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Horrible Crocodile Newbie
Anmeldungsdatum: 21.09.2002 Beiträge: 3
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Verfasst am: 21.Sep 2002 11:17 Titel: Gartenhilfe von der Steuer absetzen |
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Wenn sie älter als 60 Jahre oder körperlich nicht mehr fit sind, können sie in ihrer Einkommensteuererklärung eine professionelle Gartenhilfe in besonderen Fällen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.
Berufen sie sich dabei aus das Finanzgericht Niedersachsen (Az.: 10 K 14/00). Die Richter urteilten, dass die Arbeit im Garten als Hilfe im Haushalt verstanden werden könnte und erkannten einem Ehepaar (73 und 61 Jahre alt) zu, Kosten in Höhe von 614€ von der Steuer absetzen zu können.
614€ mag vielleicht nich die ihre Größenordnung sein die ein Nachdenken lohnen würde aber: Kleinvieh macht auch Mist! |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 27.Dez 2002 14:50 Titel: wer von uns ist schon über 60? |
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um in den genuss von § 33a Abs. 3 EStG http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20011220/p33a.html zu kommen? Und krank hoffentlich auch nicht.
http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2000/November/10_K_14_00.doc
Im Übrigen hat das Finanzgericht die Revision zugelassen:
| Zitat: |
| Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen, da die Frage, ob Arbeiten im Garten eines Einfamilienhauses als Hilfe im Haushalt gemäß § 33 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 a EStG berücksichtigungsfähig sind, vom BFH bislang nicht entschie-den ist. |
. Das heisst, die Meinung des Finanzamts ist bis zur Bestätigung durch den Bundesfinanzhof so maßgeblich wie die von meinem Hausmeister! |
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