millionen Menschen, die zahlen, ohne zahlen zu müssen. Bei gut 200 Euro Rundfunkgebühren pro Jahr kämen so mehr als 560 Millionen Euro zusammen. BA-Vorstand Alt geht noch weiter: 700 Millionen Euro, so seine Schätzung, kassierten die Rundfunkanstalten von Menschen, die es sich eigentlich nicht leisten können.
Autor:Pitt von Bebenburg/FR online |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6271
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Verfasst am: 28.März 2007 20:06 Titel: |
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Hartz-IV-Empfänger brauchen nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts keine Rundfunkgebühren zu zahlen, auch wenn sie einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II bekommen.
Damit waren die Klagen von zwei Arbeitslosen erfolgreich.
Das Gericht verpflichtete den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), die Kläger von der Gebühr zu befreien. Um keine Grundrechte zu verletzen, müsse die Härtefallregelung des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages angewandt werden. Danach sei eine Gebührenbefreiung bei einer besonderen Härte möglich.
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/index.html
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20070328.1640.75358.html |
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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 653
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Verfasst am: 4.Apr 2007 9:45 Titel: |
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GEZ entfällt, wenn Arbeitslose dadurch unter das Existenzminimum fallen
Doch ist diese Entscheidung denn wirklich gerecht, gegenüber den geringverdienenden Arbeitnehmern ? Nun mag diese Maßnahme und auch die gefallenen Gerichtsbeschlüsse, eine erfreulichen Mitteilung für alle Hartz Empfänger sein. "Urteile vom Verwaltungsgericht Berlin 28. März 2007 - VG 27 A 25.07 sowie VG 27 A 126.06 !" Doch was ist mit den vielen unterbezahlten Arbeitnehmern, die gerade durch die GEZ und Arzt - Medikamenten Zuzahlungen unter das Existenzminimum rutschen ? Dahingehend sollte man sich auch Gedanken machen. Denn offensichtlich macht man sich immer nur um Hartz IV Empfänger Sorgen, anstatt auch einmal die Menschen zu berücksichtigen, denen es durch ihr geringes Einkommen, nicht vergönnt ist, diese Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Schließlich spielt nicht nur die Zahlung von GEZ eine entscheidende Rolle, um evtl. unter das so genannte "Existenzminimum zu fallen.
Pressemitteilung von: erwerbslosen-blog |
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zhaneta Newbie
Anmeldungsdatum: 25.04.2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: 20.Apr 2007 11:58 Titel: |
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| Moderator GM&P hat folgendes geschrieben:: |
| Zitat: |
ARD und ZDF treiben von Langzeitarbeitslosen hunderte Millionen Euro Rundfunkgebühren ein, obwohl diese nicht zahlen müssten. Kritiker sprechen von Abzocke.
Nach Berechnungen der Frankfurter Rundschau kassieren die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten etwa 560 Millionen Euro jährlich von Hartz-IV-Empfängern, die eigentlich gar nicht bezahlen müssten. Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, beziffert die Gesamtsumme sogar auf rund 700 Millionen Euro.
Von einem "Skandal" spricht der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Hessen und Thüringen, Stefan Körzell. Ähnlich sieht das der Paritätische Wohlfahrtsverband. Dessen Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider nennt den Vorgang "ungeheuerlich". Es sei erschreckend, "wie hier geltendes Recht administrativ unterlaufen wird und sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dadurch bereichern".
Hintergrund ist ein Streit zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Gebühreneinzugszentrale der Rundfunkanstalten (GEZ). Sie verhandeln seit Monaten vergeblich über ein Verfahren, durch das Hartz-IV-Empfänger automatisch von den Gebühren befreit würden, wenn sie einen Anspruch darauf haben.
Das war bis 2005 für Sozialhilfeempfänger üblich. Derzeit müssen sich Langzeit-Arbeitslose mehrmals im Jahr befreien lassen, was Millionen von ihnen versäumen. Gewerkschafter Körzell sagte: "Zwei öffentliche Behörden streiten zu Lasten der Menschen, die eh schon am untersten Ende der Gesellschaft stehen."
Nach Ansicht der GEZ trägt die Bundesagentur die Schuld. Die GEZ besteht darauf, dass ihr die Daten elektronisch übermittelt werden. Dazu sieht sich die BA aber vor Ende 2008 nicht in der Lage.
Die Arbeitsagentur weist darauf hin, dass sie das Problem im August 2006 hätte lösen können. Sie hatte ein Verfahren mit Papier-Bescheinigungen vorgeschlagen. Doch die GEZ lehnte das ab.
Die BA warb daraufhin beim rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) für ihr Modell. Beck leitet die Rundfunkkommission der Länder. Die GEZ blieb jedoch weiter bei ihrer Auffassung.
Nach Angaben der GEZ waren Ende 2006 rund 2,84 Millionen Menschen von Gebühren befreit. Sechzig Prozent davon seien Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, sagte GEZ-Sprecherin Nicole Hurst der FR. Das sind 1,7 Millionen Menschen.
Insgesamt aber gibt es 5,1 Millionen Hartz-IV-Empfänger. Selbst wenn man jene 560 000 abzieht, die Zuschläge nach dem Sozialgesetzbuch erhalten, bleiben 2,8 Millionen Menschen, die zahlen, ohne zahlen zu müssen. Bei gut 200 Euro Rundfunkgebühren pro Jahr kämen so mehr als 560 Millionen Euro zusammen. BA-Vorstand Alt geht noch weiter: 700 Millionen Euro, so seine Schätzung, kassierten die Rundfunkanstalten von Menschen, die es sich eigentlich nicht leisten können.
Autor:Pitt von Bebenburg/FR online |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6271
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Verfasst am: 20.Apr 2007 12:10 Titel: |
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| Was möchten Sie bitte mit dem Einstellen eines Zitates - ohne jeglichen eigenen Kommentar - mitteilen? |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3188
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Verfasst am: 23.Jul 2007 5:32 Titel: |
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Das Bundesverfassungsgericht wird am 11.09.2007 seine Grundsatzentscheidung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verkünden. Das gab das Gericht am 20.07.2007 in Karlsruhe bekannt. Im Verfahren um die Festsetzung der Rundfunkgebühren hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio geklagt, weil die zum 01.01.2005 fachlich empfohlene Gebührenanhebung durch die Ministerpräsidenten gekürzt und auf den 01.04.2005 verschoben worden war ..
Quelle: Beck-Aktuell |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6271
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Verfasst am: 30.Nov 2007 12:04 Titel: |
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Im Oktober hieß es noch, die Rundfunkgebühren werden um 93 Cent erhöht. Jetzt hat die zuständige Kommission den Betrag nach oben korrigiert.
Ab 2009 müssen Verbraucher monatlich 17,98 Euro bezahlen.
Der monatliche Betrag würde damit von jetzt 17,03 Euro auf 17,98 Euro angehoben. Damit hat die zuständige Kommission ihren Vorschlag aus dem Oktober um zwei Cent erhöht.
Die derzeitige Monatsgebühr für Hörfunk und Fernsehen gilt noch bis Ende 2008. Für den Vierjahreszeitraum danach haben ARD, ZDF und Deutschlandradio einen Mehrbedarf von 1,44 Euro monatlich angemeldet.
Zunächst rechnete die KEF diesen Betrag in ihrem Berichtsentwurf auf 93 Cent herunter, stockte ihn nach Anhörung der Sender und der Bundesländer jedoch um zwei Cent wieder auf.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September sind die Länderparlamente, bei denen die endgültige Entscheidung über die Höhe der Gebühr liegt weitgehend an die Empfehlung der KEF gebunden.
Der offizielle Bericht der KEF mit der Gebührenempfehlung wird am 21. Januar 2008 in Berlin vorgelegt.
Quelle: tho/dpa |
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