Verfasst am: 13.Nov 2004 11:01 Titel: Gabe zum Fest wird zum teuren Spaß
Großzügigkeit zahlt sich nicht immer aus: Das Finanzgericht Münster hat jetzt einen Arbeitgeber zur Nachzahlung von Lohnsteuern mit einem hohen Durchschnittssatz von 45 % verurteilt, weil der Mann jedem Arbeitnehmer kurz vor der Firmen-Weihnachtsfeier eine Krügerrand-Goldmünze geschenkt hatte.
Der Arbeitgeber meinte, wegen der Zahlung "aus Anlass einer Betriebsveranstaltung" nur den geringen 25 %igen Lohnsteuersatz abführen zu müssen. Schließlich habe die Attraktivität der Weihnachtsfeier durch die Verteilung der Goldmünzen gesteigert werden sollen. Damit wäre ein klarer Zusammenhang mit der Betriebsfeier geschaffen worden.
Das überzeugte Finanzamt und Finanzgericht aber nicht. Ein solches Geschenk im Wert von 280 Euro sei nicht "aus Anlass", sondern nur "bei Gelegenheit" der Weihnachtsfeier gewährt worden - und daher wie eine Aufstockung des Weihnachtsgeldes steuerlich höher zu belasten. FG München: 7 K 3481/02 L.
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
Verfasst am: 13.Nov 2004 18:48 Titel:
hätte der gute seinen mitarbeitern lieber ein handy gegeben (nicht geschenkt, sondern mit der verpflichtung zur rückgabe!) und diese damit (auch) privat telefonieren lassen. das wäre einkommensteuerfrei gewesen!
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