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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5916
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Verfasst am: 9.Nov 2007 11:56 Titel: Gesetz: Besserer Versicherungsschutz im Straßenverkehr |
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Heute ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes endgültig verabschiedet worden.
Der Bundesrat hat zugestimmt, den Versicherungsschutz bei Unfällen im Straßenverkehr zu verbessern und mehr Transparenz bei der Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung einzuführen.
„Menschen, die Opfer eines Unfalls im Straßenverkehr werden, erhalten einen besseren finanziellen Schutz vor den Folgen, denn der Mindestversicherungsschutz wird ausgeweitet und die Haftungsbeträge werden angehoben.
Besonders freue ich mich, dass es uns gelungen ist, einen unbürokratischen Opferschutz bei Unfällen mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und landwirtschaftlichen Anhängern zu gewährleisten, ohne die Unternehmen mit neuen Versicherungspflichten zu belasten.
Personen, die durch solche Fahrzeuge geschädigt werden, können künftig ihre Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verein Verkehrsopferhilfe e.V. geltend machen, wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig ist oder keine Betriebshaftpflichtversicherung hat“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Die Mitteilung des BMJ lesen Sie nach einem Klick ► ►  |
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