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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6571
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Verfasst am: 28.Nov 2007 11:01 Titel: Gesetzentwurf zur Anhebung des Mindeststreitwerts abgelehnt |
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Die Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf des Bundesrats zur Anhebung der Berufungssumme in Verfahren vor den Zivil- und Arbeitsgerichten von derzeit 600 auf 1.000 Euro ab.
Der Bundesrat will mit der Anhebung des Mindeststreitwerts für Berufungen die Justiz entlasten. Die Bundesregierung sieht keinen dringenden Entlastungsbedarf und befürchtet eine unnötige und unvertretbare Verkürzung des Rechtsschutzes für die Bürger.
Der Bundesrat verfolgt mit seinem Gesetzentwurf das Ziel, die Justiz durch eine Reduzierung der Bagatellverfahren in den zweiten Instanzen der Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit zu entlasten. Daneben sei die Anhebung der Berufungssumme auch aus Gründen der wirtschaftlichen Vernunft geboten, da bei einem zweitinstanzlichen Verfahren mit Streitwerten von unter 1.000 Euro die Kosten des Rechtsstreits in der Regel weit über dem Streitwert lägen.
Der Gesetzentwurf sieht neben der Anhebung der Berufungssumme auf 1.000 Euro auch eine entsprechende Erhöhung der Wertgrenze für das Verfahren nach billigem Ermessen gemäß § 495a ZPO vor.
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrats ab. Die vorgeschlagenen Einsparmaßnahmen würden zu unvertretbaren Verkürzungen des Rechtsschutzes für die Bürger führen. Würde die Berufungssumme entsprechend den Vorschlägen des Bundesrats angehoben, so würde die Zahl der amtsgerichtlichen Urteile, die durch die Berufung überprüfbar seien, von derzeit 57 Prozent auf unter 45 Prozent sinken. Eine solche massive Verkürzung des Rechtsschutzes sei nicht hinnehmbar.
Die Bundesregierung bestreitet auch die dringende Notwendigkeit einer Entlastung der Berufungsgerichte. Die Zahl der Berufungsverfahren habe in den letzten Jahren trotz einer Absenkung der Berufungssumme im Jahr 2002 signifikant abgenommen. In der Folge hätten die Länder seit 2002 mehr als 150 Richterstellen bei den Berufungsgerichten abgebaut. Die Notwendigkeit eines weiteren Stellenabbaus unter Inkaufnahme einer massiven Rechtsschutzverkürzung sei nicht ersichtlich.
Quelle: PM Bundestag
Gesetzentwurf des Bundesrats zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes mitsamt der Stellungnahme der Bundesregierung (BT-Drs.: 16/6970) klicken Sie bitte hier |
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