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Gehälter müssen wann bezahlt werden???

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bcsmmn324
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.11.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 22.März 2006 7:40    Titel: Gehälter müssen wann bezahlt werden??? Antworten mit Zitat

Ich habe mal eine Frage:

Gibt es ein Gesetz welches aussagt, wann Gehälter bezahlt werden müssen? Es gibt keinen Arbeitsvertrag.
Gehälter von Februar sind noch immer nicht bezahlt. Anrufe beim Arbeitgeber ergeben nur, dass es überwiesen ist. Zahlungseingang fehlt.
Eine Anfrage nach dem Überweisungsträger bleibt unbeantwortet.

Was tun???

Können hier Verzugszinsen dem AG in Rechnung gesetzt werden und wenn ja wie hoch?
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Mr_Durchschnitt
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 01.10.2004
Beiträge: 324

BeitragVerfasst am: 31.März 2006 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Meine persönliche subjektive Meinung dazu aus eigenen Erfahrungen, keine allgemein gültige Rechtsberatung:


Wenn das Gehalt zum Monatsende bezahlt wird sollte es am kommenden ersten Werktag auf dem Konto sein.

Die Miete wird ja deswegen auch meistens nicht vor dem 3. des Monats abgebucht.

Was ist wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht überweist? Meistens brennt es dann schon lichterloh - eventuell besteht schon eine Insolvenzverschleppung.

Der Arbeitnehmer ruft am besten so schnell wie möglich bei seiner Krankenkasse an und sagt dass der ausstehende Lohn noch immer nicht bezahlt wurde. Die Krankenkasse sollte jetzt prüfen ob die letzte Zahlung von der Sozialversicherung püntlich eingegangen ist.

Auch wenn der Arbeitgeber wegen drohender Zahlungsunfähigkeit keinen Lohn zahlen kann muss er trotzdem absolut pünktlich die Krankenkassenbeiträge AG und AN Anteil entrichten.

Man sollte die Krankenkasse unbedingt so schnell wie möglich davon unterrichten, dass hat zur Folge dass die Krankenkasse sich beim Arbeitgeber meldet und droht Antrag auf Insolvenz zu stellen sollten die Beiträge nicht fristgerecht eingehen.

Erst wenn mindestens 2 volle Monatsgehälter dem Arbeitnehmer nicht gezahlt worden sind kann er seine Arbeitsleistung verweigern und dies abhängig machen vom Zahlungseingang, des weiteren sofort beim Arbeitsgericht Klage einreichen auf Zahlung des ausstehenden Gehalts.
Das geht auch ohne Anwalt - man sollte aber vorher die Zahlung des Lohnes schriftlich angemahnt haben mit mindestens 7 Tage Zahlungsfrist, eine schriftliche Bestätigung des Verantwortlichen der Firma sollte vorhanden sein - Geschäftsführung oder Leiter Personal.


Erkennt ein Arbeitgeber seine drohende Zahlungsunfähigkeit hat er 15 Tage Zeit Insolvenz anzumelden, ansonsten macht er sich der Insolvenzverschleppung schuldig, auch macht er sich Schadenersatzpflichtig gegenüber neuen Kunden die sicher keine geschäftliche Beziehung eingehen würden wenn der Bestand des Auftragnehmers nicht mehr gesichert ist.

Auch sollte man sofort zur Arbeitsagentur gehen wenn die Insolvenz sich abzeichnet.
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