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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3952
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Verfasst am: 1.Dez 2006 7:26 Titel: Gesetzliche Verjährungsfrist - 3 Jahre |
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Schuldrechtsreform
gesetzliche Verjährungsfrist von 30 auf 3 Jahre reduziert
damit verjähren Forderungen aus dem Jahre 2003 mit Ablauf des 31. Dezember 2006, 24.00 Uhr.
Wie sie dies verhindern können:
- Klage auf Leistung oder auf Feststellung des Anspruchs.
- Zustellung des Mahnbescheids im (gerichtlichen) Mahnverfahren.
Eigene Mahnschreiben reichen grundsätzlich nicht aus.
- Veranlassung der Bekanntgabe eines Güteantrags. |
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sualkchees Newbie
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 49 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 8.Dez 2006 14:13 Titel: |
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Hallo Moderator,
und wann tritt dann die Verjährung ein, wenn z.B. eine Klage erhoben wurde, aber mangels Maße nichts rüberkam ?
MfG
Sualkchees |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3952
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Verfasst am: 10.Dez 2006 8:37 Titel: |
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| Zitat: |
Forderungen aus dem Jahr 2003 verjähren damit regelmäßig Ende 2006! Verjährung hat zur Folge, dass ein Zahlungsanspruch nicht mehr juristisch durchgesetzt werden kann. Um das zu verhindern, ist rechtzeitig ein Mahnbescheid zu erlassen oder fristgemäß Klage zu erheben. Entsprechende Anträge müssen bis zum Jahreswechsel beim zuständigen Gericht eingehen.
Auszug aus einer Pressemeldung: Zorn Reich Wypchol, Rechtsanwaelte in Sozietät |
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sualkchees Newbie
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 49 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 10.Dez 2006 9:12 Titel: |
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Hallo GOMOPA-Moderator,
herzlichen Dank für Ihre Information.
Gruß
Sualkchees |
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investigator999 Newbie
Anmeldungsdatum: 12.02.2006 Beiträge: 2 Wohnort: Stuttgart-Echterfelden
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Verfasst am: 17.Dez 2006 17:42 Titel: Wie sieht es aus, wenn der Schuldner in der Schweiz wohnt |
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| Ausgangslage ist ein Bankkredit über eine Schrottimmobilie aus dem Jahre 1998. Die Bank kündigt in 2003. Verjährung demnach Ende 2006. Die Bank hat Deutsches Recht und Deutschen Gerichtsstand vereinbart und versucht nun die Verjàhrung zu hemmen, indem das Friedensrichteramt in der Schweiz mit der Klage beauftragt wird. Dieser Friedensrichter ist jedoch nur vorinstanzlich und kann keine Urteile verfassen. Müsste die Deutsche Bank nicht in Deutschland Klage erheben und den Schuldner laden? DAnke vorab für die Stellunnahme. Grüsse |
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