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Moneymentor Newbie
Anmeldungsdatum: 08.03.2004 Beiträge: 2 Wohnort: Coburg
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Verfasst am: 20.Jan 2005 16:55 Titel: Geplante Anzeigenpflicht für Bargeld bei Auslandsreisen |
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Nach der bisherigen Meldepflicht (nur auf Befragen) hat die EU nunmehr eine wesentlich schärfere Kontrolle von Bargeldbewegungen beschlossen. Künftig sollen Reisende, die in ein Nicht-EU-Land ausreisen oder aus einem Nicht-EU-Land einreisen von sich aus – ohne speziell dafür befragt zu werden, also „automatisch“ – auf einem speziellen Formblatt, Schecks, Wertpapiere usw. „anmelden“, wenn diese einen Wert von mehr als € 10.000,- haben. Als Begründung wird wieder einmal die Bekämpfung der Geldwäsche und des Terrorismus angegeben.
Die neue Verordnung ermächtigt die Zollbeamten, auch ohne Anzeichen für eine Straftat, Personen- und Gepäckkontrollen durchzuführen und nicht angemeldetes Bargeld sich zu stellen. Dazu finden diese Kontrollen keineswegs nur an den Grenzübergängen oder im Zollbereich statt. Gemäß den vorliegenden Bestimmungen muss damit an allen Flug- oder Seehäfen sowie auf Bahnhöfen und in allen Zügen der Bundesrepublik gerechnet werden. Die Kontrollen sind im Prinzip an jedem Ort in der Bundesrepublik Deutschland möglich und werden derzeit bereits – auf Basis der alten € 15.000,- Grenze – an vielen Stellen in Deutschland zum Teil auch in Form von Verkehrskontrollen durchgeführt. |
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Heinrich Dreier ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.09.2003 Beiträge: 2921
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Verfasst am: 24.Jan 2005 10:38 Titel: Re: Geplante Anzeigenpflicht für Bargeld bei Auslandsreisen |
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| Moneymentor hat folgendes geschrieben:: |
Die Kontrollen sind im Prinzip an jedem Ort in der Bundesrepublik Deutschland möglich und werden derzeit bereits – auf Basis der alten € 15.000,- Grenze – an vielen Stellen in Deutschland zum Teil auch in Form von Verkehrskontrollen durchgeführt. |
@
Es wird immer lustiger. Das ganze Theater hat doch nichts mit Geldwäsche oder Terrorismus zu tun.
Grüße
Heinrich |
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manne Newbie
Anmeldungsdatum: 02.12.2004 Beiträge: 1
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Verfasst am: 5.März 2005 14:45 Titel: Re: Geplante Anzeigenpflicht für Bargeld bei Auslandsreisen |
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[qGilt jetzt noch die alte Regelung oder bereits die neue Verschärfung?uote="Moneymentor"]Nach der bisherigen Meldepflicht (nur auf Befragen) hat die EU nunmehr eine wesentlich schärfere Kontrolle von Bargeldbewegungen beschlossen. Künftig sollen Reisende, die in ein Nicht-EU-Land ausreisen oder aus einem Nicht-EU-Land einreisen von sich aus – ohne speziell dafür befragt zu werden, also „automatisch“ – auf einem speziellen Formblatt, Schecks, Wertpapiere usw. „anmelden“, wenn diese einen Wert von mehr als € 10.000,- haben. Als Begründung wird wieder einmal die Bekämpfung der Geldwäsche und des Terrorismus angegeben.
Die neue Verordnung ermächtigt die Zollbeamten, auch ohne Anzeichen für eine Straftat, Personen- und Gepäckkontrollen durchzuführen und nicht angemeldetes Bargeld sich zu stellen. Dazu finden diese Kontrollen keineswegs nur an den Grenzübergängen oder im Zollbereich statt. Gemäß den vorliegenden Bestimmungen muss damit an allen Flug- oder Seehäfen sowie auf Bahnhöfen und in allen Zügen der Bundesrepublik gerechnet werden. Die Kontrollen sind im Prinzip an jedem Ort in der Bundesrepublik Deutschland möglich und werden derzeit bereits – auf Basis der alten € 15.000,- Grenze – an vielen Stellen in Deutschland zum Teil auch in Form von Verkehrskontrollen durchgeführt.[/quote] |
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