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Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG)

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
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BeitragVerfasst am: 21.Mai 2008 12:50    Titel: Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) Antworten mit Zitat

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) beschlossen.

Das Gesetz sorgt dafür, dass das bewährte, kostengünstige und einfache HGB-Bilanzrecht auf Dauer beibehalten und für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards gestärkt wird. Der handelsrechtliche Jahresabschluss bleibt die Grundlage der Gewinnausschüttung und die steuerlichen Gewinnermittlung.

„Die Unternehmen in Deutschland brauchen moderne und effiziente Bilanzierungsregeln, wie sie das BilMoG vorsieht. Wir erhöhen die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und nehmen damit insbesondere vom deutschen Mittelstand den Druck, internationale Rechnungslegungsstandards anzuwenden. Im Ergebnis wird das HGB-Bilanzrecht den Unternehmen weiterhin eine vollwertige Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards bieten, ohne deren Nachteile – hohe Komplexität, hoher Zeitaufwand, hohe Kosten – zu übernehmen.

Zur Verbesserung der Aussagekraft gehört auch, dass die wirtschaftlichen Risiken bei den sogenannten Zweckgesellschaften künftig besser aufgedeckt werden“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Im Vordergrund der Reform stehen außerdem die Deregulierung und Kostensenkung insbesondere für die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Wirtschaft wird damit von vermeidbaren Kosten in Höhe von über 1 Mrd. Euro entlastet; so setzen wir Innovations- und Investitionskräfte frei“, so Zypries weiter.

Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs im Einzelnen:

1. Deregulierung

Der Gesetzentwurf entlastet die Unternehmen von vermeidbarem Bilanzierungsaufwand. Mittelständische Einzelkaufleute, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, werden von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit. Für Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH werden ebenfalls Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung vorgesehen. Insgesamt ist aufgrund dieser Maßnahmen mit einer Senkung der Gesamtkosten für Buchführung, Abschlussaufstellung, Abschlussprüfung und Abschlussoffenlegung in Höhe von ungefähr 1,3 Mrd. € pro Jahr zu rechnen.

2. Verbesserung der Aussagekraft der HGB-Abschlüsse

Das modernisierte HGB-Bilanzrecht ist die Antwort auf die International Financial Accounting Standards (IFRS), die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden. Die IFRS sind auf kapitalmarktorientierte Unternehmen zugeschnitten; dienen also dem Informationsbedürfnis von Finanzanalysten, berufsmäßigen Investoren und anderen Kapitalmarktteilnehmern.

Die weit überwiegende Anzahl der rechnungslegungspflichtigen deutschen Unternehmen nimmt den Kapitalmarkt aber gar nicht in Anspruch. Es ist deshalb nicht zu rechtfertigen, alle rechnungslegungspflichtigen Unternehmen auf die kostenintensiven und hochkomplexen IFRS zu verpflichten. Auch der kürzlich vom IASB veröffentlichte Entwurf eines Standards „IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen“ ist keine gangbare Alternative für die Aufstellung eines informativen Jahresabschlusses. Die Praxis in Deutschland hat den Entwurf scharf kritisiert, weil seine Anwendung – im Verhältnis zum HGB-Bilanzrecht – immer noch viel zu kompliziert und kostenträchtig wäre.

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wählt deshalb einen anderen Ansatz: Es baut das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einem Regelwerk aus, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig, aber wesentlich kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu handhaben ist. Insbesondere bleibt es dabei, dass die HGB-Bilanz Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung und der Ausschüttungsbemessung ist Dies ermöglicht insbesondere den mittelständischen Unternehmen, nur ein Rechenwerk – die sog. Einheitsbilanz – aufzustellen, das Grundlage für alle genannten Zwecke ist.

3. Zeitplan

Der Entwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wird dem Bundesrat Anfang Juli im ersten Durchgang vorliegen und unmittelbar nach der Sommerpause vom Bundestag beraten werden. Der größte Teil der neuen Vorschriften soll nach dem gegenwärtigen Stand erstmals auf Geschäftsjahre Anwendung finden, die im Kalenderjahr 2009 beginnen. Erleichterungen, insbesondere die Erhöhung der Schwellenwerte, könnten teilweise schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.
PM BMJ

RegE Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts

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