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Lonesome Walker Newbie
Anmeldungsdatum: 26.12.2005 Beiträge: 14
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Verfasst am: 17.Jan 2007 20:06 Titel: GEZ - jetzt kommt die Keule... |
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Mit Staunen habe ich in unserem Postkasten ein Schreiben der GEZ gefunden.
Darin war ein "Kontoauszug", daß die netten Damen und Herren, gerne 200 € für Gebühren hätten, und da sie ja nicht per Lastschrift abbuchen konnten, haben sie gleich noch mal 3 € draufgesattelt.
Häh?
Wir haben weder Glotze, noch haben wir Radio.
Da dämmerte mir es dann ganz sachte, daß die ja wegen dem Internet-Anschluß kommen könnten
Sehr interessant, zu sehen, woher diese Schmarotzer all ihre Daten beziehen. Ich meine, von der Gemeinde ist es ja bekannt, aber jetzt auch von den Internet-Providern???
Nun, ich habe hierzu mal ein Schreiben verfasst, liest sich sehr amüsant:
| Zitat: |
Hier Ihre Adresse
Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Postfach 11 03 63
50403 Köln
Datum
Sehr geehrte Damen und Herren der Gebühren-Erpressungs-Zentrale,
mit Verwunderung habe ich Ihr Schreiben vom XX.XX.2007 erhalten.
Hierin fordern Sie von mir 204,36 Euro für Rundfunk- und Fernseh-Gebühr, nebst Rücklastschriftkosten in Höhe von 3,10 Euro.
Komisch, ich habe Ihnen noch nie eine Kontonummer von mir mitgeteilt, geschweige denn sehe ich eine Rechtfertigung Ihres Kontoauszuges.
Somit fasse ich dieses Schreiben als unerwünschte Werbesendung auf.
Da Sie keine Behörde sind, sind Sie mir auch generell zu folgender Auskunft verpflichtet:
----------
Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche
Zwecke
Sehr geehrte Damen und Herren,
Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen
sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser
Adressen identifizieren können:
Hier Ihre Adresse
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer
den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese
Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen
Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls
unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG
3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten
unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw.
meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche
schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG
5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für
bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche
Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG
6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei
Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.
7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich
ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich
meine Adresse (siehe oben).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich, sollten Sie dieses Schreiben
ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen
Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte
behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Name
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So, mal sehen, was darauf als Antwort kommt... |
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Aha02 Newbie
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 28 Wohnort: VS
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Verfasst am: 19.Jan 2007 8:57 Titel: |
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Na das Thema ist so interessant..da hab ich das doch gleich in meine Lesezeichen eingefügt  |
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mike1011 Specialist
Anmeldungsdatum: 14.11.2005 Beiträge: 210 Wohnort: D/PL
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Verfasst am: 19.Jan 2007 13:35 Titel: |
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da bin ich ja auch mal gespannt  |
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Thomas_Herzog Newbie
Anmeldungsdatum: 11.02.2006 Beiträge: 21 Wohnort: Hanau
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Verfasst am: 19.Jan 2007 14:25 Titel: Nicht schreiben Klagen! |
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Die GEZ ist eine sog. Anstalt des öffentlichen Rechts. Daher unterliegt Sie den Vorschriften für öffentliche Stellen. Damit handelt es sich auch nicht um eine unerlaubtes Werbeschreiben.
Interessanter ist, wie die auf den schmalen Grad kommen dass sie Geräte angemeldet haben. Entweder hat einer der sog. Aussendienstler ein Gerät angemeldet und ihre Unterschrif gefälscht (den Fall hatten wir hier mal) oder es liegt eine sog. Zwangsanmeldung vor. Da erfahrungsgemäß die GEZ Schreiben ignoriert oder einem höchstens mitteilt, dass es sich um Mitarbeiter der Landesrundfunkanstalten handelt und sie keine Daten dazu haben, hilft hier nach meiner Erfahrung nur eine verwaltungsrechtliche Klage auf Auskunft (hoffentlich sind Sie rechtsschutzversichert) gegen die GEZ und Landsrundfunkanstalt. Mit Glück findet man einen Richter der das Spiel mitmacht (aber warum sollte eine Krähe einer anderen ein Auge aushacken?).
Falls der Mitarbeiter tatsächlich eine Urkundenfälschung begangen hat, sofort Stafanzeige stellen. Außerdem sollte dann auch eine strafbewährte Unterlassungsverfügung gegen den Mitarbeiter, die Landesrundfunkanstalt und die GEZ eingeklagt werden. Damit man auf diese rechtswidrige Weise nicht mehr belästigt wird (ein Verstoß würde dann nämlich richtig teuer für die werden).
Im Rahmen des Strafverfahrens kann dann gleich geklärt werden, ob der Mitarbeiter ausschließlich für die Landesrundfunkanstalt als freier Mitarbeiter arbeitet - was typisch wäre. Dann sofort Anzeige wegen Sozialversicherungsbetrug gegen den Mitarbeiter und die Landesrundfunkanstalt stellen.
Soweit die GEZ tatsächlich an ihre Kontendaten gekommen ist und versucht hat abzubuchen (ist über die Bank zu erfahren), bietet sich eine Strafanzeige wegen versuchter Unterschlagung an - da ja keine Vollmacht vorliegt. Ansonsten bietet sich eine Strafanzeige wegen Betrug an, da ja für eine Leistung Geld verlangt wird, die sie nicht erbracht wurde.
Das ganze "Spiel" geht natürlich nur mit einem Anwalt der was von der Thematik versteht und auch motiviert ist, da mitzumachen, da sonst das ganze sehr schnell zum Bummerang wird.
Allerdings sollte man bei Kostennoten der GEZ grundsätzlich einen Anwalt einschalten, da ansonsten die Gefahr besteht, dass diese rechtskräftig werden. |
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zuluton Newbie
Anmeldungsdatum: 15.03.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 19.Jan 2007 17:15 Titel: |
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Spannendes Thema...auch für mich.
Hatte im vergangenen Jahr, der GEZ per Einschreiben-Rückschein gekündigt und auch die Einzugsermächtigung wiederrufen.
Bisher noch keine Kündigungs-Bestätigung erhalten, auch die anteiligen Monate nicht zurückerstattet bekommen, da ich immer jährlich im vorraus zahlte.
Nun stellte ich aber eine erneute Abbuchung der GEZ, für das laufende Jahr fest, (als würden die meine Kündigung völlig ignorieren) die ich natürlich sofort wieder auf mein Konto zurückbuchte.
Man darf gespannt sein, wie es weitergeht, obwohl man nur ein wenig bei Google, mit Begriffen, im Zusammenhang mit der GEZ suchen muss, um eine ungefähre Ahnung zu bekommen, um was für eine Gebühren-Mafia er sich dabei handelt. |
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Thomas_Herzog Newbie
Anmeldungsdatum: 11.02.2006 Beiträge: 21 Wohnort: Hanau
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Verfasst am: 19.Jan 2007 17:41 Titel: Gebührenmafia? Nein Steuern! |
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GEZ-Gebühren sind de facto nichts anderes wie Steuern. Ähnliche Gebühren gibt es auch im Ausland. Der Skandal ist allerdings, dass sich die Angestellten der GEZ daran bereichern (Lohn nennen die das) und die GEZ bzw. die angeschlossenen Rundfunkanstalten angeblich Sozialversicherungsbetrug im großen Stil betreibt (für "freie" Mitarbeiter).
Würde die GEZ einfach abgeschafft und durch eine Steuer ersetzt, würden viele Verwaltungskosten entfallen. Warum also ein solcher Verwaltungsfaschismus? Da würde man einmal gerne sehen, wer in den Führungsebenen der GEZ welches Parteibuch hat und für wen Interessen durchsetzt.
Ach ja und das Argument mit einem unabhängigen Rundfunk durch die GEZ würde nur dann ziehen, wenn in der Führungsebene der Rundfunkanstalten keine Parteizugehörigkeit erlaubt wäre.
Wenn schon GEZ warum nicht den öffentlichen Rundfunk verschlüsseln? Premiere macht das doch vor (und die Österreicher - ORF - auch). Dann würden nicht dubiose Aussendienstler Geld verdienen sondern der Handel.
Solange die GEZ aber nicht zum Politikum wird, werden die weitermachen. |
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tomas_hh Specialist
Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 231 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 19.Jan 2007 23:41 Titel: Re: Nicht schreiben Klagen! |
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| Thomas_Herzog hat folgendes geschrieben:: |
| ... Damit handelt es sich auch nicht um eine unerlaubtes Werbeschreiben. |
Unerlaubte Werbeschreiben gibt es in D nicht, nur unerlaubte Email (sog. Spam).
Mit Werbesendungen per Post dürfen Menschen in D fast beliebig belästigt werden, ohne dass man sich rechtlich dagegen wehren könnte.
| Thomas_Herzog hat folgendes geschrieben:: |
| ...oder es liegt eine sog. Zwangsanmeldung vor. |
Dann stellt sich aber immer noch die Frage nach der Unterschrift unter der Einzugsermächtigung.
| Thomas_Herzog hat folgendes geschrieben:: |
| Soweit die GEZ tatsächlich an ihre Kontendaten gekommen ist und versucht hat abzubuchen (ist über die Bank zu erfahren), bietet sich eine Strafanzeige wegen... |
Warum so kompliziert? Die GEZ hat abgebucht, die Lastschrift ist zurückgegangen, dem Bürger kein Schaden entstanden. Also einfach abwarten, was die GEZ tut.
| Thomas_Herzog hat folgendes geschrieben:: |
| Das ganze "Spiel" geht natürlich nur mit einem Anwalt... |
Quatsch. Abwarten und nichtstun kann ich auch ohne anwaltliche Hilfe.
Erst wenn tatsächlich Post von einer Behörde wie z.B. der Justiz kommt (die GEZ ist keine Behörde) besteht Handlungsbedarf.
In diesem Zusammenhang auch immer wieder gern zur Lektüre empfohlen:
http://powerforen.de/forum/showpost.php?p=889803&postcount=12
oder falls das Text nicht erreichbar sein sollte (Suchen mit Google):
http://www.google.de/search?hl=de&q=%22Hans%2C+der+Schwarzseher%22&btnG=Suche&meta=
Nur zur Info: Ich zahle GEZ, sogar mehrfach. Aber meinen PC melde ich nicht an. |
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tomas_hh Specialist
Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 231 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 19.Jan 2007 23:51 Titel: |
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| zuluton hat folgendes geschrieben:: |
| Hatte im vergangenen Jahr, der GEZ per Einschreiben-Rückschein gekündigt und auch die Einzugsermächtigung wiederrufen. |
Wenn die GEZ nicht reagiert, einfach die alte Abbuchung bei der Bank stornieren lassen. Das geht bei den meisten Banken, entgegen einem weit verbreiteten Irrtum, auch noch nach mehr als 6 Wochen.
Dann den anteiligen Beitrag (angefangene Monate zählen vollständig) per Überweisung an die GEZ zahlen.
Genauere Informationen gibt es hier:
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de
und hier die genauen Bedingungen
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html |
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tomas_hh Specialist
Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 231 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 19.Jan 2007 23:55 Titel: Re: GEZ - jetzt kommt die Keule... |
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| Lonesome Walker hat folgendes geschrieben:: |
... 200 € für Gebühren hätten ...
... daß die ja wegen dem Internet-Anschluß kommen könnten. |
Die GEZ für den PC gilt erst ab 1.1.2007, da können unmöglich 200 Euro zusammenkommen.
Lassen Sie sich doch mal eine Kopie der unterschriebenen Einzugsermächtigung zusenden  |
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HoOps Specialist
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 98
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Verfasst am: 20.Jan 2007 8:47 Titel: GEZ - Zwangsabgabe |
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Auch ich interessiere mich natürlich für das leidige Thema.
Darum bitte ich den Threat-Starter bei weiteren Resultaten um "Ergänzungsposting".
Danke. |
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maejur Newbie
Anmeldungsdatum: 22.08.2003 Beiträge: 26
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Verfasst am: 20.Jan 2007 16:00 Titel: |
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| eine Frage kann mann GEZ Kündigen? |
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wealthandsmart Specialist
Anmeldungsdatum: 11.01.2007 Beiträge: 52 Wohnort: Espagna
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Verfasst am: 20.Jan 2007 18:01 Titel: |
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LOL
fraglich, denn wenn Sie Amalgam in den Zähnen haben, wird das schwer, sie könnten ja trotzdem noch die unaufgefordert versendeten Sendestrahlen empfangen.
LOL |
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maejur Newbie
Anmeldungsdatum: 22.08.2003 Beiträge: 26
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Verfasst am: 20.Jan 2007 20:10 Titel: |
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| wealthandsmart hat folgendes geschrieben:: |
LOL
fraglich, denn wenn Sie Amalgam in den Zähnen haben, wird das schwer, sie könnten ja trotzdem noch die unaufgefordert versendeten Sendestrahlen empfangen.
LOL |
Wellche sende strallen ? |
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wealthandsmart Specialist
Anmeldungsdatum: 11.01.2007 Beiträge: 52 Wohnort: Espagna
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Verfasst am: 20.Jan 2007 21:20 Titel: |
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| die Öffentlich-rechtlichen werben bestimmt nicht umsonst, dass man bei ihnen in der ersten Reihe sitzt LOL |
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dls-24 Insider

Anmeldungsdatum: 27.02.2006 Beiträge: 582 Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen
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Verfasst am: 21.Jan 2007 10:34 Titel: |
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| maejur hat folgendes geschrieben:: |
| eine Frage kann mann GEZ Kündigen? |
Natürlich! Wenn sie nachweisen, dass sie sämtliche Empangsgeräte in ihrem Haushalt entsorgt haben  |
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maejur Newbie
Anmeldungsdatum: 22.08.2003 Beiträge: 26
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Verfasst am: 21.Jan 2007 12:16 Titel: |
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| dls-24 hat folgendes geschrieben:: |
| maejur hat folgendes geschrieben:: |
| eine Frage kann mann GEZ Kündigen? |
Natürlich! Wenn sie nachweisen, dass sie sämtliche Empangsgeräte in ihrem Haushalt entsorgt haben  |
Ich möchte das jetzt genauer wissen , für was Zahle ich an GEZ ?
zahle ich etwa dafür das mein Geret empfangs fäig ist .
wenn das so ist dann habe ich ja beim kauf dieses gerets schon bezahlt.
warum soll ich den moch mal zahlen? das kann ich leider nicht nachvollziehen.. |
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HoOps Specialist
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 98
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Verfasst am: 21.Jan 2007 16:12 Titel: Nicht GEZahlt |
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@ maejur: Man muß nicht zahlen.
Einfach die Geräte mit der Begründung abmelden, man verlagere derzeit seinen Wohnsitz zu arbeitszwecken in das Ausland. Die Wohnung bleibt noch bis zum entgültigen Wegzug bestehen, da erst mit absolvieren der Probezeit ein absoluter Abbruch, bzw. Fortzug aus der BRD möglich ist.
Wichtig hierbei: Alle Geräte werden:
a) entweder in das Ausland mitgenommen - oder
b) sind bereits verkauft (hierbei möchte der GEZ-Laden aber doch bitte eine Rechnung an den Käufer sehen. So sind sie halt, unsere GEZ-Komiker).
Dieser Trick hat bei einem Bekannten funktioniert, sollte aber gut überlegt werden, denn die Tricks der GEZler sind vielfältig:
So klingeln sie (sträflicher Weise) an der Haustür und wollen einen "ganz günstig" ein TV-Gerät verkaufen. Wenn man dann sagt: "Brauche ich nicht". Dann fragen sie: "Wieso, haben Sie schon eines?"
Übrigens: ICH ZAHLE die Zwangsabgabe, wenn auch Zähneknirschend, da ich der Meinung bin, die ÖR könnten genauso wie die Privaten durch Werbeeinnahmen überleben... |
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wealthandsmart Specialist
Anmeldungsdatum: 11.01.2007 Beiträge: 52 Wohnort: Espagna
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Observatorium Specialist
Anmeldungsdatum: 06.10.2006 Beiträge: 136 Wohnort: Ostsee
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Verfasst am: 21.Jan 2007 23:51 Titel: "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" |
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Neuregelung am 01.01.2007:
Internetfähige Geräte ("neuartige Rundfunkempfangsgeräte" lautet die Bezeichnung) sind rundfunkgebührenpflichtig (sog. PC-Gebühr) nach den
Bestimmungen des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (RfÄndStV).
Zu den neuartigen Rundfunkgeräten zählen die Geräte, die Rundfunk (Fernsehen/Hörfunk) nicht über herkömmliche Wege der Übertragung empfangen, sondern über das Internet (internetfähige PC, UMTS-fähige
Mobiltelefone, PDAs, Laptops).
Die Pflicht zur Zahlung der Gebühr fällt ebenso an, wenn das "neuartige
Rundfunkempfangsgerät" nicht für Rundfunkdarbietungen genutzt wird und kein Internetanschluß besteht. Die Gebühr i. H. v. 5,52 Euro ist monatlich
an die GEZ zu entrichten. Sie fällt maximal einmal pro Betriebsgrundstück an (siehe sogenannte Zweitgerätebefreiung). Auf separaten Betriebsgrundstücken oder Filialen zählt die Zweitgerätebefreiung nicht. Je Betriebsgrundstück ist demnach extra eine Gebühr zu entrichten.
WENN bereits mindestens ein Fernsehgerät oder Radio, mindestens ein Autoradio auf dem Betriebsgrundstück angemeldet ist, entstehen keine zusätzlichen Gebühren durch Internetgeräte (internetfähige).
Es besteht die Pflicht zur selbständigen Anmeldung, falls neue Gebührenpflichten entstehen. Meldebögen --> www.gez.de
Quelle: IHK |
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HoOps Specialist
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 98
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Verfasst am: 22.Jan 2007 9:26 Titel: Also mal ehrlich... |
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Also mal ehrlich, welcher "normale" Bürger unseres Landes interessiert sich für den gesetzlichen "GEZ-Dreck"? Viele Artikel sind dazu geschrieben. Viele Anwälte haben sich damit beschäftigt. Viele Bürger ärgern sich darüber. Leider wird das ganze oftmals nur halbherzig angegangen. In Dänemark bestimmt das Volk (also die Bürger), ob ein Gesetz weiterhin bestand hat. In der BRD bestimmen eine handvoll "Wahnsinnige" (bekannt als Politiker, was nicht einmal ein Ausbildungsberuf ist!!!) über unsere "Grundlagen"...
Der ganze Rundfunkstaatenvertrag ist schon alleine wegen des Namens "Rundfunkstaatenvertrag" eine Ironie auf sich selbst - und sollte ehlicherweise Bürgerabzocke-Steuer - kurz BAS heißen. Und selbst die BAS gehört natürlich und dem Deutschen Volke zum Wohle abgeschafft.
Es ist einfach nicht mehr zeitgemäß teilweise schlechtes subventioniertes Fernsehen zu fördern, wobei andere Sender aus freien wirtschaftlichen Stücken das Überleben ohne GEZ-Gebühren zu erhalten - schaffen.[/b] |
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