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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7645
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Verfasst am: 21.Mai 2008 12:50 Titel: Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) |
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Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) beschlossen.
Das Gesetz sorgt dafür, dass das bewährte, kostengünstige und einfache HGB-Bilanzrecht auf Dauer beibehalten und für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards gestärkt wird. Der handelsrechtliche Jahresabschluss bleibt die Grundlage der Gewinnausschüttung und die steuerlichen Gewinnermittlung.
„Die Unternehmen in Deutschland brauchen moderne und effiziente Bilanzierungsregeln, wie sie das BilMoG vorsieht. Wir erhöhen die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und nehmen damit insbesondere vom deutschen Mittelstand den Druck, internationale Rechnungslegungsstandards anzuwenden. Im Ergebnis wird das HGB-Bilanzrecht den Unternehmen weiterhin eine vollwertige Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards bieten, ohne deren Nachteile – hohe Komplexität, hoher Zeitaufwand, hohe Kosten – zu übernehmen.
Zur Verbesserung der Aussagekraft gehört auch, dass die wirtschaftlichen Risiken bei den sogenannten Zweckgesellschaften künftig besser aufgedeckt werden“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Im Vordergrund der Reform stehen außerdem die Deregulierung und Kostensenkung insbesondere für die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Wirtschaft wird damit von vermeidbaren Kosten in Höhe von über 1 Mrd. Euro entlastet; so setzen wir Innovations- und Investitionskräfte frei“, so Zypries weiter.
Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs im Einzelnen:
1. Deregulierung
Der Gesetzentwurf entlastet die Unternehmen von vermeidbarem Bilanzierungsaufwand. Mittelständische Einzelkaufleute, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, werden von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit. Für Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH werden ebenfalls Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung vorgesehen. Insgesamt ist aufgrund dieser Maßnahmen mit einer Senkung der Gesamtkosten für Buchführung, Abschlussaufstellung, Abschlussprüfung und Abschlussoffenlegung in Höhe von ungefähr 1,3 Mrd. € pro Jahr zu rechnen.
2. Verbesserung der Aussagekraft der HGB-Abschlüsse
Das modernisierte HGB-Bilanzrecht ist die Antwort auf die International Financial Accounting Standards (IFRS), die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden. Die IFRS sind auf kapitalmarktorientierte Unternehmen zugeschnitten; dienen also dem Informationsbedürfnis von Finanzanalysten, berufsmäßigen Investoren und anderen Kapitalmarktteilnehmern.
Die weit überwiegende Anzahl der rechnungslegungspflichtigen deutschen Unternehmen nimmt den Kapitalmarkt aber gar nicht in Anspruch. Es ist deshalb nicht zu rechtfertigen, alle rechnungslegungspflichtigen Unternehmen auf die kostenintensiven und hochkomplexen IFRS zu verpflichten. Auch der kürzlich vom IASB veröffentlichte Entwurf eines Standards „IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen“ ist keine gangbare Alternative für die Aufstellung eines informativen Jahresabschlusses. Die Praxis in Deutschland hat den Entwurf scharf kritisiert, weil seine Anwendung – im Verhältnis zum HGB-Bilanzrecht – immer noch viel zu kompliziert und kostenträchtig wäre.
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wählt deshalb einen anderen Ansatz: Es baut das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einem Regelwerk aus, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig, aber wesentlich kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu handhaben ist. Insbesondere bleibt es dabei, dass die HGB-Bilanz Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung und der Ausschüttungsbemessung ist Dies ermöglicht insbesondere den mittelständischen Unternehmen, nur ein Rechenwerk – die sog. Einheitsbilanz – aufzustellen, das Grundlage für alle genannten Zwecke ist.
3. Zeitplan
Der Entwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wird dem Bundesrat Anfang Juli im ersten Durchgang vorliegen und unmittelbar nach der Sommerpause vom Bundestag beraten werden. Der größte Teil der neuen Vorschriften soll nach dem gegenwärtigen Stand erstmals auf Geschäftsjahre Anwendung finden, die im Kalenderjahr 2009 beginnen. Erleichterungen, insbesondere die Erhöhung der Schwellenwerte, könnten teilweise schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.
PM BMJ
→ RegE Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts
Auch hier ► ► Steuerinformationen
Zuletzt bearbeitet von Moderator GM&P am 1.Okt 2008 11:35, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7645
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Verfasst am: 1.Okt 2008 11:35 Titel: |
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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute Pläne von EU-Kommissar Charlie McCreevy zur Vereinfachung des Europäischen Bilanzrechts begrüßt.
Nach McCreevys Ankündigung
- sollen die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, sog. kleine Kapitalgesellschaften ("micro entities") vom Anwendungsbereich des EU-Bilanzrechts auszunehmen;
- sollen die EU-Bilanzrichtlinien unter Berücksichtigung der Interessen kleiner Unternehmen überarbeitet und modernisiert werden.
In Deutschland könnte dies zu erheblichen Vereinfachungen für kleine GmbH und GmbH & Co. KG führen.
"Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Kleine Unternehmen von überflüssigen Anforderungen zu entlasten, ist mir deshalb ein persönliches Anliegen. In Deutschland haben wir mit unserem Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes bereits vorgeschlagen, kleine Einzelkaufleute (Jahresüberschuss bis zu 50.000 EUR; Umsatzerlöse bis zu 500.000 EUR) von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten zu befreien.
Seit langem setzt sich die Bundesregierung auch in Brüssel für solche Entlastungsmaßnahmen ein. Die Vorschläge von Kommissar McCreevy nehmen nun die Idee unseres Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes auf und führen sie fort.
Erfreulich ist, dass die EU-Kommission offenbar auch Pläne zur Modernisierung des EU-Bilanzrechts allgemein entwickeln will. Dies deckt sich ebenfalls mit dem Ziel, das wir in Deutschland mit dem Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes verfolgen. Wir wollen mit diesem Gesetz mittelständischen Unternehmen eine moderne, sachgerechte und kostengünstige Bilanzierungsgrundlage zur Verfügung zu stellen.
Deshalb hoffen wir, dass auch Kommissar McCreevy nun baldmöglichst Richtlinienvorschläge vorlegt", sagte Zypries in Berlin.
Quelle: PM BMJ |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7645
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Verfasst am: 13.Nov 2008 6:42 Titel: |
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Die Reform des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG) wird nach einer Mitteilung des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV) voraussichtlich nicht wie ursprünglich geplant zum 01.01.2009, sondern erst zum 01.01.2010 in Kraft treten.
Lediglich der Teil der Reform, der der Umsetzung der EU-Abschlussprüferrichtlinie dient, soll schon zum 01.01.2009 Gesetz werden.
Im laufenden Gesetzgebungsverfahren hatten Wirtschaftsvertreter kritisiert, dass den Unternehmen bei einem Inkrafttreten der Reform schon zum 01.01.2009 zu wenig Zeit für die Umstellung ihrer Buchführungssysteme bleibe. Dieser Sorge wurde nunmehr Rechnung getragen. Gleichzeitig bekommt der Gesetzgeber mehr Zeit, um sich mit den Bedenken aus der Praxis, insbesondere im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen der Reform, auseinanderzusetzen.
Der Teil der Reform, der der Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie in deutsches Recht dient, soll allerdings wie ursprünglich geplant zum 01.01.2009 in Kraft treten. Hierdurch sollen Internationale Prüfungsstandards in das HGB aufgenommen werden. Außerdem ist eine Neufassung der Grundsätze zur Konzernprüfung, zur Rotation des Abschlussprüfers und der Vorschriften zur Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen geplant.
Die drei Kernpunkte der geplanten Bilanzrechtsreform im Überblick:
Entlastung von Einzelkaufleuten:
Mittelständische Einzelhandelskaufleute, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, sollen von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit werden.
Entlastung von Kapitalgesellschaften:
Die Schwellenwerte, bei deren Überschreiten ausführliche Informationspflichten bestehen, sollen um 20 Prozent angehoben werden. So sollen kleine Kapitalgesellschaften mit einer Bilanzsumme von nicht mehr als 4,8 Millionen Euro (bisher vier Millionen) ihre Jahresabschlüsse nicht mehr von einem Abschlussprüfer prüfen lassen und nur noch die Bilanz, aber keine Gewinn- und Verlustrechnung mehr vorlegen müssen. Mittlere Kapitalgesellschaften sollen auf eine Reihe von Angaben verzichten können und große Unternehmen sollen Bilanzpositionen zusammenziehen dürfen.
Stärkung des HGB-Abschlusses:
Außerdem soll die Aussagekraft der Unternehmensabschlüsse verbessert werden. Dafür soll der handelsrechtliche Konzernabschluss (HGB-Abschluss) als einfachere und kostengünstigere Alternative im Vergleich zum Konzernabschluss nach IFRS erhalten bleiben und durch eine Modernisierung gestärkt werden.
So sollen etwa auch immaterielle selbstgeschaffene Vermögenswerte wie Patente künftig in der HGB-Bilanz angesetzt werden können. Zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente wie Aktien, Schuldverschreibungen, Fondsanteile und Derivate sollen zudem von allen Unternehmen zum Marktwert bewertet werden müssen.
Quelle: PM DStV |
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