GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



GEZ - jetzt kommt die Keule...

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Gesetze
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
Lonesome Walker
Newbie


Anmeldungsdatum: 26.12.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 17.Jan 2007 20:06    Titel: GEZ - jetzt kommt die Keule... Antworten mit Zitat

Mit Staunen habe ich in unserem Postkasten ein Schreiben der GEZ gefunden.

Darin war ein "Kontoauszug", daß die netten Damen und Herren, gerne 200 € für Gebühren hätten, und da sie ja nicht per Lastschrift abbuchen konnten, haben sie gleich noch mal 3 € draufgesattelt.

Häh?

Wir haben weder Glotze, noch haben wir Radio.

Da dämmerte mir es dann ganz sachte, daß die ja wegen dem Internet-Anschluß kommen könnten

Sehr interessant, zu sehen, woher diese Schmarotzer all ihre Daten beziehen. Ich meine, von der Gemeinde ist es ja bekannt, aber jetzt auch von den Internet-Providern???

Nun, ich habe hierzu mal ein Schreiben verfasst, liest sich sehr amüsant:


Zitat:

Hier Ihre Adresse

Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Postfach 11 03 63
50403 Köln
Datum



Sehr geehrte Damen und Herren der Gebühren-Erpressungs-Zentrale,

mit Verwunderung habe ich Ihr Schreiben vom XX.XX.2007 erhalten.

Hierin fordern Sie von mir 204,36 Euro für Rundfunk- und Fernseh-Gebühr, nebst Rücklastschriftkosten in Höhe von 3,10 Euro.

Komisch, ich habe Ihnen noch nie eine Kontonummer von mir mitgeteilt, geschweige denn sehe ich eine Rechtfertigung Ihres Kontoauszuges.

Somit fasse ich dieses Schreiben als unerwünschte Werbesendung auf.
Da Sie keine Behörde sind, sind Sie mir auch generell zu folgender Auskunft verpflichtet:

----------

Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche
Zwecke

Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen
sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser
Adressen identifizieren können:


Hier Ihre Adresse


Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer
den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese
Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen
Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG


2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls
unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten
unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw.
meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche
schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für
bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche
Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei
Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich
ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich
meine Adresse (siehe oben).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich, sollten Sie dieses Schreiben
ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen
Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte
behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3


Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen



Ihr Name



So, mal sehen, was darauf als Antwort kommt...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben

Aha02
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 28
Wohnort: VS

BeitragVerfasst am: 19.Jan 2007 8:57    Titel: Antworten mit Zitat

Na das Thema ist so interessant..da hab ich das doch gleich in meine Lesezeichen eingefügt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
mike1011
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 210
Wohnort: D/PL

BeitragVerfasst am: 19.Jan 2007 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

da bin ich ja auch mal gespannt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Thomas_Herzog
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.02.2006
Beiträge: 21
Wohnort: Hanau

BeitragVerfasst am: 19.Jan 2007 14:25    Titel: Nicht schreiben Klagen! Antworten mit Zitat

Die GEZ ist eine sog. Anstalt des öffentlichen Rechts. Daher unterliegt Sie den Vorschriften für öffentliche Stellen. Damit handelt es sich auch nicht um eine unerlaubtes Werbeschreiben.

Interessanter ist, wie die auf den schmalen Grad kommen dass sie Geräte angemeldet haben. Entweder hat einer der sog. Aussendienstler ein Gerät angemeldet und ihre Unterschrif gefälscht (den Fall hatten wir hier mal) oder es liegt eine sog. Zwangsanmeldung vor. Da erfahrungsgemäß die GEZ Schreiben ignoriert oder einem höchstens mitteilt, dass es sich um Mitarbeiter der Landesrundfunkanstalten handelt und sie keine Daten dazu haben, hilft hier nach meiner Erfahrung nur eine verwaltungsrechtliche Klage auf Auskunft (hoffentlich sind Sie rechtsschutzversichert) gegen die GEZ und Landsrundfunkanstalt. Mit Glück findet man einen Richter der das Spiel mitmacht (aber warum sollte eine Krähe einer anderen ein Auge aushacken?).
Falls der Mitarbeiter tatsächlich eine Urkundenfälschung begangen hat, sofort Stafanzeige stellen. Außerdem sollte dann auch eine strafbewährte Unterlassungsverfügung gegen den Mitarbeiter, die Landesrundfunkanstalt und die GEZ eingeklagt werden. Damit man auf diese rechtswidrige Weise nicht mehr belästigt wird (ein Verstoß würde dann nämlich richtig teuer für die werden).
Im Rahmen des Strafverfahrens kann dann gleich geklärt werden, ob der Mitarbeiter ausschließlich für die Landesrundfunkanstalt als freier Mitarbeiter arbeitet - was typisch wäre. Dann sofort Anzeige wegen Sozialversicherungsbetrug gegen den Mitarbeiter und die Landesrundfunkanstalt stellen.

Soweit die GEZ tatsächlich an ihre Kontendaten gekommen ist und versucht hat abzubuchen (ist über die Bank zu erfahren), bietet sich eine Strafanzeige wegen versuchter Unterschlagung an - da ja keine Vollmacht vorliegt. Ansonsten bietet sich eine Strafanzeige wegen Betrug an, da ja für eine Leistung Geld verlangt wird, die sie nicht erbracht wurde.

Das ganze "Spiel" geht natürlich nur mit einem Anwalt der was von der Thematik versteht und auch motiviert ist, da mitzumachen, da sonst das ganze sehr schnell zum Bummerang wird.
Allerdings sollte man bei Kostennoten der GEZ grundsätzlich einen Anwalt einschalten, da ansonsten die Gefahr besteht, dass diese rechtskräftig werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
zuluton
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.Jan 2007 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Spannendes Thema...auch für mich.

Hatte im vergangenen Jahr, der GEZ per Einschreiben-Rückschein gekündigt und auch die Einzugsermächtigung wiederrufen.

Bisher noch keine Kündigungs-Bestätigung erhalten, auch die anteiligen Monate nicht zurückerstattet bekommen, da ich immer jährlich im vorraus zahlte.

Nun stellte ich aber eine erneute Abbuchung der GEZ, für das laufende Jahr fest, (als würden die meine Kündigung völlig ignorieren) die ich natürlich sofort wieder auf mein Konto zurückbuchte.

Man darf gespannt sein, wie es weitergeht, obwohl man nur ein wenig bei Google, mit Begriffen, im Zusammenhang mit der GEZ suchen muss, um eine ungefähre Ahnung zu bekommen, um was für eine Gebühren-Mafia er sich dabei handelt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Thomas_Herzog
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.02.2006
Beiträge: 21
Wohnort: Hanau

BeitragVerfasst am: 19.Jan 2007 17:41    Titel: Gebührenmafia? Nein Steuern! Antworten mit Zitat

GEZ-Gebühren sind de facto nichts anderes wie Steuern. Ähnliche Gebühren gibt es auch im Ausland. Der Skandal ist allerdings, dass sich die Angestellten der GEZ daran bereichern (Lohn nennen die das) und die GEZ bzw. die angeschlossenen Rundfunkanstalten angeblich Sozialversicherungsbetrug im großen Stil betreibt (für "freie" Mitarbeiter).

Würde die GEZ einfach abgeschafft und durch eine Steuer ersetzt, würden viele Verwaltungskosten entfallen. Warum also ein solcher Verwaltungsfaschismus? Da würde man einmal gerne sehen, wer in den Führungsebenen der GEZ welches Parteibuch hat und für wen Interessen durchsetzt.

Ach ja und das Argument mit einem unabhängigen Rundfunk durch die GEZ würde nur dann ziehen, wenn in der Führungsebene der Rundfunkanstalten keine Parteizugehörigkeit erlaubt wäre.

Wenn schon GEZ warum nicht den öffentlichen Rundfunk verschlüsseln? Premiere macht das doch vor (und die Österreicher - ORF - auch). Dann würden nicht dubiose Aussendienstler Geld verdienen sondern der Handel.

Solange die GEZ aber nicht zum Politikum wird, werden die weitermachen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
tomas_hh
Specialist


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 231
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 19.Jan 2007 23:41    Titel: Re: Nicht schreiben Klagen! Antworten mit Zitat

Thomas_Herzog hat folgendes geschrieben::
... Damit handelt es sich auch nicht um eine unerlaubtes Werbeschreiben.

Unerlaubte Werbeschreiben gibt es in D nicht, nur unerlaubte Email (sog. Spam).
Mit Werbesendungen per Post dürfen Menschen in D fast beliebig belästigt werden, ohne dass man sich rechtlich dagegen wehren könnte.

Thomas_Herzog hat folgendes geschrieben::
...oder es liegt eine sog. Zwangsanmeldung vor.

Dann stellt sich aber immer noch die Frage nach der Unterschrift unter der Einzugsermächtigung.

Thomas_Herzog hat folgendes geschrieben::
Soweit die GEZ tatsächlich an ihre Kontendaten gekommen ist und versucht hat abzubuchen (ist über die Bank zu erfahren), bietet sich eine Strafanzeige wegen...

Warum so kompliziert? Die GEZ hat abgebucht, die Lastschrift ist zurückgegangen, dem Bürger kein Schaden entstanden. Also einfach abwarten, was die GEZ tut.

Thomas_Herzog hat folgendes geschrieben::
Das ganze "Spiel" geht natürlich nur mit einem Anwalt...

Quatsch. Abwarten und nichtstun kann ich auch ohne anwaltliche Hilfe.
Erst wenn tatsächlich Post von einer Behörde wie z.B. der Justiz kommt (die GEZ ist keine Behörde) besteht Handlungsbedarf.

In diesem Zusammenhang auch immer wieder gern zur Lektüre empfohlen:
http://powerforen.de/forum/showpost.php?p=889803&postcount=12
oder falls das Text nicht erreichbar sein sollte (Suchen mit Google):
http://www.google.de/search?hl=de&q=%22Hans%2C+der+Schwarzseher%22&btnG=Suche&meta=

Nur zur Info: Ich zahle GEZ, sogar mehrfach. Aber meinen PC melde ich nicht an.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
tomas_hh
Specialist


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 231
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 19.Jan 2007 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

zuluton hat folgendes geschrieben::
Hatte im vergangenen Jahr, der GEZ per Einschreiben-Rückschein gekündigt und auch die Einzugsermächtigung wiederrufen.

Wenn die GEZ nicht reagiert, einfach die alte Abbuchung bei der Bank stornieren lassen. Das geht bei den meisten Banken, entgegen einem weit verbreiteten Irrtum, auch noch nach mehr als 6 Wochen.
Dann den anteiligen Beitrag (angefangene Monate zählen vollständig) per Überweisung an die GEZ zahlen.

Genauere Informationen gibt es hier:
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de
und hier die genauen Bedingungen
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
tomas_hh
Specialist


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 231
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 19.Jan 2007 23:55    Titel: Re: GEZ - jetzt kommt die Keule... Antworten mit Zitat

Lonesome Walker hat folgendes geschrieben::
... 200 € für Gebühren hätten ...
... daß die ja wegen dem Internet-Anschluß kommen könnten.

Die GEZ für den PC gilt erst ab 1.1.2007, da können unmöglich 200 Euro zusammenkommen.
Lassen Sie sich doch mal eine Kopie der unterschriebenen Einzugsermächtigung zusenden
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
HoOps
Specialist


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 20.Jan 2007 8:47    Titel: GEZ - Zwangsabgabe Antworten mit Zitat

Auch ich interessiere mich natürlich für das leidige Thema.

Darum bitte ich den Threat-Starter bei weiteren Resultaten um "Ergänzungsposting".

Danke.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
maejur
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.08.2003
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 20.Jan 2007 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

eine Frage kann mann GEZ Kündigen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
wealthandsmart
Specialist


Anmeldungsdatum: 11.01.2007
Beiträge: 52
Wohnort: Espagna

BeitragVerfasst am: 20.Jan 2007 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

LOL

fraglich, denn wenn Sie Amalgam in den Zähnen haben, wird das schwer, sie könnten ja trotzdem noch die unaufgefordert versendeten Sendestrahlen empfangen.

LOL
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
maejur
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.08.2003
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 20.Jan 2007 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

wealthandsmart hat folgendes geschrieben::
LOL

fraglich, denn wenn Sie Amalgam in den Zähnen haben, wird das schwer, sie könnten ja trotzdem noch die unaufgefordert versendeten Sendestrahlen empfangen.

LOL


Wellche sende strallen ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
wealthandsmart
Specialist


Anmeldungsdatum: 11.01.2007
Beiträge: 52
Wohnort: Espagna

BeitragVerfasst am: 20.Jan 2007 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

die Öffentlich-rechtlichen werben bestimmt nicht umsonst, dass man bei ihnen in der ersten Reihe sitzt LOL
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
dls-24
Insider


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 582
Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 21.Jan 2007 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

maejur hat folgendes geschrieben::
eine Frage kann mann GEZ Kündigen?


Natürlich! Wenn sie nachweisen, dass sie sämtliche Empangsgeräte in ihrem Haushalt entsorgt haben
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
maejur
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.08.2003
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 21.Jan 2007 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

dls-24 hat folgendes geschrieben::
maejur hat folgendes geschrieben::
eine Frage kann mann GEZ Kündigen?


Natürlich! Wenn sie nachweisen, dass sie sämtliche Empangsgeräte in ihrem Haushalt entsorgt haben



Ich möchte das jetzt genauer wissen , für was Zahle ich an GEZ ?

zahle ich etwa dafür das mein Geret empfangs fäig ist .

wenn das so ist dann habe ich ja beim kauf dieses gerets schon bezahlt.

warum soll ich den moch mal zahlen? das kann ich leider nicht nachvollziehen..
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
HoOps
Specialist


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 21.Jan 2007 16:12    Titel: Nicht GEZahlt Antworten mit Zitat

@ maejur: Man muß nicht zahlen.

Einfach die Geräte mit der Begründung abmelden, man verlagere derzeit seinen Wohnsitz zu arbeitszwecken in das Ausland. Die Wohnung bleibt noch bis zum entgültigen Wegzug bestehen, da erst mit absolvieren der Probezeit ein absoluter Abbruch, bzw. Fortzug aus der BRD möglich ist.

Wichtig hierbei: Alle Geräte werden:

a) entweder in das Ausland mitgenommen - oder
b) sind bereits verkauft (hierbei möchte der GEZ-Laden aber doch bitte eine Rechnung an den Käufer sehen. So sind sie halt, unsere GEZ-Komiker).

Dieser Trick hat bei einem Bekannten funktioniert, sollte aber gut überlegt werden, denn die Tricks der GEZler sind vielfältig:

So klingeln sie (sträflicher Weise) an der Haustür und wollen einen "ganz günstig" ein TV-Gerät verkaufen. Wenn man dann sagt: "Brauche ich nicht". Dann fragen sie: "Wieso, haben Sie schon eines?"

Übrigens: ICH ZAHLE die Zwangsabgabe, wenn auch Zähneknirschend, da ich der Meinung bin, die ÖR könnten genauso wie die Privaten durch Werbeeinnahmen überleben...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
wealthandsmart
Specialist


Anmeldungsdatum: 11.01.2007
Beiträge: 52
Wohnort: Espagna

BeitragVerfasst am: 21.Jan 2007 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Buenas,

warum sich nicht erst informieren.

http://www.tlm.de/tlm/die_tlm/rechtsgrundlagen/gesetze/gesetzessammlung/rundfunkstaatsvertrag/8.RStV.pdf

http://hh.juris.de/hh/RdFunkGebStVtr_HA_rahmen.htm

http://www.rfgz.de/info/index.shtml

http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/mediendienstestaatsvertrag/main.html

http://www.gez.de/door/aufgaben/rechtsgrundlagen/index.html

das auf der einen Seite, auf der anderen Seite steht das Verhalten der "GEZ-Eintreiber", deren Grundlage für Ihr Wirken auch eindeutig geregelt ist.

Wenn ein "GEZ-Eintreiber" unlautere Wege beschreitet so wehre man sich bitte mit rechtsstaatlichen Mitteln dagegen.

Das es eine perverse Situation ist, dass öffentlich-rechtliche Sender ungefragte Empfangsmöglichkeiten realisieren und dafür das Recht haben zu kassieren, steht auf einem anderen Blatt. Wer mag kann auch hier sich , wenn auch vermutlich erfolglos, dagegen mit rechtsstaatlichen Mitteln wehren.

Erst wenn dieser hirnverbrannte Staatsvertrag gekippt ist, endet die "GEZ-Seuche".


Benny
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Observatorium
Specialist


Anmeldungsdatum: 06.10.2006
Beiträge: 136
Wohnort: Ostsee

BeitragVerfasst am: 21.Jan 2007 23:51    Titel: "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" Antworten mit Zitat

Neuregelung am 01.01.2007:

Internetfähige Geräte ("neuartige Rundfunkempfangsgeräte" lautet die Bezeichnung) sind rundfunkgebührenpflichtig (sog. PC-Gebühr) nach den
Bestimmungen des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (RfÄndStV).

Zu den neuartigen Rundfunkgeräten zählen die Geräte, die Rundfunk (Fernsehen/Hörfunk) nicht über herkömmliche Wege der Übertragung empfangen, sondern über das Internet (internetfähige PC, UMTS-fähige
Mobiltelefone, PDAs, Laptops).
Die Pflicht zur Zahlung der Gebühr fällt ebenso an, wenn das "neuartige
Rundfunkempfangsgerät" nicht für Rundfunkdarbietungen genutzt wird und kein Internetanschluß besteht. Die Gebühr i. H. v. 5,52 Euro ist monatlich
an die GEZ zu entrichten. Sie fällt maximal einmal pro Betriebsgrundstück an (siehe sogenannte Zweitgerätebefreiung). Auf separaten Betriebsgrundstücken oder Filialen zählt die Zweitgerätebefreiung nicht. Je Betriebsgrundstück ist demnach extra eine Gebühr zu entrichten.
WENN bereits mindestens ein Fernsehgerät oder Radio, mindestens ein Autoradio auf dem Betriebsgrundstück angemeldet ist, entstehen keine zusätzlichen Gebühren durch Internetgeräte (internetfähige).
Es besteht die Pflicht zur selbständigen Anmeldung, falls neue Gebührenpflichten entstehen. Meldebögen --> www.gez.de

Quelle: IHK
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
HoOps
Specialist


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 22.Jan 2007 9:26    Titel: Also mal ehrlich... Antworten mit Zitat

Also mal ehrlich, welcher "normale" Bürger unseres Landes interessiert sich für den gesetzlichen "GEZ-Dreck"? Viele Artikel sind dazu geschrieben. Viele Anwälte haben sich damit beschäftigt. Viele Bürger ärgern sich darüber. Leider wird das ganze oftmals nur halbherzig angegangen. In Dänemark bestimmt das Volk (also die Bürger), ob ein Gesetz weiterhin bestand hat. In der BRD bestimmen eine handvoll "Wahnsinnige" (bekannt als Politiker, was nicht einmal ein Ausbildungsberuf ist!!!) über unsere "Grundlagen"...

Der ganze Rundfunkstaatenvertrag ist schon alleine wegen des Namens "Rundfunkstaatenvertrag" eine Ironie auf sich selbst - und sollte ehlicherweise Bürgerabzocke-Steuer - kurz BAS heißen. Und selbst die BAS gehört natürlich und dem Deutschen Volke zum Wohle abgeschafft.

Es ist einfach nicht mehr zeitgemäß teilweise schlechtes subventioniertes Fernsehen zu fördern, wobei andere Sender aus freien wirtschaftlichen Stücken das Überleben ohne GEZ-Gebühren zu erhalten - schaffen.[/b]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Gesetze Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2, 3  Weiter
Seite 1 von 3

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Der Dollar geht, Amero kommt ! Bullpower Kommentare & Meinungen 1 5.Nov 2008 11:05 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge "Die Kreditkrise fängt jetzt ers... Dechet & Ehimare Banken, Stiftungen & Trusts 1 27.Aug 2008 12:38 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Wie kommt man an Erbbaugrundstücke? GM&P Info Immobilie - Deutschland 1 23.Apr 2008 12:09 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Schwarzgeld im Nachlass - beim Fiskus... Moderator GM&P Steuerberatung & Steueroptimierung 0 19.Feb 2008 8:47 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Aktien: Jetzt einsteigen? Moderator GM&P Versicherungen, Aktien, Fonds 0 24.Jan 2008 9:38 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Kommt die Volksfront schon vor 2009? hdschulz Kommentare & Meinungen 10 30.Nov 2007 18:37 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Franz Müntefering (tritt) kommt zurück Spiritus Rector Kommentare & Meinungen 45 13.Nov 2007 11:16 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Immobilienkauf in den USA jetzt zusch... junior2007 Privat: Kredite & Finanzierungen 3 4.Nov 2007 23:48 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Nach Sachsen-Sumpf jetzt Sachsen-Anha... Moderator GM&P Kommentare & Meinungen 0 23.Okt 2007 21:39 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Zahl jetzt, stirb später - "Craz... gerd Tipps, Adressen und Möglichkeiten 0 8.Sep 2007 11:22 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Was kommt nach Fernsehen und Internet? GoMoPa Nachrichten & Meldungen 0 28.Aug 2007 11:30 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge es kommt noch härter ... Luet Satire & Blödeleien 0 3.Jul 2007 8:57 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge globalwon jetzt globalwonplus leines MLM Firmen A - Z 0 22.Jun 2007 21:37 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Aha nach langer Zeit jetzt nur noch 6... vrosen Kapital & Kreditangebote 1 29.Mai 2007 15:51 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge So kommt Afrika ins Depot Moderator GM&P Aktien 0 7.Apr 2007 16:05 Letzten Beitrag anzeigen


 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen