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Gesetzentwurf: Privatunternehmer sollen Schulden eintreiben

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5913

BeitragVerfasst am: 9.März 2007 17:30    Titel: Gesetzentwurf: Privatunternehmer sollen Schulden eintreiben Antworten mit Zitat

Die Eintreibung von Schulden soll nach dem Willen mehrerer Länder in private Hände gelegt werden. Sie brachten einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, der allerdings im Bundesjustizministerium auf Vorbehalte stößt.

Die Initiatoren erhoffen sich mehr Effizienz im Interesse der Gläubiger und Einsparungen für die Länderkassen im mehrstelligen Millionenbereich. Derzeit treiben Gerichtsvollzieher aus dem öffentlichen Dienst Schulden ein.

Die Privatunternehmer sollen auf eigene Rechnung unter staatlicher Aufsicht agieren und eine Erfolgsgebühr für eingetriebene Schulden erhalten. Der Vorstoß ist umstritten, da beamtete Gerichtsvollzieher finanzielle Forderungen notfalls mit Gewalt durchsetzen können. Um den Gesetzentwurf zu realisieren, müsste die Verfassung geändert werden.

Die Befürworter des Gesetzes wollen Beamte dazu bewegen, sich selbstständig zu machen. Für den Fall eines Scheiterns soll ihnen ein Rückkehrrecht in den Staatsdienst garantiert werden. Gläubiger sollen innerhalb einer bestimmten Region frei wählen können, wem sie den Auftrag geben, ihr Geld einzufordern. Geplant ist eine zehnjährige Übergangszeit.

Kritiker des Vorhabens bemängeln vor allem die in dem Gesetzentwurf vorgesehene "drastische Erhöhung der Gebühren", die oftmals die Schuldner zu tragen hätten. Ein Bürger, dem das Wasser schon bis zum Hals stehe, dürfe nicht zusätzlich belastet werden, sagte der Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Lutz Diwell. Einen Mehrwert für die Bürger sehe er nicht. Staatliche Gerichtsvollzieher übten eine hoheitliche Aufgabe aus. Eine Übertragung auf private Anbieter müsse sehr genau überlegt werden. Es gebe genügend andere Möglichkeiten, die aktuelle Praxis zu optimieren.

Den Gesetzentwurf brachten Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern ein, in denen die CDU jeweils allein, mit der FDP oder der SPD regiert. Deren Angaben zufolge befürwortet die Mehrheit der Länder den Vorstoß, der ein geeignetes Instrument sei, die Zahlungsmoral säumiger Schuldner deutlich zu verbessern.

Derzeit müssten wegen Überlastung der Gerichtsvollzieher Gläubiger häufig lange warten, bis ihre gerichtlich anerkannten Forderungen tatsächlich durchgesetzt würden. Die Justizministerin von Sachsen-Anhalt, Angela Kolb, lehnte die Idee ab. Eine dreifache Gebührenerhöhung sei den Bürgern nicht vermittelbar und für Betroffene unzumutbar.
Quelle:FTD
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Henri IV
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 14.März 2007 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Welch schlimme Folgen das haben wird, kann man jetzt schon sehen: große Versicherungen "verkaufen" ihre Prämienforderungen an "notleidende" Anwaltskanzleien, die als Inkassobüros den armen Schluckern auch noch das letzte Hemd ausziehen. Wer wissen will, warum die Zahl der Privatinsolvenzen in den letzten 3 Jahren so in die Höhe geschnellt ist, sollte mal rechnen: auf oft geringe Prämienforderungen kommen regelmäßig Inkassogebühren von mindesten 136 € zuzüglich Mahngebühren des Versicheres und Verzugszinsen. Aus einem Beitragsrückstand von 5 € werden binnen drei Wochen Schulden von über 200 €. Wer Verbraucherschutz ernst nimmt, sollte solche Machenschaften der Versicherer unter Strafe stellen.
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mike1011
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 199
Wohnort: D/PL

BeitragVerfasst am: 15.März 2007 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

@Henri IV

sehe ich genau so.....
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cashinfo
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 11.03.2005
Beiträge: 320
Wohnort: Europa - mitten drin

BeitragVerfasst am: 19.März 2007 14:12    Titel: hoheitliche Aufgaben -.... Antworten mit Zitat

Solche Gehirnpfürze .... kommt die Frage nach dem Gewohnheitsfaktor beim Volk....

Demnächst kümmern sich private Unternehmen und die Rechtssprechung in Form von selbständigen Richtern , um Ordnung und Sicherheit in Form selbständiger Polizei ....

Sollte es zu einer solchen Änderung im deutchen Rechtssystem kommen, dann ist Banken und Versicherungen Tür und Tor für Freibeuterei dann vollends geöffnet ---- soviel zu unserer heldenhaften Demokratie ---

Grüsse
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5913

BeitragVerfasst am: 12.Mai 2007 8:36    Titel: Antworten mit Zitat

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries lehnt die vom Bundesrat geforderten privaten Gerichtsvollzieher ab.

Die Länderkammer hatte am Freitag in einem Gesetzentwurf verlangt, Gerichtsvollzieher sollten künftig keine Beamten mehr sein, sondern »Beliehene«, die unter Staatsaufsicht tätig werden.
Zypries erklärte, Gerichtsvollzieher nähmen hoheitliche Aufgaben wahr.
(AP)
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5913

BeitragVerfasst am: 17.Mai 2007 3:27    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bundesländer wollen Schulden durch private Gerichtsvollzieher eintreiben lassen. Die Wirtschaft fordert seit langem diesen Schritt. Zu intransparent, technisch veraltet, zu lange Bearbeitungszeiten von vier bis sechs Monaten – die Mängelliste der Unternehmer an der Arbeit der Gerichtsvollzieher ist lang.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat Widerstand gegen den jetzt eingebrachten Gesetzentwurf der Länder angekündigt. Zwar sind sich alle über die Reformbedürftigkeit einig, nicht aber über die Höhe der Gebühren.

Bislang vollstrecken ausschließlich Beamte der Justizverwaltungen Urteile auf Antrag der Gläubiger – mit wenig Erfolg. Nicht einmal zwölf Prozent des Vollstreckungsbetrags werden erlöst – und das auch noch in oftmals langwierigen Verfahren. Konkurrenz, die das Geschäft anschieben könnte, gibt es nicht. Die Gerichtsvollzieher haben Gebietsschutz, sind also ausschließlich für ihren Bezirk zuständig.

Die Länder begründen ihren Vorstoß innerhalb einer groß angelegten Justizreform vor allem mit dem Einsparen von Kosten. Gegenwärtig wird jeder der 4 700 Gerichtsvollzieher mit rund 40 000 Euro als Bürokostenentschädigung bezuschusst. Nach Angaben des baden-württembergischen Justizministers Ulrich Goll (FDP) fließen in das Gerichtsvollzieherwesen bundesweit pro Jahr rund 200 Mill. Euro.

Doch nicht nur die Länder sind unzufrieden mit dem Beamtenstatus. Auch der Deutsche Gerichtsvollzieherbund fordert schon längst aus den beamteten Kuckuckklebern freie Dienstleistungsunternehmer zu machen – aber aus ganz anderen Gründen. Die Gerichtsvollzieherlobby klagt vor allem über die steigenden gesetzlichen Auflagen und über die viel zu schwachen Anreize, die Schulden für die Gläubiger einzutreiben.

Geht es nach Zypries, sollen die Gerichtsvollzieher beispielsweise künftig 28,75 Euro für einen einstündigen Pfändungsversuch erhalten. Das ist weniger, als jeder Handwerker bekommt, klagen die Gerichtsvollzieher. Derzeit wird aber für die nicht erledigte Vollstreckung oft nicht mehr als 12,50 Euro bezahlt. In Frankreich und den Beneluxstaaten seien private Gerichtsvollzieher längst gang und gäbe – und das funktioniere einwandfrei, heißt es deshalb.

Zypries geht das Vorhaben dennoch zu weit. Sie verweist vor allem auf die Kosten für die Gläubiger, die nach Schätzungen aus ihrem Haus um mehr als 200 Prozent steigen würden. Das Argument der Gerichtsvollzieher, durch die höheren Gebühren, könne man auch mehr Personal einstellen und dadurch die Zwangsvollstreckung effizienter gestalten, sieht aber nicht nur Zypries mit Skepsis.

Auch DIHK-Experte Christian Groß setzt bei der Gebührenhöhe an. Als Lösungsvorschlag für eine nicht übermäßige Belastung der Gläubiger bringt Groß die Pfändungsfreigrenzen ins Spiel: „Die positiven Effekte können nur im Zusammenhang mit einer Reform des gesamten Vollstreckungsrechts greifen“, sagt Groß. Zentrale Forderung der Wirtschaft sei deshalb, die Pfändungsfreigrenzen nicht ständig weiter anzuheben. Als Beispiel nennt Groß eine Familie mit zwei Kindern mit einem Monatseinkommen von 1 700 Euro. „Hier sind inzwischen lediglich neun Euro pfändbar.“ Die Zwangsvollstreckung laufe ins Leere, die Kosten für die Gläubiger blieben.

Ein weiteres Problem liegt aus Sicht der Unternehmen darin, dass die Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung erst am Ende des Verfahrens liege. „Der Gläubiger erhält so die Informationen viel zu spät, insbesondere im Vergleich zu Gläubigern der öffentlichen Hand (Finanzämter und Sozialversicherungsträger), die dem Datenschutz nur eingeschränkt unterliegen“, sagt Groß.

Die Justiz beobachtet die Privatisierungspläne mit gemischten Gefühlen. Grundsätzlich stimmen die Richter dem Argument von Zypries zu, Gerichtsvollzieher nähmen hoheitliche Aufgaben wahr, die sogar körperliche Gewalt einschlössen. „Befugnisse dieser Art sind mit großer Verantwortung verbunden, die Privaten nicht aufgebürdet werden sollten“, sagt Zypries.
Aber dass Private hoheitliche Aufgaben übernehmen, gibt es auch in anderen Bereichen: Auch ein Abschleppunternehmer, der ein falsch geparktes Auto an den Haken nimmt, handelt mit staatlicher Hoheitsgewalt. Ob man allerdings Private auch Vermögen pfänden oder Eltern ihre Kinder wegnehmen lassen dürfe, sei damit noch nicht gesagt, heißt es in der Justiz.
Ungelöst sei zudem auch die Kontrolle der beliehenen Unternehmer. Gerichtsvollzieher unterliegen als Beamte der Dienst- und Fachaufsicht – die aber dann keine Kontrollbefugnisse mehr hätten. Als Konsequenz müsse man entweder eine eigene Behörde schaffen oder die Kontrolle einer berufsständischen Kammer übertragen – was auch wieder mit Kosten verbunden wäre.
Quelle: HB
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GM&P Info
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2947

BeitragVerfasst am: 19.Jun 2007 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Deutschlands Gerichtsvollzieher wollen Schulden künftig als private Unternehmer eintreiben.

Der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund (DGVB) bekräftigte am 14.06.2007 das Verbandsziel eines «freien Gerichtsvollziehersystems». «Als Vorbild schwebt uns ein Status vor, wie ihn etwa Notare haben, mit festen Zuständigkeitsbezirken», sagte der DGVB-Vorsitzende Hans Eckhard Gallo am Rande eines Bundeskongresses seiner Organisation in Berlin.
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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5913

BeitragVerfasst am: 6.Okt 2007 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sehr geehrter Herr Präsident,

.....

Ich bitte, die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages herbeizuführen.

....

Mit freundlichen Grüßen

(Angela Merkel)


Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens
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