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Geldannahme strafbar????

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leonor
Newbie


Anmeldungsdatum: 20.02.2006
Beiträge: 12
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 25.Jul 2006 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

... genau die gleiche Idee ist uns zwischenzeitlich auch gekommen. Ich denke genau so werden wir auch reagieren (Ich hoffe die zaubern sich dann nicht doch noch irgendwelche §§ aus dem Hut)
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kantor
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.06.2003
Beiträge: 11
Wohnort: hamburg

BeitragVerfasst am: 26.Jul 2006 8:16    Titel: Antworten mit Zitat

Jeder weiss, dass Banken gierig auf Geld sind.
Deshalb sollte man kein Guthabenkonto eröffnen wollen,(bringt der Bank fast gar nichts) sondern im Gespräch erklären, was die Firma macht, wieviel Geld man erwartet und:
Sofort dem Kerl auf der anderen Seite des Tisches ganz klar machen, dass man für dieses Geld Fonds, die ER empfiehlt, kaufen möchte oder sogar eine
Versicherung abschließen möchte. Genau auf die leuchtenden Augen des Bankers achten!!! Kommt ja richtig Provision und die Fonds sind auch untergebracht.
Hier wird in den allermeisten Fällen sofort das Konto eingerichtet.

Kein ;ensch ist verpflichtet, auich später die Fonds tatsächlich zu kaufen.Man wartet halt auf mehr Geld oder die Firma muss jetzt investieren.Vielleicht will die Bank jetzt sogar weiterhelfen?Bringt ja Zinsen...
Unmoralisch?Täuschung?
Wie oft eröffnet die Bank ein Konto oder vergibt"großzügig" Kredite, Kontokorrent und diese werden dann auch wieder gekündigt.
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leonor
Newbie


Anmeldungsdatum: 20.02.2006
Beiträge: 12
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 27.Jul 2006 8:47    Titel: Antworten mit Zitat

@ kantor
... sicher ist dies ein sehr guter Tipp nun folgt dennoch das obligatorische ABER:

ist es nicht traurig, dass man auf solche "Tricks" überhaupt zurückgreifen muss ?!?
"Deutschland" ruft dazu auf unternehmerisch zu denken, innovativ zu handeln und selbst aktiv zu werden. Schafft es aber nicht für die jenigen die es tatsächlich versuchen möchten ein grundsätzliches Fundament zu schaffen u.a. die Sicherheit für den Zahlungsverkehr ein Konto eröffnen zu können und zwar ohne Tricks, ohne Vitamin B und vor allem ohne mit dem Zeigefinger die Richtung zwingend ins Ausland zu zeigen.
Ein Konto ist doch heutzutage eines der wichtigsten Instrumente im Privat-und Geschäftsleben.
Die Banken die in diesem Zusammenhang genannt wurden - nehmen die sogenannten "Schrottkunden" doch nur aus eigener Initiative. Dem Gesetzgeber ist das doch schnuppe. Der Gesetzgeber möchte seine Lohnsteuerbescheide via Internet, wie der Unternehmer den dafür benötigten PC und vor allem die Internetgebühren OHNE ein entsprechendes Konto unterhalten soll - "Tja da sieh mal zu und toi, toi, toi"

Sorry - Das musste mal raus!
AMEN
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 28.Jul 2006 7:02    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

@leonor

Ich halte es für (fast) ausgeschlossen, daß eine "normal" geführte GmbH kein Konto erhält.

Ausnahme:

Triftige Gründe, welche z.B. in der Person des Handelnden, in der Gesellschaftsstruktur oder auch in der aktuellen Situation der Gesellschaft liegen können.

Ein Grund könnte z.B der "Insolvenzantrag" sein.

Denken Sie einmal nach, welche Gründe könnten eine Ablehnung rechtfertigen?

Teilen Sie uns Ihre persönlichen Spekulationen doch einfach mal mit. Dann könnte man vielleicht eher auf das "Kernproblem" eingehen...


grüße
gundel
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TCA
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 10
Wohnort: Landshut

BeitragVerfasst am: 31.Jul 2006 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Könnte was mit Geldwäschegeschäft zu tun haben. Schließlich werden hier Kontobewegungen von einer juristischen Person und ggf. natürlichen Person getätgit, welche keine Legitimationsprüfung gemacht haben. Darüber hinaus besteht die MÖglichkeit unerlaubter Bankgeschäfte. Es werden schließlich Gelder Dritter auf einem Konto verwaltet. Um es mit "Peter Lustig" zu sagen: Klingt komisch, iss aber so. Egal wie ehrenhaft die Motivation war, zu helfen und wie unsinnig manche Regelung ausgelegt wird. Nur ich verstehe nicht, wieso eine Bank Geschäftskonte auf Guthabenbasis verweigert. Da würde ich mehr dahinter vermuten. Sorry, einen verbindlichen Rat kann ich nicht geben.
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GOLDPOOL
Specialist


Anmeldungsdatum: 26.01.2006
Beiträge: 185
Wohnort: Ibiza

BeitragVerfasst am: 3.Aug 2006 0:25    Titel: was steckt dahinter? Antworten mit Zitat

Nicht nur eine GmbH, auch andere, z.B. eingetragene Vereine bekommen in Deutschland kein Bankkonto mehr, wenn beispielsweise ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren läuft, egal wie absurd deren Verdacht auch immer sein mag. Da bleiben nur Auslandskonten.
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 3.Aug 2006 6:46    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Zitat:
z.B. eingetragene Vereine bekommen in Deutschland kein Bankkonto mehr, wenn beispielsweise ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren läuft,


Was ja auch durchaus nicht unverständlich ist! Allerdings hat dies weniger mit einem Ermittlungsverfahren (Ausnahme: Staatsanwaltschaft "friert" Konten ein) zu tun, vielmehr liegen die Gründe oftmals in ganz anderen Bereichen......

Sollte man der Meinung sein, diese "Blockade" mittels eines Auslandskontos umgehen zu wollen....

Viel Vergnügen, darauf wartet die Staatsanwaltschaft geradezu!

grüße
gundel
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hlang
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.02.2004
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 23.Aug 2006 6:21    Titel: Antworten mit Zitat

Habe zufällig diese "Diskussion" gelesen und kann nur den Kopf schütteln.
Daß die Überheblichkeit der "Fremdgeldschaufler" schon so weit gekommen ist, die dt. Wirtschaft in ihren Kernbereichen (KMU) schwerst zu behindern, bestürzt mich immer wieder.

Kann in Zeiten von EBIC und IBAN sowie kostenneutraler EU-Auslandsüberweisungen nur zu einem Konto in Österreich raten.
Problemloses sicheres Onlinebanking, Niederlassungen österr. Banken in D (werden immer mehr) zur Bargeld-Ein/Aus-Zahlung, vernünftige Kosten, erreichbare Ansprechpartner, ect. Viel Erfahrung mit Fremdwährungsfinanzierungen, wenn sowas gewünscht wird.

Hat noch den angenehmen Nebeneffekt, daß in Österreich noch ein echtes Bankgeheimnis in Kraft ist (Auskünfte NUR bei ERÖFFNETEM Ermittlungsverfahren im österreichischem Rechtsverständnis -d.h. erst wenn ein Ermittlungsverfahren im deutschen Sinn im Stadium der Rechtsmittelmergreifungsmöglichkeiten des Beschuldigten ist, ist es auch ein Ermittlungsverfahren im österr. Sinn -und nur an Untersuchungsrichter/StA im Wege eines gerichtlichen Amtshilfeersuchens UND keine Kontenabfagemöglichkeit durch irgendwelche Beamte von Arbeitsämtern ect.).

Bei Bedarf bin ich gerne behilflich (mein Banker freut sich über jedes seriöse Geschäft:-) ).

hlang
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