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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5852
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Verfasst am: 9.Nov 2007 16:23 Titel: Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts |
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Der Bundestag verabschiedete am Freitag, dem 9. November 2007, die Reform des Unterhaltsrechts.
Das Gesetz (16/1830) stellt die Unterhaltsansprüche von Kindern an erster Stelle vor den Ansprüchen von Erwachsenen. Bei der Dauer des Betreuungsunterhalts werden Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, gleich behandelt, unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Künftig haben alle Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, zunächst für die Dauer von drei Jahren nach der Geburt des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt.
Mit der Reform wird auch die nacheheliche Eigenverantwortung gestärkt. Eine Lebensstandardgarantie gibt es nicht mehr.
Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 2940
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Verfasst am: 28.Feb 2008 9:34 Titel: |
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Mutter legt Verfassungsbeschwerde gegen neues Unterhaltsrecht ein
Mit dem erst seit wenigen Wochen geltenden neuen Unterhaltsrecht muss sich das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Eine 36-jährige Frau aus Emmerich in Nordrhein-Westfalen hat nach Angaben ihres Anwalts Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Mutter von zwei minderjährigen Söhnen will sich nach 17 Jahren Ehe scheiden lassen. Nach der neuen Rechtslage würde die Frau, die Teilzeit arbeitet, zwar Unterhalt für die Kinder bekommen, selbst aber kein Geld mehr beziehen können. Nach der alten Regelung hätten ihr selbst pro Monat knapp 400 Euro zugestanden (Az.: 1 BvR 345/0 .
Mehr dazu >> bei Beck Aktuell |
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